Schulleiter verweigert Fortbildungen und Fahrt zur Didacta. Was tun?
Meine Schwester ist Lehrerin an einer Realschule. Sie hat schon zum wiederholten Male eine Fortbildung beantragt sowie die Fahrt zur Didacta beantragt. Der Schulleiter hat beides bisher immer verweigert. Begründung: sie solle dies in der Freizeit (Wochenende) tun oder in den Ferien. Hintergrund: In den Ferien und am WE muss sie für die Kosten selbst aufkommen und belastet nicht dem Fortbildungstopf der Schule. Aber: Andere Kollegen bekamen schon mehrfach dies genehmigt und auch die Kosten wurden problemlos erstattet. Bei ihr wird immer verneint.
Daher weigert sie sich strikt dies in den freien Zeiten zu tun aufgrund der Gleichbehandlung und weil sie es nicht einsieht, die Kosten selbst zu zahlen.
Ist das rechtens? Hat man da eine rechtliche Handhabe?
3 Antworten
Wenn es nur um die Genehmigung an sich geht, hast Du keine Handhabe. Der SL entscheidet das. Wenn es um Gleichberechtigung geht, wäre das eine Sache für den Personalrat. Der würde da aktiv.
Hallo youngindy,
könnte es sein, dass deine Schwester das Ganze beim Schulleiter mündlich beantragt hatte? Da kann dann auch schnell abgelehnt werden.
Deine Schwester müsste sich zunächst einmal über das Verfahren informieren: Fortbildung und Teilnahme an der didacta als Fortbildungsveranstaltung sind zwei verschiedene Dinge. Beantragt wird beides mit einem schriftlichen Antrag auf Dienstreisegenehmigung an die Schulaufsichtsbehörde. Der Schulleiter unterschreibt bei Ganztagsveranstaltungen lediglich, dass keine Einwände bestehen, wenn der Vertretungsunterricht gewährleistet ist.
Fahren kann man dann erst, wenn die schriftliche Dienstreisegenehmigung vorliegt - schon aus versicherungsrechtlichen Gründen
Stichwort "Fortbildungstopf". Das betrifft nicht die Finanzen, sondern die Regelung, dass jedem Kollegen nur eine begrenzte Anzahl von Tagen für Fortbildung während der Unterrichtszeit gewährt werden können.
Die Kosten für die Fortbildung trägt jeder Kollege zunächst sowieso für sich selbst. In der Regel muss er sogar unterschreiben, dass er auf Reisekosten verzichtet. Am Ende des Rechnungsjahres kann man aber trotzdem bei der Schulaufsichtsbehörde einen Antrag auf Reisekostenrückerstattung (mit Belegen) stellen. Wenn da noch Geld im Topf ist, wird auch erstattet.
Liegt die Fortbildung am Nachmittag, gibt es sowieso keine Schwierigkeiten.
Vorschlag: Deine Schwester wendet sich an ihren Personalrat und fragt genauer nach oder wird Mitglied in einem Lehrerverband, GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) oder VBE (Verband Bildung und Erziehung im Beamtenbund) und holt sich hier weitere Informationen.
Übrigens: Noch verbleibende Kosten für Fortbildung (Reisekosten, Essen, Parkgebühren, Material....) sind steuerlich abzugsfähig.
Als früherer Schulleiter hätte ich niemals von meinem Personal verlangt, dass sie solche Veranstaltungen in ihrer Wochenendfreizeit unternehmen. Natürlich heißt es immer in den Vorschriften: "Voraussetzung, dass Vertretung gewährleistet ist." In Hessen gibt es E+. Davon sollte es bezahlt werden. Aber das entscheidet jeder SL für sich.
Es gibt viele Kollegen, die sich für nichts interessieren, so war ich immer froh, wenn Fortbildungsinteresse bestand.