Schuldschein rechtskräftig?

2 Antworten

Die zentrale Frage ist nicht die Rechtskraft dieses Schuldscheins sondern der Kreditvereinbarung. Dafür ist der Schuldschein dann ein Beleg.

Wobei natürlich die zeitliche Unbestimmtheit der Ratenzahlung das zentrale Problem darstellen dürfte. Wie oft ist den so eine Rate vereinbart? Jede Woche? Jedes Jahr?

Deine Rechtsschutzversicherung hat damit nichts zu schaffen.

Du kannst eben auch keine Schritte einleiten. Das muß deine Oma tun. Die sollte nachweisbar eine Frist zur Zahlung setzen.

ReneGil 
Beitragsersteller
 27.02.2017, 13:05

Danke für deine Antwort. Ich habe garnicht gesehen das dort keine Angabe steht wann raten gezahlt werden ... Das ist natürlich doof gelaufen :/ Aber man könnte damit grundsätzlich etwas anfangen,wenn man zum Anwalt geht oder ? 

AalFred2  27.02.2017, 13:07
@ReneGil

Grundsätzlich belegt der Schuldschein zumindest ein Darlehen. Die Rückzahlungsmodalitäten sind wie gesagt unklar.

Bevor man Geld für Anwälte ausgibt, sollte man sich schlau machen, ob die Gegenpartei zahlungsfähig ist.

ReneGil 
Beitragsersteller
 27.02.2017, 13:15
@AalFred2

Wie könnte man denn die Rückzahlmodalitäten noch fest legen oder bestimmen. Ich gehe nämlich davon aus das er kein weiteren Zettel unterschreiben wird wo das korrigiert ist. Zahlungsfähig ist er würde ich behaupten, da ein Arbeitsverhältnis besteht.

AalFred2  27.02.2017, 13:17
@ReneGil

Habt ihr denn bzgl der Rückzahlung nichts vereinbart?

Wenn er zahlungsfähig ist, warum zahlt er dann nicht? Nicht jeder, der arbeitet, verdient oberhalb der Pfändungsgrenze.

ReneGil 
Beitragsersteller
 27.02.2017, 13:25
@AalFred2

Wir haben es mündlich vereinbart das er monatlich etwas zahlt. Dabei waren auch ein paar Zeugen die das bestätigen können. Schriftlich ist eben der ,,Patzer" passiert das es dort nicht steht. Er verdient Brutto ca 2500€ ich denke da sollte was zu holen sein. Er zahlt einfach nicht wieso kann ich auch nicht sagen. Ich habe öfters ihn versucht zu kontaktieren aber es kam nie etwas bei raus. 

AalFred2  27.02.2017, 13:30
@ReneGil

Dann seid ihr doch auf der sicheren Seite.

Jetzt setzt ihr ein Schreiben auf, welches ihn auffordert, seine Rückstände innerhalb der nächsten 14 Tage zu begleichen. Diese lasst ihr ihm nachweisbar zukommen. Zahlt er nicht, lasst ihr ihm einen Mahnbescheid zukommen.

https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=2229892-1399968049976&Command=start

Zahlt er dann, alles gut. Die Kosten für den Bescheid muss er dann auch noch übernehmen. Widerspricht er nicht, zahlt aber auch nicht, hast du einen vollstreckbaren Titel, den du mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers eintreiben kannst. Widerspricht er, kannst du immer noch einen Anwalt einschalten.

ReneGil 
Beitragsersteller
 27.02.2017, 13:39
@AalFred2

Ich danke dir für deine Hilfe. Du hast mich sehr weiter gebracht 🙂.  

ReneGil 
Beitragsersteller
 27.02.2017, 13:52
@ReneGil

Eine letzte Frage wäre noch ob wir bei dem Schreiben alles fordern sollen, was seit dem nicht geleistet wurde. 

AalFred2  27.02.2017, 14:05
@ReneGil

Ja, das würde ich tun. Ich würde allerdings auch in Erwägung ziehen, bei Nichtzahlung das gesamte Darlehen zu kündigen.

Dein Text ist irgendwie irreführend.

Hiermit schulde ich Herr xxx, Frau yyy 1450€.

Also schuldest du Frau yyy, 1.450 €.

da meine Oma keine Rechtsschutz Versicherung hat würde ich gerne wissen ob es über meine laufen kann, da ich ja mit aufgeführt bin und auch ein potenzieller Empfänger bin.

Nein - willst du gegen dich selbst vorgehen?

Du solltest deiner Oma ihre 1.450 € zahlen - und dann ist es schon in Ordnung.

ReneGil 
Beitragsersteller
 27.02.2017, 14:36

Nein der ich Herr xxx ist mein alter Freund Frau yyy ist meine Oma und Herr zzz bin ich das Schreiben ist aus der Perspektive von meinem Freund geschrieben. Das er meiner Oma 1450€ schuldet 

Apolon  27.02.2017, 16:51
@ReneGil

Darauf muss man aber auch kommen!