Schulplatzklage?

8 Antworten

Die Frage stellt sich auch für eine Rechtsschutzversicherung, aus welchem Grund Ihr eine solche Klage anstrebt. So einfach. Deshalb steht die Abdeckung so nicht drin. 

Wenn Ihr z.B. Euer Kind deshalb auf eine andere Schule geben wollt, weil Euch der mehrheitlich dort anzutreffende soziale Status nicht in den Kram passt, so deckt sich Euer Anliegen schlicht nicht mit dem Grundgesetz. Denn laut Grundgesetz sind alle Menschen in diesem Staat gleich. 

Wenn aber als Hintergrund speziell für die Förderung Eures Kindes an der Wunschschule Angebote sind, an der zugewiesenen aber nicht, welche rechtsfest nachweisbar für die Förderung Eures Kindes nun mal notwendig sind, dann kann eine solche Klage erfolgreich verlaufen. Hier als Grundlage andere Artikel des Grundgesetzes. 

Bei solchen Fragen beziehe ich mich grundsätzlich auf das Grundgesetz. Alle anderen rechtlichen Regeln sind nämlich nachrangig. Sollte also irgendwo auf Bundes- oder Landesrechtsebene eine andere Regel als im Grundgesetz verankert sein, kann diese andere Regel durch das Grundgesetz außer Kraft gesetzt werden. 

Die rechtliche Fragestellung ist also eine andere als jene, die Euch am Herzen liegt. Denn es wird - bildlich beschrieben - die Vase von einem anderen Blickwinkel aus betrachtet. 

Also bei mir hat ein Arbeitskollege festgestellt, dass in der Schule in der seine Kinder waren die Lehrer ich sage mal durch diverse aktuelle Ereignisse überfordert waren. Letztlich konnten beide nicht einmal durchschnittliche Leistungen zum Ende der dritten Klasse vorweisen nicht einmal vernünftig lesen. Und nein, sie waren nicht faul, ich kenne sie.

Die Kinder wurden daraufhin bei der Oma angemeldet und gingen dort zur Schule. Das ging offenbar recht problemlos.

Dass es mit den weiterführenden Schulen noch geklappt hat lag an intensiver Nachhilfe und Förderung durch die Eltern. Ehrlich gesagt würde ich auch alles versuchen um meinen Kindern diesen Start so gut wie möglich zu geben.

Vielleicht kannst du ja sowas auch machen.

Ehe du mit einer Schulbehörde in den Kampf ziehst, investiere in eine private Volksschule.

Heutzutage ist es leider sowieso nur in einigen wenigen "Gegenden" so, dass in der Klasse ein "normaler" Unterricht stattfinden kann.

In der Privatschule findest du mittlerweile nicht mehr die Reichen, die besuchen Elite Schulen, sondern mitunter Eltern aus ganz einfachen gesellschaftlichen Kreisen, die einfach wollen, dass ihr Kind eine gute Grundausbildung hat.

In Deutsch - Wort und Schrift, sowie unsere klassischen Werte.

Das Geld könnt ihr euch sparen, weil ihr keinen Erfolg haben werdet.

Wollen Eltern ihr Kind in eine Schule schicken, die in einem anderen Schulbezirk liegt, geht dies nur, wenn man die Schulbehörde überzeugt, dass ein Härtefall vorliegt (z.B. wenn der Schulweg zur zuständigen Schule viel länger und gefährlicher ist) oder wenn dies aus pädagogischen Gründen notwendig ist (z.B. ein Fach oder eine Sprache wird auf der Zuständigen Schule nicht angeboten). Ausnahmen werden aber leider nur selten zugelassen. Kommt eine Einigung mit der Schulbehörde nicht zustande, kann das Verwaltungsgericht angerufen werden.

Hat die Wunschschule das Kind nicht aufgenommen, weil die Kapazitäten für die Aufnahme aller angemeldeten Schüler nicht ausreichten, ist vorgesehen, dass das Kind an einer anderen Schule des gleichen Bildungsgangs aufgenommen wird.

TIPP

Bevor jedoch der Weg durch die Instanzen eingeschlagen wird, sollte zunächst das Gespräch mit der Schule gesucht werden.

https://www.das.de/de/rechtsportal/schule-und-unterricht/bildungswege/zuweisungsentscheidung.aspx

Meine Eltern haben ganz einfach eine Wohnung in der Stadt angemietet, wo wir zu Schule gehen sollten und einer von beiden ist auf dem Blatt Papier mit uns Kids da hin gezogen. Ich bin nicht sicher, ob das heute noch ginge, da sich da, meines Wissens nach, einiges im Melde-Bereich geändert hat. Bei uns hat es in jedem Fall geklappt. Vielleicht wäre das billiger als eine Klage. Auch mit Rechtschutzversicherung. 

Auf der anderen Seite: warum wollt ihr denn, dass euer Kind nicht auf die zugewiesene Schule geht?