Schwester verschwunden, nun soll ich zahlen?

10 Antworten

Eine gesamtschuldnerische Haftung liegt nur vor, wenn du mit deiner Schwester gemeinsam eine Mieterpartei gebildet hast und demzufolge auch im Mietvertrag eine Unterschrift geleistet hast. Eine Bürgschaft hattest du ja schon ausgeschlossen.

Wenn die Schwester volljährig ist, kann sie tun und lassen, was sie will. Sie scheint freiwillig verschwunden.

Die Vermietung möchte nun das Geld von mir haben.

Ich möchte auch vieles haben und bekomme es nicht :)

Aber ernsthaft: sofern Du nichts unterschrieben hast, was eine Mithaftung begründet, mußt Du Dir meiner Einschätzung nach keine Sorgen machen.

Alles Weitere solltest Du ggf. mit einem Anwalt besprechen.

Du bist für deine Schwester kein Bürge und bist daher auch nicht verpflichtet Mietschulden für Sie zu begleichen. Du bist auch nicht im Mietvertrag enthalten nehme ich mal an. Also nein diese Schulden musst Du nicht begleichen.

Lass dich von einem Anwalt beraten, vielleicht kann der auch Akteneinsicht bei der Polizei bekommen.

Wenn du nichts unterschrieben hast, dann haftest du auch nicht. Es gibt keine Sippenhaftung.