Schuldner zahlt nicht und Mahnung nicht zustellbar, was tun?
Folgendes Problem:
Ich hatte für einen Kunden eine Website programmiert für die er schrittweise bezahlte. Ich programmierte immr ein Teil im Voraus für das er dann hinterher bezahlte. Beim letzten Teil wurde es vertraglich geregelt damit ich auch wirklich mein Geld bekomme (120€). Die Zahlungsfrist war bis gestern und er erfang nun 2 mal dumme Ausreden. Ich habe gelesen man soll schriftlich per Einschreiben eine Zahlungsaufforderung per einschreiben schicken aber.. weden an seiner Klingel noch am Briefkasten steht sein Name dran, der hat es einfach abgerissen. Wie gehe ich am besten vor? Danke im Voraus
3 Antworten
Wurde das Unternehmen aufgegeben? Ich nehme an, dass es ein Einzelunternehmen ist/war. Dann ist der Unternehmer voll haftend, d.h. du kannst den Brief einfach an die Privatadresse der Person schicken. Die wird ja noch irgendwo wohnen.
Du kannst deine Forderung einem Gerichtsvollzieher melden. Die machen dem die Hölle heiß.
Gerichtsvollzieher macht gar nichts bevor die Schuld tituliert ist.
Ne ich glaube das ist seine Wohnung, ich war mal drin da steht Bett etc. er hat zwar behauptet dass es sein Büro ist aber das glaube ich nicht.
Du kannst deine Forderung einem Gerichtsvollzieher melden. Die machen dem die Hölle heiß.
So einfach geht das nicht. Erstmal muß ein Mahnbescheid beantragt werden, und dieser muß rechtskräfig werden. Erst dann kann ein Gerichtsvollzieher tätig werden.
Hast du denn für diese "Arbeit" überhaupt ein Gewerbe angemeldet? Wenn nicht, kannst du dich ja nur selbst wegen Schwarzarbeit anzeigen, und ihn dann ebenfalls als Auftraggeber.
Lohn für Schwarzarbeit kannst du nicht einklagen
Ja ich mache das gewerblich, und wieso setzen Sie Arbeit in Anführungsstriche? Programmieren ist Engineering und erfordert gewisse Intelligenz!
Und seit wann kann man etwas das vertraglich geregelt ist nicht einklagen???
Kennst du seine wirkliche Anschrift?
Das beantwortet nicht die Frage.
Nein ich kenne keine Privatanschrift von dem wenn es diese mit dem Fehlenden Namen nicht bereits ist
Du verstehst meine Frage nicht.
Ist die dir bekannte Adresse eine real existierende? Ist dir die Identität des Kunden bekannt?
Ja ich hatte ihn 3 mal getroffen wegen Detailbesprechung, einmal davon eben in dieser Wohnung/Büro
Heisst es jetzt ich kann nichts machen nur weil der dreist genug ist die Namensschilder zu entfernen??
Ist diese Person in dieser Wohung gemeldet? Hast du seine Adresse in seinem Personalausweis gelesen?
Leider nicht, bin aber ziemlich sicher dass es schon seine Wohnung ist. Sein Bett, TV, Hund usw ist da.
Dann reich Klage ein, die kann auch öffentlich zugestellt werden. Dürfte dann zu einem Anerkenntnisurteil führen.
Aber wie genau? Beim Amtsgericht? Würde ihn jemand die Mahnung persönlich überreichen oder wie läuft das ab? Es gibt leider zu wenige Informationen darüber wie das detailiert abläuft
Ok danke
Das ist wahrscheinlich auch seine Wohnung obwohl der behauptet dass es ein Büro ist, der ist sowieso link und verlogen ohne Ende und versuchte den Preis auch so gut es geht zu drücken.