Schulpflicht mit 17 hilfe

13 Antworten

Die Schulpflicht ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Mit dem Abschluss der Hauptschule hat sie die allgemeine Schulpflicht erfüllt, allerdings gibt es noch die Berufsschulpflicht die in einigen Bundesländern durch den Besuch weiterführender Schulen oder der Sekundarstufe 2 erfüllt werden kann. In anderen Ländern endet die Berufsschulpflicht mit dem 18 Lebensjahr. Überall gleich ist die Erfüllung dierser Berufsschulpflicht durch die Absolvierung einer betrieblichen Ausbildung.

Was könnt ihr tun? Nehmt doch mal Kontakt auf mit dem zuständigen Schulamt, von dem dieser Brief ja wohl stammt. Es ist schon ungewöhnlich das man direkt von der Hauptschulbank in einen Vollzeitjob annimmt, für die weitere Lebensplanung sollte vielleicht mal eine Ausbildung angestrebt werden. Allerdings begrüße ich die derzeitige Situation ausdrücklich und das sollte auch das Schulamt tun, sprich einfach mit ihnen. Über Kommunikation lassen sich die meisten Probleme lösen.

Viel Glück euch beiden.

bischoff1977 
Beitragsersteller
 28.11.2013, 09:20

Ich habe mit der Schule schon Kontakt aufgenommen aber die haben Sie nicht mehr im System. Das war auch ein ganz anderer Kreis (Hohenlohe-Kreis) Jetzt lebt Sie ja bei mir Kreis Stuttgart. Da ich Sie in Ihrer jetztingen Situation nicht unter Druck setzten möchte lasse ich ihr etwas Zeit mit der überlegung was für eine Ausbildung Sie machen möchte. Denn wenn ich Sie zwinge irgendwas zu tun was Ihr nicht gefällt und Sie das ganze nach ein paar Monaten hinschmeisst hat Sie auch nichts davon.

Hallo Bischoff!

Sie geben leider nicht an, welches Bundesland. Bildung ist Ländersache und daher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich in der Rechtsauffassung.

Auch wenn Sie meinen, es bringe Ihrer Nichte nichts, ändert das nichts an den gesetzlichen Vorgaben. Und die Schulpflicht kann man nicht umgehen; es sei denn, man sitzt in Haft, in der Psychatrie oder ist schwanger, um das mal salopp abzukürzen.

Wenn der AG schon so freundlich ist, den Vertrag zu ändern ohne sie zu entlassen (denn an die Schulpflicht ist auch der AG gebunden), dann sollten Sie das annehmen.

Und ob die Schülerin 18 ist oder bald wird, spielt je nach Landesschulgesetz auch keine Rolle.

Gruß Navvie

Sie ist schulpflichtig und du kriegst sie wieder weggennommen, wenn du nicht dafür sorgen kannst. Normalerweise müsste sie in ihrem Alter eine Ausbildung machen und 2 Tage in der Woche zur Berufschule gehen.

bischoff1977 
Beitragsersteller
 28.11.2013, 09:45

Ich bekomme Sie nicht wieder weggenommen. Selbst die zuständige vom Jugendamt ist der meinung das es wenig sinn macht sie zu irgendwas zu zwingen.

Vielleicht weiß das Amt gar nicht, dass sie arbeitet?

Da steht doch eine Telefonnummer drauf, sie soll da mal anrufen und nachfragen.

Der AG müßte es eigendlich wissen, dass er eine unter 18 jährige, die keine Berufschule abgeschlossen hat, noch in der allgemeinen Schulpflicht ist. Sie muss eine der Tätigkeit verwande Berufsschule besuchen (meist 1 Tag / Woche)