Schwanger trotzdem zur Maßnahme vom Job center?

18 Antworten

Immer wieder muss man heutzutage angehenden Müttern bescheinigen, dass eine Schwangerschaft grundsätzlich keine Krankheit ist. Auch wenn es dir in deiner Situation unsinnig erscheint und vielleicht auch nur eine bürokratische Entscheidung ist, musst du also an dieser vom Jobcenter verordneten Maßnahme teilnehmen. - Sprich aber ruhig mit der zuständigen Person beim Jobcenter, auch darüber, was die späteren Folgen sein könnten, falls du es ablehnst.

xAdmiralAckbarx  01.12.2014, 12:30

Eine Maßnahme darf nur angeordnet werden, wenn diese sinnvoll ist. Ich halte eine Bewerbungsschulung für eine Frau kurz vorm Mutterschutz als nicht sinnvoll.

homme  01.12.2014, 14:53
@xAdmiralAckbarx

Deshalb ja auch mein Hinweis mit dem Jobcenter zu reden.

TreudoofeTomate  01.12.2014, 15:20
@xAdmiralAckbarx

Das ist aber auch nur deine Meinung.

xAdmiralAckbarx  01.12.2014, 15:33
@TreudoofeTomate

Nein! Das sieht der Gesetzgeber ebenso! Demnach kann einer Mutter erst das Annehmen einer Stelle zugemutet werden, wenn das Kind 3 Jahre alt ist! Es ist demnach automatisch sinnlos, wenn sie schon heute ein Bewerbungstraining abschließt!

TreudoofeTomate  01.12.2014, 15:37
@xAdmiralAckbarx

Irrtum, nach Ablauf der Schutzfristen kann jede Mutter wieder arbeiten gehen. Sie muss es nur wollen.

xAdmiralAckbarx  01.12.2014, 15:42
@TreudoofeTomate

Steht nicht zur debatte und darf es auch nicht! Da weder du noch das JC diese Vorschrifen machen dürfen!

TreudoofeTomate  01.12.2014, 17:15
@xAdmiralAckbarx

Geht's noch? Die Schutzfristen schreibt das Mutterschutzgesetz vor. Das Jobcenter hat damit überhaupt nichts zu tun. Du schon so vehement dagegen bist, dass Mütter für ihren Lebensunterhalt arbeiten, wirf doch nicht zwei Gesetze durcheinander.

xAdmiralAckbarx  01.12.2014, 18:01
@TreudoofeTomate

Natürlich hat das JC da was mit zu tun. Wenn sie im Mutterschutz ist steht sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Auch nach dem Mutterschutz darf das JC nicht einfach davon ausgehen, dass sie sich eine Arbeit sucht. Dies wird schon schon durch Gesetzgeber ausgeschlossen. Alleinig die Mutter kann an das JC herangehen und darauf hinweisen dass sie arbeiten möchte!

TreudoofeTomate  01.12.2014, 22:12
@xAdmiralAckbarx

Langsam nähern wir uns der Realität. Glückwunsch.

moment mal du musst ja nicht mal arbeiten gehen sondern zu einem training, das hat noch keinem geschadet.

sie verlangen ja nicht das du z.b. in garten landschafts bau arbeitest.

und das andere, willkommen in deutschland. augen zu und durch sonst schadest du dir nur selber.

Erstaunlich, dass du trotz Schwangerschaft den Job verloren hast, denn der Kündigungsschutz greift auch in der Probezeit,

Sicherlich gibt es viele Beispiele für unsinnige Maßnahmen und evtl. mag diese auch dazuhören. Nur du bist verpflichtet daran teilzunehmen, denn du bist "nur" schwanger. Eine Klage vor dem Sozialgericht auf Nichtteilnahme anzustrengen halte ich doch ein wenig zu übertrieben.

Da mich eh niemand schwanger einstellt wie meine Erfahrung mittlerweile gezeigt hat, sagt das Job center ich müsste jetzt zum Bewerbungs Training.

klar mußt Du, eben weil Deine Bemühungen nicht zum Erfolg geführt haben ist wohl ein Erlernen von aussagestarken Bewerbungsschreiben +++ ,in Deinem Fall, sehr sehr sinnvoll.

