Schulpflichtig trotz Ausbildungsplatz?
Hallo, ich bin weiblich 16 Jahre und habe vor kurzem meine Ausbildungsverträge erhalten und unterschrieben.. d.h ich habe eine Ausbildstungstelle sicher.
ich gehe zurzeit zur Berufsschule und komme dort nicht so klar und sitze nur meine Zeit ab .. ich wollte gerne wissen ob ich mich von der Schule abmelden kann und bis zur meiner Ausbildung (1 Oktober ) etwas anderes anstatt Schule machen kann? z.b Minijob ..
6 Antworten
Warum kommst Du nicht klar? Das wäre doch wohl die wesentliche Frage.
Wenn Du davon läufst nimmst Du die Lebensaufgabe mit. In diesem Fall, aus irgendwelchen Gründen nicht klar zu kommen.
Ob Du das machen kannst, weiß ich nicht. Aber erlaubt ist es nicht, Du bist bis 18 Jahre (Berufs-)schulpflichtig. Deine Eltern würden sich strafbar machen, wenn Sie einen Arbeitsvertrag für Deinen Minijob unterschreiben würden.
In der Ausbildung gehst Du ja auch zur Berufsschule. Viel anders wird das nicht, als es jetzt ist. Mach' lieber das Beste draus.
Solange du unter 18 bist, gilt für dich die Schulpflicht; d.h., dass du in die Schule gehen musst und keine Wahlmöglichkeit hast.
Pass auf wegen Probezeit. Von Abbrechern wird oft nichts gehalten. Mann kann einen Schulabschluss auf der Berufsschule nachholen, auch wenn man nichts gelernt hat außer die berufsbedingten Sachen und Politik.
Nein, denn auf die Schulpflicht folgt die Berufsschulpflicht.
Hier kannst du ja mal schauen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_%28Deutschland%29#Dauer_der_Schulpflicht.2C_.C3.9Cbersicht_Bundesl.C3.A4nder