Meldeadresse bei mir - wohnen wo anders - rechtliche Konsequenzen?
Mein Sohn, 21 Jahre, ist offiziell als Obdachlos gemeldet, sieht sich selbst als "Straßenkind" und lebt bei Freunden - mal da - mal da. Nun hat er nach Jahren wieder Kontakt zu mir aufgenommen und bat darum meine Adresse für sich als Meldeadresse anzugeben - ohne bei mir leben zu wollen. Er hat Arbeit gefunden und bräuchte eine Meldeadresse für Dienstherren, Steuer und für das Wohnungsamt um eine Wohnung anzumelden...etc.
Da ich Ihm gerne helfen will wieder auf die Beine zu kommen - aber keinesfalls etwas "Rechtlich-Fragwürdiges" tun will stellt sich die Frage : Ist das rechtlich OK oder könnte ich dadurch Ärger bekommen? Bzw. Welche Gründe sprechen dagegen. Muss er sich dann in meiner Gemeinde anmelden? Müsste ich dies meinen Vermieter melden? (Obwohl er ja nicht bei mir wohnt. Welche konsequenzen könnte es für mich haben wenn er bei mir gemeldet ist - aber wo anders wohnt - Insbesonderen wenn er etwas "anstellen würde"...
Vielen Dank für Eure Antworten schon im Voraus! LG
2 Antworten
Der Vermieter muss das erfahren.
Er muss sich beim Amt Anmelden, zwecks der Adresse.
Du musst für ihn Müllgebühren zahlen. Eventuell erhöhen sich die Nebenkosten, wenn es ein Mehrparteien-haus ist.
Rechtliche Konsequenzen sollte das für Dich keine haben.
Bei der Meldeadresse geht es vor allem ums Postfach. Sie ist Vorraussetzung für viele Verträge, damit z.B. eine Kündigung zugestellt werden kann, oder ein Harz-IV-Bescheid, ohne geht also vieles nicht. Das ist also recht verbreitet bei Obdachlosen, wird also eher keine rechlichen Probleme machen.
https://www.elo-forum.org/alg-ii/66608-bekommt-man-postalische-meldeadresse-obdachlose.html
Vermutlich muss man das dem Vermieter nicht mitteilen, geht ja eben nur um Postfach, sonst nichts, das kann dem ja ziemlich egal sein wessen Name da noch drauf steht, solange keiner da wohnt.
Leider geht das doch nicht so einfach:
Könnte aber sein, das das nur in Berlin so ist.