Schwerbehinderten Ausweis GDB 70 ohne Merkzeichen. Wie geht das?

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Hallo ibchert,

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Schwerbehinderten Ausweis gdb 70 ohne Merkzeichen<

Antwort:

Der GDB und ggf. die Merkzeichen resultieren aus Ihren vorhandenen, gesundheitlichen Einschränkungen und sind in der versorgungsmedizinischen Grundsätzen festgelegt!

Basis für die entsprechenden Bewertungen sind natürlich in erster Linie Ihre eigenen, medizinsichen Nachweise, Arzt- und Entlassungsberichte und dementsprechend wird der GDB und ggf. das Merkzeichen vom medizinischen Dienst des zuständigen Versorgungsamtes ermittelt!

Wenn Sie der Meinung sind, daß bei Ihnen eine unzureichende Einstufung vorliegt, sollten Sie sich vom VDK helfen und unterstützen lassen!

Link:

http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis

google>>vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/12733/der_schwerbehindertenausweis_merkzeichen

google>>vdk.de/nrw/pages/sozialpolitik/nachteilsausgleiche/13473/nachteilsausgleiche

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Normalerweise braucht man die Merkzeichen nicht gesondert beantragen. (Ein Rollstuhlfahrer erhält ohne weiteres das Merkzeichen a. g.) Es kann aber nachträglich bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes beantragt werden. Obs genehmigt wird, steht auf einem anderen Blatt. Ein Schwerbehindertenausweis mit 70% ermöglicht dir 5 Tage mehr Urlaub im Jahr und einen Lohnsteuerfreibetrag. Möglicherweise zahlst du bei Veranstaltungen und in manche öffentliche Einrichtungen weniger Eintritt. Und du wirst bei Stellenbesetzungen bevorzugt eingestellt oder umgehst den Einstellungsstop bei Behörden (hat aber nichts mit dem GdB zu tun) Mehr fällt mir eigentlich nicht ein.....

Du bekommst Vergünstigungen wie einen Steuerfreibetrag oder manchmal niedrigeren Eintritt. Merkzeichen gibt es z.B: bei Gehbehinderung, Blindheit und Hilflosigkeit. Die kann man haben, muss man aber nicht, je nach Krankheit. Ich habe wegen meiner Nierenerkrankung seit 1987 100% GdB aber keine Merkzeichen.

Erhöhter Kündigungsschutz Steuerermäßigung Vergünstigung z. B. Eintritt in Museen , Bundesgartenschau , Theaterveranstaltungen usw.

ibchert 
Beitragsersteller
 15.12.2013, 20:05

wissen Sie ob man anschpruch auf rundfunkbeitragbefreiung hat wenn man auf einem ohr 100% taub ist? und wen ja an wen muss man sich in dem fall wenden?

Anton96  16.12.2013, 18:27
@ibchert

Du hast keinen Anspruch auf eine Befreiung von der Rundfunkgebühr,