Dauer Lärmbelästigung Mietwohnung

8 Antworten

Soweit ich weiß, ist eine solche zusätzliche Vereinbarung gültig und rechtens. Jedoch bleibt dein Recht auf eine außerordentliche Kündigung davon unberührt. Für eine außerordentliche Kündigung muss jedoch ein triftiger Grund vorliegen, was hier die permanente Lärmbelästigung wäre, über die der Vermieter vor Vertragsabschluss ja offensichtlich auch nicht informiert hat.

Wir haben der Vermieterin diesbezüglich auch schon eine E-Mail geschrieben, jetzt sind 2 Wochen vergangen und sie hat sich immer noch nicht gemeldet.

Warum wohl? Mail ist im Spamordner gelandet, wurde aus versehen gelöscht oder die VMn hat schon wochenlang nicht ihre Mails gecheckt.

So wichtige Sachen erledigt man schriftlich und per Post.

Lärmbelästigung ist u. U. ein Grund die Miete zu mindern, aber nicht zur fristlosen Kündigung.

Um etwas tun zu können ist es am besten wenn du ein Lärmprotokoll führst. Je mehr Zeugen darauf unterschreiben desto besser. Also auch wenn du mal Besuch hast usw. Mit diesem kannst du beim Vermieter eher etwas erreichen. Mietminderung ankündigen oder evtl. Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen wenn der Vermieter das nicht abstellt. Ich weiss aus Erfahrung das so etwas an den Nerven zerren kann. Unser Haus ist zwar nicht hellhörig aber unser Nachbarn über uns (die gott sei dank jetzt ausgezogen sind) haben auch die Nacht zum Tag gemacht mit Musik und trampeln. Googel mal nach Sonderkündigung.

mal an den mieterschutzbund wenden normalerweise muss man wohngeräusche akzeptieren aber wenn die wohnung so hellhörig ist und das vorher auf nachfrage verneint wurde kann man sicherlich ein schlupfloch finden die kennen sich da im recht sehr gut aus und bieten auch rechtsbeistand an

windsbraut0307  23.03.2013, 19:02

Ja, aber dann muss man Mitglied im Mieterschutzbund sein und selbst dann, springen die für einen laufenden Fall noch nicht ein.

talladin  04.04.2013, 10:32
@windsbraut0307

Ein Mitgliedsbeitrag von 60€ im JAHR! sollte doch wohl verkraftbar sein. Ausserdem würden die hier sehr wohl was unternehmen, da es kein laufender Fall ist. Ausser eine Email haben die Mieter ja noch nicht viel unternommen. Wäre die Sache schon beim Anwalt, dann würde der Mieterschutzbund sich raus halten, da schon ein rechtsbeistand vorhanden ist.

cocolatte88 
Beitragsersteller
 08.04.2013, 13:56
@talladin

Haben gestern eine E-mail zurück bekommen vom Vermieter. Sie wehren ganz strik die behauptung zurück das es hellhörig ist! Wir würden Lügen! Außerdem fühlen sich die anderen Bewohner von uns terroriesiert!! Zitat von den Bewohner zu den vermieter " was sind das für Verrückte?!" Von wegen wir können und wollen uns nicht in die Hausgemeinschaft eingliedern. Wir würden den Hausfrieden stören. Und um den Hausfrieden wieder hinzubiegen dürfen wir innerhalb von einer 3 monatsfrist kündigen...... Einen Gegenstellung wollen Sie nicht da sie meinen das wir denen das Wort im Mund verdrehen würden.... Den Mieter im Dachgeschoß möchte man jetzt auch los werden. Da der Mieter über uns sich ständig von ihn belästigt fühlt weil es so laut ist!. Dieser Mieter kriecht auch ständig den Vermieter in den Ar.... und ruft ihn ständig an! Mittlerweile werden sogar die Sachen vom Mieter im Dachgeschoß zerstört wie die Waschmaschine da wird einfach die dichtung eingeschnitten sein Roller wird zerstört....Also der Mieter über uns ist eine richtige faule erbse die hier unruge stiftet! ZUr zeit nimmt er auch keine rücksicht mehr und trmpelt richtig laut über uns rum! Genau wie sein Sohn und das geht dann die ganze Nacht! Er hat ja den Vermieter auf seine Seite. Mittlerweile haben auch andere Nachbarn aus den weiteren 2 Häuser neben uns die extreme Hellhörigkeit gerügt!

Eine Lärmbelästigung, egal welcher Art, können niemals Grund für eine fristlose Mietvertragskündigung durch den Mieter sein. Sie können also nur vertragsgerecht kündigen, und im ersten Jahr halt nicht.

Sie können allenfalls versuchen, zu beweisen, dass das Haus hellhörig ist und Ihnen nachweislich zugesichert wurde, dass das Haus nicht hellhörig ist. Dann brauchen sie allerdings Gerichtsfeste Beweise. Die werden sie nicht haben.