Ich bin 14 darf ich mit einem 21 jährigen zusammen sein?

22 Antworten

Ab 14 darf man rechtlich gesehen Sex mit fast jeder Person (ausgeschlossen hierbei: Familie, etc.) haben, die über 14 Jahre alt ist, aber das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ab 16 darf man dann sowohl mit Personen über 14 Jahren als auch mit Personen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, Sex haben. Ab dem 22. Lebensjahr darf man nur noch mit Personen Sex haben, die das 16. Lebensjahr bereits vollendet haben. Quelle: http://www.kindex.de/pro/index~mode~beitrag~value~3~nr~109.aspx

1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer 1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, 2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist, 3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder 4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5

also darfst du sogar geschlechtsvekehr haben

1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer 1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, 2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist, 3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder 4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5

also darfst du sogar geschlechtsverkehr haben

Das ist (sofern es, wie stark anzunehmen ist, zu sexuellen Handlungen kommt) gesetzlich nicht erlaubt. - Und ganz ehrlich, das muss ein sehr sonderbarer Zeitgenosse sein, der mit 21 Jahren etwas mit einer 14-Jährigen anfängt... grusel

lespom  27.07.2009, 16:06

Warum ist er denn gleich sonderbar !? Wo ist dadran etwas schlimmes wenn sie mit 14 schon reifer ist.. Wobei wenn sie reif wäre, würde sie soetwas nicht fragen.. Ich bin seit 1 1/2 Jahren mit meinem Freund glücklich zusammen ich war damals 13 1/2 ca. und er 20.. Wo ist da das Problem !?

funkyzeit  27.07.2009, 16:06

Wieso das denn? Ein Bekannter (damals 35) von mir hatte was mit einer 15-jährigen, die sind dann später zusammengezogen und es ist eine feste Beziehung daraus geworden

tomg1974  27.07.2009, 16:05

da steht nicht von sexuellen Handlungen, gegen welches Gesetz sollen sie also verstossen?

LeaderG  20.12.2009, 14:31
@tomg1974

ALso wenn du nicht grade total unreif und naiv bist dann verstoßt ihr (Oder besser er)nicht gegen §182StGB. Da das der einzige § ist der hier in Frage kommt liegt keine Straftat vor.

Christiangt  27.07.2009, 16:04

es ist wohl erlaubt. nur der Verkehr kann strafrechtlich verfolgt werden und das auch nur wenn es beantragt wird.

OlaSaloLover  27.07.2009, 16:04

echt! der typ kann nicht normal sein!

blumenkind00  14.09.2010, 20:51
@OlaSaloLover

warum denn bitte nicht?! ich bin auch mit einem 21 jährigen zusammen und bin 14... ich bin eben schon ziemlich reif und er is vllt für sein alter noch nicht ganz so reif... aber wir haben uns einfach ineinander verliebt war ja nicht geplant! ich finde es schrecklich und sehr diskriminierend dass diese männer immer gleich als krank bezeichnet werden :(

Darfst du, allerdings kann er sich mit Sexuellen näherungen Strafbar machen! Deine Eltern dürfen ihn auch Anzeigen, wegen Sexueller Belästigung oder ähnliches!

rotius  27.07.2009, 16:04

wenn sie 14 ist,ist es nicht mehr strafbar

Gotteshand  27.07.2009, 16:06
@rotius

Okay, wusste ich dann doch nicht :)

Christiangt  30.07.2009, 20:44
@Gotteshand

Doch Gotteshand du hast auch recht, es ist ein Antragsdelikt, also wird nur verfolgt wenn Sie oder die Eltern ihn anzeigen.