Das Schwangere nicht eingestellt werden ist manchmal schon vorgegeben wenn gefährliche Arbeiten anstehen.. aber ansonsten nicht... sogar eine Anlehnung wegen einer Schwangerschaft ist nicht erlaubt :)

** Du kannst aber 4 Monate vor der Niederkunft schon Unterhalt vom Erzeuger des Kindes für Dich erhalten bis zum Kindesalter von 3 Jahren.. dieser Anspruch ist vorrangig vor Sozialleistungen.**. letztre stehen Dir aktuell nur zu wenn Du alles dran setzt wieder in Arbeit zu kommen..

Warum willst du dir denn unnötigen Ärger einhandeln ?

Wenn dich deine Schwangerschaft nicht davon abhält,diese Maßnahme zu machen,dann zieh das doch einfach durch und wenn nicht,dann besorg dir von deinem Arzt ein dementsprechendes Attest,das du gesundheitlich nicht in der Lage dazu bist.

Ob das ganze in deinem Fall sinnvoll ist oder nicht und ob diese Maßnahmen nur die Statistiken schönen, ist hier völlig irrelevant. Wenn du keinen wichtigen Grund vorbringen kannst,der dich an der Teilnahme hintern würde,dann wirst du nicht drum herum kommen,wenn du keine Sanktion in kauf nehmen möchtest.

xAdmiralAckbarx  01.12.2014, 12:33

Selbstverständlich ist dies relevant. Der Gesetzgeber hat klare Vorgaben gemacht. Gegen sinnlose Maßnahmen kann man sich wehren und dies ohne eine Sanktion in Kauf nehmen zu müssen.

isomatte  01.12.2014, 12:59
@xAdmiralAckbarx

Ich wusste gar nicht,das Maßnahmen sinnlos sind,wenn es um das erlernen vom korrekten schreiben von Bewerbungen geht,denn da ändert sich ständig etwas und um so eine Maßnahme geht es hier !

TreudoofeTomate  01.12.2014, 15:22
@xAdmiralAckbarx

Na dann ist es ja gut, dass das Bewerbungstraining nicht sinnlos ist.

xAdmiralAckbarx  01.12.2014, 15:26
@isomatte

Der Gesetzgeber sieht vor, dass eine Mutter sich erst um eine Arbeit bemühen muss, wenn das Kind bereits 3 Jahre alt ist. Was bringt es hier also wenn die Fragestellerin heute eine Bewerbungstraining absolviert, wenn sie voraussichtlich erst in drei Jahren Bewerbungen schreiben wird. Selbst wenn es in einem Jahr wäre. Die Maßnahme ist demnach mehr wie sinnlos und vergeudet nur Steuergelder.

xAdmiralAckbarx  01.12.2014, 15:27
@TreudoofeTomate

In diesem Fall aber schon.. die Fragestellerin geht in Mutterschutz und wird vorrausichtlich erst in drei Jahren Bewerbungen schreiben. Dies ist zumindest der Zeitpunkt der vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist.

TreudoofeTomate  01.12.2014, 15:38
@xAdmiralAckbarx

Noch einmal, du verwendest falsche Begriffe. Mutterschutz hat nichts mit dem SGB II-Leistungsrecht zu tun.

xAdmiralAckbarx  01.12.2014, 15:44
@TreudoofeTomate

Du verstehst es nicht.. Im Mutterschutz brauch die Mutter nicht arbeiten! Danach brauch die Mutter bis zum dritten Lebensjahr nicht arbeiten!

TreudoofeTomate  01.12.2014, 17:17
@xAdmiralAckbarx

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Der Mutterschutz ist im Mutterschutzgesetzt und in der RVO geregelt. In der Vorschrift des SGB II, auf die du ständig anspielst und die du sicher nicht einmal kennst, steht an keiner einzigen Stelle das Wort "Mutterschutz". Zu Recht, weil der nämlich klar definiert ist. 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und 8 Wochen nach der Geburt, bei Mehrlingen 12 Wochen. Alles andere, was du hier als Mutterschutz bezeichnest, hat mit dem Gesetz überhaupt nichts zu tun.

xAdmiralAckbarx  01.12.2014, 18:04
@TreudoofeTomate

Kopf Tisch! Auch hier noch mal... Während dem Mutterschutz steht steht sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Auch nach dem Mutterschutz darf das JC nicht davon ausgehen, dass die Mutter dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Dies wird durch die Zumatbarkeit im Sinne des SGB II geregelt. Nichts anderes behaupte ich!