Schulpflicht Bremen - Ab 18. Lebensjahr ende?
Ein Kollege von mir ist 17, wird in 2-3 Monaten 18, wohnt in Bremen und war bis zur 10ten Klasse in einer Gesamtschule, hat aber einen einfachen Hauptschulabschluss. Er ist schon seit fast einem Jahr nicht mehr in der Schule gewesen und hat dies auch nicht vor, bevor hier einige Moralapostel auftauchen er ist finanziell komplett abgesichert und hat keinerlei Probleme oder sonstiges. Nun die Frage: Ist er wenn er 18 ist in Bremen noch Schulpflichtig? Könnten Probleme auf ihn zu kommen? Er hat desöfteren Diskussionen mit einigen bei denen die eine Seite der Meinung ist die Schulpflicht wäre 12 Jahre in Bremen und die andere Seite meint nur solange man 18 ist. Die andere Frage wäre sollte er echt noch Schulpflichtig sein könnten dann Probleme auf ihn zu kommen? Selbst wenn er dann 18 ist?
4 Antworten
Hallo KingRhobar,
die Antwort auf Deine Frage lässt sich bestimmt im Bremschen Schulgesetz nachlesen. Hier ist es:
http://bremen.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata%5cges%5cBrSchulG%5ccont%5cBrSchulG.htm&mode=all
Hier herauskopiert:
§ 54 Dauer der Schulpflicht (1) Die Schulpflicht dauert 12 Jahre, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(2) 1Auszubildende, die in einem Ausbildungsverhältnis in einem anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf stehen, sind für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses schulpflichtig. 2Dies gilt nicht, wenn es sich um eine Maßnahme handelt, die als berufliche Umschulung gefördert werden kann. 3War die Schulpflicht beendet, lebt sie in den Fällen des Satzes 1 wieder auf.
(3) 1Die Schulpflicht endet vor Ablauf von 12 Jahren, wenn ein mindestens einjähriger beruflicher Bildungsgang erfolgreich abgeschlossen wurde. 2 Sie endet spätestens zum Ende des Schuljahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird. 3Absatz 2 bleibt unberührt
Schöne Grüße
ENM
Habe ich mal für Dich gegoogelt:
bremen.de/.../wer-muss-eigentlich-wie-lange-in-die-schule-4162119 Die wichstigsten Informationen zur Schulpflicht aus dem Bremer Schulgesetz. Für wen gilt die Schulpflicht? Die Vorschriften über die Schulpflicht gelten für alle, ...
Dauer der Schulpflicht
Die Schulpflicht dauert 12 Jahre, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Auszubildende, die in einem Ausbildungsverhältnis in einem anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf stehen, sind für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses schulpflichtig. Dies gilt nicht, wenn es sich um eine Maßnahme handelt, die als berufliche Umschulung gefördert werden kann. Die Schulpflicht endet vor Ablauf von 12 Jahren, wenn ein mindestens einjähriger beruflicher Bildungsgang erfolgreich abgeschlossen wurde. Sie endet spätestens zum Ende des Schuljahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird.
es gibt ne schulpflicht in deutschland, die sich auf die zu leistenden shculjahre bezieht. in der regel 9 jahre(hauptschulabschluss). also muss jeder insgesamt 9 jahre sitzen. das heißt nicht dass man einen abschluss macht/machen muss. ich kenn da einen fall. zweimal inder 5 sitzen geblieben und dann nach der 7 abgegangen. insgesamt waren es aber 9 jahre. pflicht erfüllt.
Die Schulpflicht in Deutschland ist eine gesetzliche Regelung, die ab einem bestimmten Alter Kinder, Jugendliche und Heranwachsende bis zu einem bestimmten Alter bzw. der Vollendung einer Schullaufbahn, spätestens jedoch bis zum Ende der Minderjährigkeit, dazu verpflichtet, eine Schule zu besuchen.
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