Darf der Lehrer im Nachhinein behaupten, dass man geschummelt hat?

12 Antworten

HAT er es denn bereits behauptet? Wenn ja, dann hast Du ihn ja sicher gefragt, wie er darauf kommt, oder? Sollte er er jetzt im Nachhinein behaupten, dann solltest Du ihn danach fragen. Man kann im Allgemeinen keine Tatsachenbehauptung aufstellen, die man nicht beweisen kann.

Andererseits ist es nun aber so, dass Du wirklich geschummelt hast, also weißt Du selbst, dass eine entsprechende Behauptung der Wahrheit entspricht! Und wer Mist baut, der sollte auch dazu stehen - eigentlich. Denn natürlich würde das erwiesene Schummeln Konsequenzen nach sich ziehen.

Diese Entscheidung, wie Du Dich verhältst musst Du wohl ganz allein mit Dir selbst abmachen:

  • Dir zu raten, den Schummelvorwurf ohne Beweis durch den Lehrer weit von Dir zu weisen, obwohl Du wirklich geschummelt hast, wäre

genauso problematisch wie

  • zu raten, es ohne Beweis zuzugeben (wegen der Konsequenzen).
Lotus1311 
Beitragsersteller
 04.06.2013, 11:16

Also er hat eigentlich gar nichts gesagt. Er hat in mein Bankfach gesehen und ist dann wieder gegangen. (Er ist ein extrem strenger Lehrer der schnell mal ausrastet, deswegen denke ich hätte er ihn ja sofort genommen ...) Auch als ich ihm meine Arbeit am Ende der Stunde zurückgegeben habe, hat er nichts in der Art gesagt oder irgendwie böse geguckt, wie er es normal tun würde. Deswegen gehe ich eigentlich von nichts Schlechtem aus - wollte nur mal wissen was andere dazu sagen!

  • richtig geschummelt habe ich dann doch nicht. Nur einen einzigen Begriff nachgesehen den ich immer wieder vergesse, mehr war's dann auch nicht ... deswegen habe ich eigentlich kein so schlechtes Gewissen. Wäre was anderes gewesen wenn ich die ganze Arbeit vom Spickzettel abgeschrieben hätte!

Aber danke für Deine ausführliche Antwort!!

IRENEBOA  04.06.2013, 11:19
@Lotus1311

Schummeln ist schummeln - es ist irrelevant, ob du nur einen Begriff nachgesehen hast oder die ganze Arbeit gespickt hat. Theoretisch hast du keinen Leistungsnachweis erbracht.

mariposa0904  04.06.2013, 11:21
@Lotus1311

Na, sieht dann ja ganz so aus, als wäre es noch einmal gut gegangen! Ich würde mir zur Sicherheit aber doch noch einen Plan zurechtlegen, falls dann irgendwas unter der Arbeit steht und "das dicke Ende" noch nachkommen sollte. Aber da bist Du ja irgendwie auch schon bei. Toi, toi, toi

Bis das Gegenteil bewiesen ist geht man in Deutschland von der Unschuld aus. Wenn er dich dabei nicht erwischt hat bzw. deine Tat nicht beweisen kann, so ist eine Behauptung im Nachhinein meiner Meinung nach nichts wert. Behaupten kann er es natürlich, beweisen jedoch (oder?) nicht.

Die Frage ist doch: Warum sind "Schummel"zettel im Unterricht verboten? Wir könnten ihn auch Merkzettel nennen.

Wenn ein Lehrer seinen Unterrichtsstoff mit der Klasse abhandelt, dann hat er mindestens einen, wenn nicht so gar mehrere Zettel auf dem Lehrertisch zu liegen. Er würde das als "Unterrichtsvorbereitung" bezeichnen. Selbst wenn Lehrer schon viele Jahre unterrichten, also den Schülern jedes Jahr das Gleiche erzählen, brauchen manche von ihnen immer noch einen Zettel, auf den sie immer wieder drauf schauen.

Warum muss man jungen Menschen, wegen einer Merkhilfe, ein schlechtes Gewissen machen, wenn sie im Laufe Ihres Lebens dieses Hilfsmittel immer mal wieder anwenden werden (und sei es um einkaufen zu gehen)? Wäre es nicht hilfreicher, dass man in der Schule lernt, wie man einen Spickzettel sinnvoll anfertigt und benutzt?

Ich biete hier ein Film zur Betrachtung an, in dem man sieht, wie es auch anders geht. Die obige Frage würde sich gar nicht stellen. Ab Minute 2:20 kommt das, was ich meine. Ein Junge erklärt, wie gelernt wird und das die richtigen Ergebnisse immer schon dabei sind. Und noch wichtiger: Die Schüler legen selbst fest, wann sie einen Test schreiben wollen. Wer länger braucht, bis er sich den Stoff erarbeitet hat, bekommt keine Probleme. Er schreibt den Test halt später.

Gruß Matti

Interessant... zu Fragen was er darf nach dem du etwas tust, dass du nicht darfst. Doppelmoral lässt güßen.

Du bist vielleicht ne Blüte! Na klar kann er das! Wenn Du dagegen aufmuckst wird er Dich einfach mündlich dazu prüfen. Und? Könntest Du es auch ohne Spickzettel? Spicken ist erlaubt, man darf sich nur nicht erwischen lassen. Du wirst also nicht bestraft, weil Du gespickt hast, sondern, weil Du zu D... dazu warst! Sorry, aber so ist das Leben. Trag es mit Humor und mach keine Staatsaffäre draus. Steh einfach dazu und mache im Unterricht besser mit, dann gibt der Professor bald Ruhe.