Schuhe: Reklamation ohne Bon - mit Kontoauszug?
Hallo!
Ich habe Anfang Januar teure Leder-Stiefel in einem Geschäft gekauft: von 200 auf 80 Euro runtergesetzt. Jetzt, nach grade mal 2,5 Monaten ist die Naht an der Seite zur Sohle ausgerissen!
Dummerweise hab ich den Kassenbon nicht mehr... aber dafür den Kontoauszug der die Zahlung mit Datum belegt. Eine Freundin von mir war auch dabei, als ich die Schuhe gekauft habe.
Hab ich mit Kontoauszug und Zeugin eine Chance, das Geld zurückzubekommen? Ich kenne die Rechtslage leider nicht...
DANKE!!!
3 Antworten
Sollte eigentlich kein Ding sein. Ich war letztens auch mal Schuhe tauschen und hatte keine Bon dabei. An der Kasse wurde mir gesagt, dass sie den Bon brauchen oder sie auch die Überweisung sehen wollen. Einfach mal probieren. Bei mir war es sogar so, dass sie mir die Schuhe getauscht haben obwohl sie schon aus der Gewährleistungsfrist raus waren...6 Monate oder so.
ja, wenn der Bon nicht mehr vorhanden ist , aber ein Kontobelg, reicht das aus.
Wenn da nicht steht: "reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen" könnte es sein!!!
Vorausgesetzt, es war nicht Artikel 2. Wahl.
diese Schilder beziehen sich ja immer nur auf Umtausch wg. Nicht-Gefallens. Wegen Mängeln hat man die ganz normale gesetzliche Gewährleistung über 2 Jahre, runtergesetzt oder nicht (außer natürlich wenn es wg. einem bestimmten Mangel runtergesetzt ist). Aber es ging ja darum, ob mein Kontoauszug und die Zeugin reicht... Aber trotzdem Danke!