Schularbeit entwendet

11 Antworten

Ich habe keine Ahnung von Jura oder sonst noch was. Ich rechtfertige jedoch die Entscheidung der Lehrerin, da sie angenommen hat, dass du auch vielleicht bei anderen Teilen geschummelt hast, bzw. diesen Zettel benutzt hast. Sie ist ja relativ "nett", da sie dich nachschreiben lässt. Sie könnte dir auch einfach eine 6 geben, da schummeln nicht erlaubt ist. Such jetzt nicht Löcher im Gesetz und du musst auch deinen Anwalt nicht anrufen, bereite dich für die Nachhol-Prüfung vor und schreibe den Test so wie du es vorhattest. Lass die Spicker weg und es wird schon gut sein. Entschuldige dich nochmals bei der Lehrerin. Ich gehe von meiner persönlichen Meinung aus, ich würde dir nicht erlauben die Prüfung nachzuholen.

poschile98 
Beitragsersteller
 01.03.2014, 13:57

Danke für diese hilfreiche Antwort aber hier hat es rein Garnichts mit Emotionen der Lehrer zu tun, sondern um ein Gesetz.

Du kannst ja in einer Mathearbeit auch nicht bloß eine einzige Aufgabe wiederholen, wenn sich dich bei der erwischt hat.

Ich weiß nicht, ob das in Österreich generell anders ist, aber in Deutschland bekommt man einfach eine 6 mit 0 Punkten. Keine Chance nachzuschreiben. Sei froh, dass du die Möglichkeit hast.

poschile98 
Beitragsersteller
 01.03.2014, 13:51

Ok danke wollte mich nur vergewissern weil meinen Mitschülern kam es auch ein bisschen komisch vor.

Hallo,

der Prof. kann nicht beurteilen in wieweit Du wo geschummelt hast, daher muss er wohl annehmen, dass Du überall geschummelt hast, aus diesem Grund kann er nur so reagieren.

Noch etwas wir sind nicht deine Untertanen, also lass bitte solche Anreden wie "Liebes Volk"

poschile98 
Beitragsersteller
 01.03.2014, 13:55

Ok Dankeschön. Ich hatte gschrieben das ich keinerlei unsachlichen Kommentare aber weil es du bist argumentiere ich zurück ;-) Das war nicht mit Absicht so gedacht sondern eher als Anrede. Ich hatte nicht vor Diktaturherrscher zu werden lol Aber trotzdem ein herzliches Danke für diese hilfreiche Antwort :-)

SpiritStar  01.03.2014, 21:25
@poschile98

Ja, war auch nicht böse gemeint, aber wirkte eben etwas herablassend, daher mein Hinweis vor allem im Kontext zu deiner Frage.

Du möchtest sachliche Antworten, aber dir muss klar sein, dass rein sachlich gesehen, schwierig ist, denn wie schon geschrieben ist es für den Prof. nicht zu überprüfen, wann, wo und inwieweit du geschummelt hast.

In Deutschland wäre das ein betrügerischer Täuschungsversuch und würde ohne Nachschreibmöglichkeit mit einer 6 quittiert. Das ihr da solche Weicheierregelungen habt...

poschile98 
Beitragsersteller
 01.03.2014, 14:00

Ok danke. Du bist hier zwar anonym, aber das gibt dir noch lange nicht das Recht Österreicher/innen als Weicheier darzustellen.

Atzec  01.03.2014, 14:41
@poschile98

Ösis nennt man bei euch in den Bergen auch Regelungen...? :-)

Du kannst froh sein, dass Du wiederholen darfst. Normalerweise kann die Arbeit, bis zur Entdeckung anuliert werden und Du kannst den Rest ohne Spickzettel weiterschreiben und aus diesem Teil die Benotung bekommen. Das kann dann im schlimmsten Falle 1% der Gesamtnote sein.