Schularbeiten im Betrieb machen?

10 Antworten

Ich muss vielen Antworten hier widersprechen.

Auszubildende sollen im Betrieb nicht arbeiten (so absurd das auch für manche klingen mag), sondern sollen, bzw. müssen im Betrieb ausgebildet werden. Der Auszubildende hat die Pflicht zu lernen (auch seine Aufgaben aus der Berufsschule zu erledigen) und der Ausbilder, bzw. ausbildende Betrieb hat die Pflicht auszubilden.

Leider werden Ausbildungsverhältnisse von vielen Menschen mit Arbeitsverhältnissen verwechselt. Manche Leute meinen gar, der Besuch der Berufsschule und die dort aufgegebenen Aufgaben seien Privatsache des Azubis. Das ist ein großes Missverständnis.

Der Ausbilder sollte dem Azubi in jeder Hinsicht bei der Ausbildung helfen, ihn bei der Anfertigung der Hausaufgaben unterstützen und zusätzlich schulen. Der Ausbilder sollte außerdem auch Kontakt zur Berufsschule halten und sich regelmäßig dort über die Fortschritte des Azubis informieren.

sophl89  02.12.2010, 10:05

aber hausaufgaben der schule darf er trotzdem nicht im betrieb machen, bzw. kann der chef verbieten, schließlich hat ja der geldgeber recht:D ne ,aber in der schule ist theorie und auf arbeit Parxis, so ist das, denn in der schule fängt man ja auch kein angehender zimmermann an ein dach zu stellen :D

heinmueck  02.12.2010, 10:15
@sophl89

"...kann der chef verbieten, schließlich hat ja der geldgeber recht..."

Wer Geld hat, hat Recht??

Der Ausbilder hat eine ganze Reihe von Pflichten. Diese Pflichten muss er ernst nehmen. Genauso wie der Azubi seine Pflichten ernst nehmen muss.

sophl89  02.12.2010, 11:05
@heinmueck

ich meinte das im hinblick auf die hausaufgaben, ich weiß was man als azubi bzw. arbeitgeber für rechte und pflichten hat, ich hab schließlich auch ne ausbildung hinter mir

FreeQ1580  02.12.2010, 10:00

Leider ist in der Praxis genau das Gegenteil der Fall. Azubis werden zu oft als billige, aber vollwertige Arbeitskraft für niedere Tätigkeiten verwendet. Gleichgestellt den Praktikanten. Beschwerden werden eh nicht kommen, da die Nicht-Übernahme nach der Lehre befürchtet wird.

heinmueck  02.12.2010, 10:07
@FreeQ1580

@FreeQ1580: Du hast leider völlig recht. Was diesen ausbildenden Unternehmen nicht bewusst ist: Je besser die Ausbildung ist, die man dem Azubi gibt, umso brauchbarer, nützlicher und vielseitig einsetzbarer ist der Mitarbeiter nach seiner Ausbildung für den Ausbildungsbetrieb. Auch der Ausbildungsbetrieb sollte die Übernahme der Azubis anstreben und eben in der Ausbildungszeit alles dazu tun, später einen "idealen Mitarbeiter" beschäftigen zu können.

Ausbilder die die Azubis nur als billige Arbeitskräfte ausbeuten, haben dann später auch nicht den Nutzen, den ein gut ausgebildeter Mitarbeiter dem Unternehmen bringen kann.

Also, die Frage ist jetzt zwar schon einige Jahre her, aber ich kann diese ganzen falschen Antworten nicht einfach hier im Raum stehen lassen.

ALLES, was mit Berufsschule zu tun hat, ist NICHT Freizeit. Berufsschule ist ebenfall Ausbildung (daher der Name duale Ausbildung). Mir wurde von meinem Ausbilder vom Rathaus (mache eine Ausbildung in der Stadt) und von meinen Lehrern gesagt, dass Hausaufgaben sowie das Lernen für irgendwelche anderen Sachen für die Schule, wie das vorbereiten einer Präsentation, NICHT zuhause gemacht werden soll und das auf der Arbeit gemacht werden soll/kann. Der Chef kann die da auch nichts anderes sagen. Klar, sollst du nicht NUR Schulzeug auf der Arbeit machen und für ein gesundes Verhältnis zwischen Schule und Arbeit sorgen, aber wenn du einen Nachmittag auf der Arbeit zum Lernen brauchst, dann hast du darauf Anspruch. Schließlich ist Berufsschulzeit auch Arbeitszeit.

Und wie schon gesagt wurde, wir sind Azubis und keine vollwertige Arbeitskraft.

Das BBiG hat geschrieben: § 15

Freistellung

Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das Gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind.


Das Berichtsheft darf nach den meisten Ausbildungsordnungen im Betrieb geführt werden. Ansonsten ist der Betrieb für die praktische Ausbildung zuständig und nicht für Schularbeiten.

Wenn du sie in den Pausen machst, denke ich nicht. Ist ja deine Pause. Während der Arbeitszeit die du dort hast, musst du aber arbeiten. In dieser Zeit kannst du nicht einfach Schulaufgaben erledigen, die Berufsschule musst du grösstenteils in der Freizeit erledigen, bezw. die Hausaufgaben die du von dort hast.

Klar. Arbeit ist Arbeit, Schule ist Schule. Warum sollte er dich für die Zeit bezahlen, in der du nicht für ihn arbeitest? (Es gibt immer etwas zu tun, und wenn es putzen ist.) Hausaufgaben kannst du in der Pause machen.

TheOpelCrew  18.02.2017, 07:57

Das ist Blödsinn ! Informiere dich bitte...