Darf die Schulleitung einer weiterführenden aber privaten Schule einen Schüler grundlos herauswerfen?
Eine Schulpflicht ist ja nicht mehr vorhanden, zumal die Schule nicht staatlich ist. Also wäre es möglich? (Bitte begründen)
5 Antworten
warum sollte man jemanden grundlos rauswerfen? Einen Grund wird es also geben, allerdings könnte es natürlich sein, dass sie einen Grund hat den der Schüler nicht einsehen mag. Die Schulleitung darf das was im Schulvertrag festgelegt ist. Wenn es sich um eine Privatschule handelt hat man in der Regel einen Vertrag.
Ohne Grund wird keine Schule einen Schüler rauswerfen, erstrecht keine Privatschule. Denn die bekommt ja Geld vom Schüler.
Desweiteren besteht ein Vertrag zwischen der Schule und dem Schüler. Verträge sind einzuhalten.
Hallo Dummgefragt360,
wenn es einen berechtigen Grund geben würde, ist das möglich.
In deinem Fall - "ohne Grund" - ist das nicht möglich.
Ein gutes Beispiel wäre das Stören des Schulfriendens.
Liebe Grüße
Eine private Schule verdient doch Geld mit jedem Schüler und wird sicher niemanden ohne Grund rauswerfen.
Und wer bezahlt die dann??
Niemand! Ich war auf einem PrivatGym, kein Schulgeld. Privat, weil kirchl. Träger, kein städt. Gym
Ah so! So etwas hatte ich gar nicht auf dem Schirm. Danke!
Kein Problem.
Hallo,
Privatschule bedeutet nicht automatisch, dass es keine Schulpflicht gibt.
Diese besteht bei unter 18 Jährigen trotzdem.
Je nach Schulvertrag darf er leider wirklich einem Schüler den weiteren Schulbesuch verwehren.
Grundlos, werden sie es kaum machen. Aber es reicht schon, wenn er erklärt, dass der Schüler den Schulfrieden nachhaltig stört.
Es ist ja auch immer sehr subjektiv, ob die Schule einen Grund hat oder der Betroffene glaubt, dass sie keinen hätten.
Alles Gute
Es gibt auch Privatschulen ohne! Schulgeld.