Schuldner zahlt nicht und Mahnung nicht zustellbar, was tun?

3 Antworten

Wurde das Unternehmen aufgegeben? Ich nehme an, dass es ein Einzelunternehmen ist/war. Dann ist der Unternehmer voll haftend, d.h. du kannst den Brief einfach an die Privatadresse der Person schicken. Die wird ja noch irgendwo wohnen.

Du kannst deine Forderung einem Gerichtsvollzieher melden. Die machen dem die Hölle heiß.

kevin1905  07.05.2019, 00:14

Gerichtsvollzieher macht gar nichts bevor die Schuld tituliert ist.

donelpasso 
Beitragsersteller
 06.05.2019, 23:42

Ne ich glaube das ist seine Wohnung, ich war mal drin da steht Bett etc. er hat zwar behauptet dass es sein Büro ist aber das glaube ich nicht.

ronnyarmin  06.05.2019, 23:41
Du kannst deine Forderung einem Gerichtsvollzieher melden. Die machen dem die Hölle heiß.

So einfach geht das nicht. Erstmal muß ein Mahnbescheid beantragt werden, und dieser muß rechtskräfig werden. Erst dann kann ein Gerichtsvollzieher tätig werden.

Hast du denn für diese "Arbeit" überhaupt ein Gewerbe angemeldet? Wenn nicht, kannst du dich ja nur selbst wegen Schwarzarbeit anzeigen, und ihn dann ebenfalls als Auftraggeber.

Lohn für Schwarzarbeit kannst du nicht einklagen

donelpasso 
Beitragsersteller
 06.05.2019, 23:45

Ja ich mache das gewerblich, und wieso setzen Sie Arbeit in Anführungsstriche? Programmieren ist Engineering und erfordert gewisse Intelligenz!

donelpasso 
Beitragsersteller
 06.05.2019, 23:49

Und seit wann kann man etwas das vertraglich geregelt ist nicht einklagen???

Kennst du seine wirkliche Anschrift?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
donelpasso 
Beitragsersteller
 06.05.2019, 23:44

Das ist wahrscheinlich auch seine Wohnung obwohl der behauptet dass es ein Büro ist, der ist sowieso link und verlogen ohne Ende und versuchte den Preis auch so gut es geht zu drücken.

ronnyarmin  06.05.2019, 23:46
@donelpasso

Das beantwortet nicht die Frage.

donelpasso 
Beitragsersteller
 06.05.2019, 23:48
@ronnyarmin

Nein ich kenne keine Privatanschrift von dem wenn es diese mit dem Fehlenden Namen nicht bereits ist

ronnyarmin  06.05.2019, 23:49
@donelpasso

Du verstehst meine Frage nicht.

Ist die dir bekannte Adresse eine real existierende? Ist dir die Identität des Kunden bekannt?

donelpasso 
Beitragsersteller
 06.05.2019, 23:51
@ronnyarmin

Ja ich hatte ihn 3 mal getroffen wegen Detailbesprechung, einmal davon eben in dieser Wohnung/Büro

donelpasso 
Beitragsersteller
 06.05.2019, 23:55
@ronnyarmin

Heisst es jetzt ich kann nichts machen nur weil der dreist genug ist die Namensschilder zu entfernen??

ronnyarmin  07.05.2019, 00:02
@donelpasso

Ist diese Person in dieser Wohung gemeldet? Hast du seine Adresse in seinem Personalausweis gelesen?

donelpasso 
Beitragsersteller
 07.05.2019, 00:09
@ronnyarmin

Leider nicht, bin aber ziemlich sicher dass es schon seine Wohnung ist. Sein Bett, TV, Hund usw ist da.

kevin1905  07.05.2019, 00:15
@donelpasso

Dann reich Klage ein, die kann auch öffentlich zugestellt werden. Dürfte dann zu einem Anerkenntnisurteil führen.

donelpasso 
Beitragsersteller
 07.05.2019, 00:23
@kevin1905

Aber wie genau? Beim Amtsgericht? Würde ihn jemand die Mahnung persönlich überreichen oder wie läuft das ab? Es gibt leider zu wenige Informationen darüber wie das detailiert abläuft

donelpasso 
Beitragsersteller
 07.05.2019, 01:05
@kevin1905

Ok danke