25er Papiere aber Roller fährt 50?
Hallo, ich habe keine große Kenntnis von Rollern, habe mir aber einen günstigen Roller gekauft, mit dem ich gut von A nach B kommen kann.
Es gibt aber ein Problem, der Roller fährt 50km/h hat aber nur 25er Papiere. Der Roller ist somit auch in der Versicherung nur auf 25km/h angemeldet.
Nun meine zwei Fragen:
1: Wie hoch ist die Geldstrafe wenn ein Polizeibeamter feststellt, dass mein Roller 25km/h mehr fährt als erlaubt?
2: Was muss ich tun um den Roller auf 50km/h anzumelden?
EDIT: Ich bin 22 Jahre alt und habe einen Führerschein der Klasse B
6 Antworten
Wenn du einen Klasse B Führerschein hast, dann hast du automatisch auch die Klasse AM, die Geschwindigkeit an sich passt also und du bist im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis, insofern begehst du nicht die Straftat "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Da eine Versicherung für 25 km/h günstiger ist, dein Roller aber schneller fährt und das hast du ja offensichtlich mittlerweile festgestellt, dann könnte das ein (Versicherungs-)betrug sein, da du weniger zahlst, als du eigentlich müsstest, das ist ebenfalls eine Straftat. Du solltest es also umgehend der Versicherung mitteilen, bezahlst dann halt ein paar Euro mehr für die Versicherung. Für die falschen Papiere würde ein Verwarngeld fällig werden. Um die Papiere zu ändern, ab zur technischen Prüfstelle (TÜV/DEKRA) und die Papiere umschreiben lassen. Die andere Variante wäre den Roller in eine Werkstatt zu bringen und dort dementsprechend auf 25 km/h drosseln zu lassen, da du aber im Besitz einer Fahrerlaubnis bist, die dir erlaubt den Roller ohne Drossel zu fahren, wäre das Schwachsinn. Ich bin als 15 jähriger selber mit 25 km/h rumgefahren und würde dringend davon abraten, meine Erlebnisse waren damals gefährliche Überholmanvöver, ständiges anhupen und Beleidigungen verbal und durch Gestiken (einer machte mal seine Scheibe runter und brüllte "fahre schneller du Idiot"), dachte wohl, ich würde mit Absicht nur 25 fahren um ihn zu ärgern, naja, macht keinen Spaß so.
Gar nicht so einfach.
Hast Du einen alten Roller,mit Betriebserlaubnis 50/km /h?
Oder einen ab 2001 mit EU 45 km/h? Hier müsstest Du bevor Du zum Tüv fährst,am besten in die Werkstatt und dann auch gleich einen möglichen Umbau / Drosselung vornehmen und bekommst die Betriebserlaubnis für 45km/h.(48 km/h im betriebswarmem Zustand werden toleriert,sofern alle Bauteile dem originalen Werkszustand entsprechen)
Eine Geldstrafe würdest Du nur bekommen,wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis,also wenn Du nur eine Prüfbescheinigung vorweisen kannst,aber ein Fahrzeug fährst wo mindestens AM / M vorgeschrieben ist.
Hast Du aber eine Fahrerlaubnis,egal welche ,so kommt ein Bußgeld in Frage,weil Du die entsprechende (aber grundsätzlich mögliche ) Umschreibung nicht vorgenommen hast.
Versicherungstechnisch ergibt sich kein Problem.Die Beiträge und Risiken gelten für Mofas/ Moped / KKR mit 25,45,50 oder ex DDR 60km/ h gleichermaßen.Trotzdem könntest Du die Police berichtigen lassen.
Nö,außer Du wirst angehalten von der Polizei und die sind jung und heiß.^^
Danke, die Antwort war wirklich hilfreich. Also, ich bin 22 und habe einen Führerschein der Klasse B und der Roller wurde 2016 neu zugelassen.
Jepp! In die Werkstatt.Die sagen Dir gleich was Sache ist,und regeln auch die Abnahme gleich vor Ort mit TÜV,etc.
Dann hat den jemand frisiert.
Wenn du mit dem Ding auf den Prüfstand musst, wird dir niemand glauben, dass du das nicht selbst gemacht hast.
Dann kann der Roller übrigens auch beschlagnahmt und in die Schrottpresse entsorgt werden
Der Roller hat 50ccm. Inwiefern ist es nicht erlaubt, dass er 50kmh fährt?
Ja,kann als Mofa oder Mopedroller fahren.Hier ist eine andere Drosselung einzubauen.Jede 2-Rad-Werkstatt hilft Dir.Die Händler haben einen guten Draht zum Werk und auch zu den Prüfgesellschaften.
Danke die Antwort war sehr hilfreich. Also am besten zur Werkstatt fahren, der schaut sich den Roller an und dann zum TUV?
Genau!
Dann kann der Roller übrigens auch beschlagnahmt und in die Schrottpresse entsorgt werden
Könntest du mir bitte die Verordnung (o.Ä.) nennen, in der diese von dir genannte Regelung verankert ist?
du bist 15/16 und hast NUR eine Prüfbescheinigung??
jede Menge Sozialstunden wenn du erwischt wirst - - das ist eine Straftat: Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis
beim Tüv vorführen, bestätigen lassen, bei der Zulassungsstelle wird die Betriebserlaubnis umgetragen wenn das Regelkomform ist. AM darf in 5 Bundesländer bereits ab 15 gefahren werden; der Rest ab 16.
Ich bin 22 Jahre alt und habe einen Führerschein der Klasse B, falls das was ändert
Jo,wenns nicht ein bauartbedingtes nur Mofa wäre,was frisiert ist,das kann richtig teuer werden,die Betriebserlaubnis wäre erloschen.Ansonsten Rollereintrag nicht vorgenommen,kann maximal ein einfaches Bußgeld geben,mit der Aufforderung das nachzuholen und vorzulegen.Ich würds bald machen.Kein Fahren ohne Fahrerlaubnis / Straftat.
ändert nicht allzuviel, da im B der AM eingeschlossen ist. da eine falsche Geschwindigkeitsangabe in der Betriebserlaubnis steht, könnte das nur eine Owi sein
Um den Roller auf 50 anzumelden, musst du zum TÜV. Und das solltest du sehr schnell machen. Denn wenn er nur auf 25 zugelassen ist, dann zeigt die Versicherung bei einem Unfall aus. Und das könnte teuer werden, da ist die Strafe der Polizei das geringste Problem.
In dem Sinne kein Bußgeld, sonder Verwarnungsgeld