Schule geschwänzt nun Kündigung?
Folgender Sachverhalt: Meine Freundinn war in diesem Jahr 3-4 mal unentschuldigt nicht in der Schule. Dies hat der Arbeitgeber nun erfahren. Allerdings nur von einem mal. Daraufhin schrieb er ihr eine Abmahnung. Nun hat der Arbeitgeber am 15. noch ein Termin mit der Schule. Würde er jetzt von den anderen 2-3 Tagen auch noch erfahren, ist es dann rechtens ihr fristlos zu kündigen ? Oder gehören diese dann noch mit zu der Abmahnung ?
Vielen Dank ;)
7 Antworten
M.E. müssten sie zu der ersten Abmahnung gehören, da sie sich ja wohl hoffentlich danach immer an den Schulbesuch gehalten hat. Er hätte es doch sowieso gemerkt, weil diese im Zeugnis auftauchen. Einen Azubi fristlos zu kündigen, ist sehr schwer, da muss sie schon noch mind. eine Abmahnung bekommen. Sie soll einfach immer zur Schule gehen und ihre Arbeit bei der Ausbildungsstelle gut machen, dann ist sie im grünen Bereich.
am besten wäre es, wenn sie mit ihm das offene gespräch sucht! und ja sie kann dann gekündigt werden!
Nach der Abmahung gab es keine weiteren Vorfälle / Fehlzeiten. Die Noten stimmen und auch ihre Leistung im Betrieb ist ok. Fraglich ist allerdings nur, gehören die anderen Tage die ebenfalls vor der Abmahnung passiert waren, zu der Abmahnung hinzu oder nicht ? Also wäre eine fristlose Kündigung nun auch noch denkbar, nach dieser Abmahnung ?
Das sind durchaus Gründe für eine fristlose Kündigung.
Wenn sie nach der Abmahnung noch einmal geschwänzt hat, ist sie fällig. Sonst kann ihr Chef auch gnädig sein.