Darf ich auf meinen gedrosselten 25er Roller mit Fußrastem EINEN Freund mitnehmen?
Darf ich mit einer Prüfbescheinigung und einem 2 Sitzigen Roller der auf 25 Km/h gedrosselt ist einen Kollegen mitnehmen ich finde dazu im Internet keine schlüssige Antwort manche sagen ja manche widerrum nein?
4 Antworten
Nach den neuen regelungen darfst Du auf einem gedrosselten Roller sogar eine weitere person mitnehmen, auf einem Mofa nur ein Kind bis 7 JAhre.
zitat: Indessen darf auf einem herkömmlichen Mofa infolge des Merkmals
„einsitzig“ – abgesehen von einem Kind unter 7 Jahren im Kindersitz –
keine zweite Person mitgenommen werden. Auf eine entsprechende Anfrage
der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. erklärte das BMVI,
dass die Mitnahme einer erwachsenen Person auf zweisitzigen
Kraftfahrzeugen im Sinne von § 4 Absatz 1 Nr. 1b FeV (zwei- und
dreirädrig, gedrosselt auf 25 km/h) erlaubt ist.
Der komplette text: http://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/ausgaben-2016/juli-2016/id-2016-07-388-mofa-pruefbescheinigung-zweisitziger-25-km-h-roller-erlaubt.html
Ja. Auch mit der PB darfst Du auf einem 2-Sitzigen Fahrzeug bis 25 Km/h jemanden mitnehmen.
Okey und wenn die Polizei mich anhält und sagt dass dies nicht erlaubt ist was mache ich dann? Das ist doch dann Fahren ohne Fahrerlaubnis und wo sehe ich dass mein Roller als 2 Sitzer eingetragen ist augenscheinlich ist er ein 2 sitzer Fußrasten usw.
Ob es ein 2-Sitzer ist, steht in den PApieren.
Auch im TÜV gutachten?
In der Betriebsanleitung. Im Gutachten müsste es auch stehen.
Wo findet man das?
Musst halt reinschauen. Oder wie meine Schwester, die Lehrerin sagt: sinnentnehmend lesen.
Ich schaue gerade rein. Aber es steht halt alles in Abkürzungen da. S.1? Vielleicht?
Sind nicht auf der Rückseite die Abkürzungen erläutert?
Bitte beachten, bei Mitnahme eines Kindes bis 7 Jahren auf einem Mofa oder Fahrrad, muss der Fahrer das 16. Lebensjahr vollendet haben
Nein sollten sie das?
@ TransalpTom
In § 21 Absatz 3 StVO steht das mit den 16 Jahren und dem Fahrrad.
Wo steht das mit dem Mofa?
Gruß Michael
Wo steht das mit dem Mofa?
Findest Du in der FeV§10 Abs.4
(4) Wird ein Kind unter sieben Jahren auf einem Mofa nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 oder auf einem Kleinkraftrad nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b mitgenommen, muss der Fahrzeugführer mindestens 16 Jahre alt sein.
https://www.gesetze-im-internet.de/fev\_2010/\_\_10.html
Danke dir ;-)
Stellt sich die Frage, warum das nicht (auch) in § 21 StVO steht?
Da würde es doch (auch) hingehören.
Gruß Michael
Mit einer prufbescheinigung zum 25er darfst du nur allein fahren... Du musst sogar den Sozius(Beifahrersitz) mit einer Tasche bestücken damit auch ja keiner Draufsitze kann... Gibt sonst Ärger mit dem" Freund und helfer"
Dann zitiere bitte die Rechtsgrundlage zu deiner Vermutung.
Wie will man das durch "persönliche Erfahrung" wissen?
Persönliche Erfahrungen sind gut fürs Leben - diese hier ist einfach nur falsch.
Gruß Michael
Im Internet habe ich auch einen Artikel über eine Änderung gelesen die seit 2013 in Kraft gesetzt wurde?
Und genau deshalb möchte ich von unserem FeV-Experten wissen, in welchem Gesetz seine Vermutungen stehen. Tipp: Die FeV ist es nicht.
persönliche Erfahrung...
Warum zitierst du nicht einfach die Rechtsgrundlage? Was ist denn so schwer daran?
Hallo,
wenn der Roller für zwei Personen zugelassen ist, dann darfst du auch noch eine Person mitnehmen - wenn nur für eine Person, dann nicht.
Um das herauszufinden wirfst du einen Blick in die Papiere bzw. die Betriebserlaubnis des Rollers, dort steht es drin.
Viele Grüße
Michael
Der Roller ist für 2 Leute zugelassen, das sagt schätzungsweise die Betriebserlaubnis also darfst du sofern beide einen Helm tragen und du ne Prüfbescheinigung hast den Roller mit 2 Personen bewegen.
Die Antwort ist zwar ein wenig "seltsam" oder "umständlich" formuliert, wenn man aber versteht, was du damit meinst, dann ist sie richtig.
Falsch ist hier nur das "falsch" von Dorfkind1998 ;-)
Gruß Michael
falsch
Es gibt mehrere Artikel, das war ein für mich augenscheinlicher plausibler.
Gilt das auch für Prüfbescheinigung