Darf ich auf meinen gedrosselten 25er Roller mit Fußrastem EINEN Freund mitnehmen?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach den neuen regelungen darfst Du auf einem gedrosselten Roller sogar eine weitere person mitnehmen, auf einem Mofa nur ein Kind bis 7 JAhre.

zitat:   Indessen darf auf einem herkömmlichen Mofa infolge des Merkmals
„einsitzig“ – abgesehen von einem Kind unter 7 Jahren im Kindersitz –
keine zweite Person mitgenommen werden. Auf eine entsprechende Anfrage
der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. erklärte das BMVI,
dass die Mitnahme einer erwachsenen Person auf zweisitzigen
Kraftfahrzeugen im Sinne von § 4 Absatz 1 Nr. 1b FeV (zwei- und
dreirädrig, gedrosselt auf 25 km/h) erlaubt ist.

Der komplette text: http://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/ausgaben-2016/juli-2016/id-2016-07-388-mofa-pruefbescheinigung-zweisitziger-25-km-h-roller-erlaubt.html

Safiesch 
Beitragsersteller
 27.11.2017, 22:17

Gilt das auch für Prüfbescheinigung

holgerholger  27.11.2017, 22:19
@Safiesch

Ja. Auch mit der PB darfst Du auf einem 2-Sitzigen Fahrzeug bis 25 Km/h jemanden mitnehmen.

Safiesch 
Beitragsersteller
 27.11.2017, 22:21
@holgerholger

Okey und wenn die Polizei mich anhält und sagt dass dies nicht erlaubt ist was mache ich dann? Das ist doch dann Fahren ohne Fahrerlaubnis und wo sehe ich dass mein Roller als 2 Sitzer eingetragen ist augenscheinlich ist er ein 2 sitzer Fußrasten usw.

holgerholger  27.11.2017, 22:21
@Safiesch

Ob es ein 2-Sitzer ist, steht in den PApieren.

Safiesch 
Beitragsersteller
 27.11.2017, 22:23
@holgerholger

Auch im TÜV gutachten?

holgerholger  27.11.2017, 22:24
@Safiesch

In der Betriebsanleitung. Im Gutachten müsste es auch stehen.

Safiesch 
Beitragsersteller
 27.11.2017, 22:26
@holgerholger

Wo findet man das?

holgerholger  27.11.2017, 22:27
@Safiesch

Musst halt reinschauen. Oder wie meine Schwester, die Lehrerin sagt: sinnentnehmend lesen.

Safiesch 
Beitragsersteller
 27.11.2017, 22:30
@holgerholger

Ich schaue gerade rein. Aber es steht halt alles in Abkürzungen da. S.1? Vielleicht?

holgerholger  27.11.2017, 22:34
@Safiesch

Sind nicht auf der Rückseite die Abkürzungen erläutert?

TransalpTom  27.11.2017, 22:43
@holgerholger

Bitte beachten, bei Mitnahme eines Kindes bis 7 Jahren auf einem Mofa oder Fahrrad, muss der Fahrer das 16. Lebensjahr vollendet haben 

Safiesch 
Beitragsersteller
 27.11.2017, 22:43
@holgerholger

Nein sollten sie das?

Safiesch 
Beitragsersteller
 27.11.2017, 22:55
@TransalpTom

An TransalpTom:

Ich habe einen gedrosselten 25er roller

19Michael69  27.11.2017, 23:24
@TransalpTom

@ TransalpTom

In § 21 Absatz 3 StVO steht das mit den 16 Jahren und dem Fahrrad.

Wo steht das mit dem Mofa?

Gruß Michael

Antitroll1234  30.11.2017, 10:52
@19Michael69

Wo steht das mit dem Mofa?


Findest Du in der FeV§10 Abs.4


(4) Wird ein Kind unter sieben Jahren auf einem Mofa nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 oder auf einem Kleinkraftrad nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b mitgenommen, muss der Fahrzeugführer mindestens 16 Jahre alt sein.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev\_2010/\_\_10.html
19Michael69  30.11.2017, 11:20
@Antitroll1234

Danke dir ;-)

Stellt sich die Frage, warum das nicht (auch) in § 21 StVO steht?

Da würde es doch (auch) hingehören.

Gruß Michael

Mit einer prufbescheinigung zum 25er darfst du nur allein fahren... Du musst sogar den Sozius(Beifahrersitz) mit einer Tasche bestücken damit auch ja keiner Draufsitze kann... Gibt sonst Ärger mit dem" Freund und helfer"

migebuff  27.11.2017, 22:05

Dann zitiere bitte die Rechtsgrundlage zu deiner Vermutung.

19Michael69  27.11.2017, 23:29

Wie will man das durch "persönliche Erfahrung" wissen?

Persönliche Erfahrungen sind gut fürs Leben - diese hier ist einfach nur falsch.

Gruß Michael

Safiesch 
Beitragsersteller
 27.11.2017, 22:10

Im Internet habe ich auch einen Artikel über eine Änderung gelesen die seit 2013 in Kraft gesetzt wurde?

migebuff  27.11.2017, 22:15
@Safiesch

Und genau deshalb möchte ich von unserem FeV-Experten wissen, in welchem Gesetz seine Vermutungen stehen. Tipp: Die FeV ist es nicht.

Dorfkind1998  27.11.2017, 22:06

persönliche Erfahrung...

migebuff  27.11.2017, 22:08
@Dorfkind1998

Warum zitierst du nicht einfach die Rechtsgrundlage? Was ist denn so schwer daran?

Hallo,

wenn der Roller für zwei Personen zugelassen ist, dann darfst du auch noch eine Person mitnehmen - wenn nur für eine Person, dann nicht.

Um das herauszufinden wirfst du einen Blick in die Papiere bzw. die Betriebserlaubnis des Rollers, dort steht es drin.

Viele Grüße

Michael

Der Roller ist für 2 Leute zugelassen, das sagt schätzungsweise die Betriebserlaubnis also darfst du sofern beide einen Helm tragen und du ne Prüfbescheinigung hast den Roller mit 2 Personen bewegen.

19Michael69  27.11.2017, 23:32

Die Antwort ist zwar ein wenig "seltsam" oder "umständlich" formuliert, wenn man aber versteht, was du damit meinst, dann ist sie richtig.

Falsch ist hier nur das "falsch" von Dorfkind1998 ;-)

Gruß Michael

Dorfkind1998  27.11.2017, 22:03

falsch

SkyyVodka  27.11.2017, 22:04
@Dorfkind1998

Es gibt mehrere Artikel, das war ein für mich augenscheinlicher plausibler.