Pfändung von Mieteinnahmen bei Mietkauf?
Hallo liebe Gemeinde.
Aufgrund langer Arbeitslosigkeit und sowohl privater als auch finanzieller Probleme, habe ich leider einige Schulden.
Folgende Situation.
Vor ein paar Jahren, als es finanziel noch gut ging, habe ich ein kleines Haus auf Mietkaufbasis übernommen. Da sich meine Frau von mir trennte, lebe ich nun wieder allein in einer kleinen Mietwohnung und habe das Häuschen meinen Sohn und seiner Familie überlassen.
Er zahlt mir an Miete nur die normale Mietkaufrate, welche ich sofort an den Eigentümer weiter leite. Also das Geld was ich als Miete von meinem Sohn bekomme, wird direkt weiter geleitet umd die Mietkaufrate des Hauses zu bezahlen.
Bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, habe ich das auch so angegeben. In ca 7 Jahren ist die Abzahlung komplett erfolgt.
Nun steht jedoch ein Pfändung bevor. Die Miete die ich von meinen Sohn bekomme wird benötigt um die Rate für das Haus zu bezahlen.
Mein nettoverdienst liegt nur knapp über den pfändungsfreien Betrag.
Dennoch habe ich Sorge das die Miete mir als Einnahme angerechnet und gepfändet wird. Somit würde man mich ja noch mehr in die Schulden stossen weil ich sonst die Rate für das Haus, was mein Sohn nutzt nicht weiter aufbringen könnte.
Eine andere Möglichkeit wäre die Übernahme des Vertrages durch meinen Sohn. Aber die Notargebühren können wir im Moment nicht aufbringen.
Daher die Frage, kann mir die Miete die ich bekomme gepfändet werden obwohl diese nur eine Durchreicheposten ist ? Weil dieses Geld mir ja nicht zur Verfügung steht und zur Abzahlung des Hauses dient.
LG BePheLor
5 Antworten
Wenn du Immobilienbesitz hast, und Sozialleistungen beanspruchst, kannst du natürlich dieses Haus nicht zu einem Gefälligkeitspreis vermieten. Du musst dir die ortsübliche Miete als Einnahme anrechnen lassen. Sonst würde ja der Steuerzahler dafür aufkommen, dass du deinem Sohn billig das Haus überlässt.
Leider ist das Einkommen, denn letztendlich erhälst du das Geld ja um dein eigenes Haus zu zahlen und kann gepfändet werden. Ich würde das anders regeln ohne viel Aufsehen zu erregen. Dein Sohn soll die Miete gleich an den Noch - Eigentümer überweisen, dann hast du das ja nicht als Einkommen. Kannst demzufolge angeben dass du nur deinen Lohn als Einkommen hast was dann ja auch stimmt.mSchlafende Hunde soll man nicht wecken vastehste wa ? :-) Und wenn was kommt ? Dumm stellen, du hast das einkommen ja nicht was dann auch stimmt. Und überschreiben kannst du das ja auch ohme Notar ( vergiss nicht du wusstest nicht dass man dazu nen Notar braucht ) so what. Mach beides...einfach überschreiben und Sohnemann zahlt die Raten......strafbar machst du dich so nicht weil du das Haus ja angegeben hast. Probieren würde ich es :-) Wir sind doch alle dumm und kennen uns in den Gesetzen nicht aus. Ich weiss Unwissenheit blablabla....Ich würds so machen...
Du solltest Dich fachlich beraten lassen, auch wenn es Geld kostet.
Gehe zu einem Anwalt oder frag bei:
Die Miete, die der Sohn an Dich zahlt, zählt als Einkommen und wird bei Pfändung angerechnet.
Der Gläubiger braucht keine Rücksicht darauf zu nehmen, dass Du dann eine andere Verbindlichkeit nicht mehr bedienen kannst.
Erst bei einem Insolvenzverfahren, werden die Forderungen quotiert und einander gleich gestellt.
Handelt es sich tatsächlich um Mietkauf?
Wenn ja, bist Du doch gar nicht der Eigentümer des Hauses, oder?
Oder hast Du ein normales Darlehen und zahlst die entsprechenden Raten hierfür?
Das ist ein großer Unterschied zum Mietkauf.
Ansonsten gelten Mietzahlungen tatsächlich als Einkünfte. Warum zahlt der Sohn dann nicht gleich die Rate an die Bank?
Du bist ja nicht verpflichtet, Miete zu verlangen. Einigt Euch schriftlich, dass er mietfrei wohnt und dafür die Darlehensrate zahlt.