Schuhe: Reklamation ohne Bon - mit Kontoauszug?

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Sollte eigentlich kein Ding sein. Ich war letztens auch mal Schuhe tauschen und hatte keine Bon dabei. An der Kasse wurde mir gesagt, dass sie den Bon brauchen oder sie auch die Überweisung sehen wollen. Einfach mal probieren. Bei mir war es sogar so, dass sie mir die Schuhe getauscht haben obwohl sie schon aus der Gewährleistungsfrist raus waren...6 Monate oder so.

ja, wenn der Bon nicht mehr vorhanden ist , aber ein Kontobelg, reicht das aus.

Wenn da nicht steht: "reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen" könnte es sein!!!

ratzenlady 
Beitragsersteller
 15.03.2010, 18:53

diese Schilder beziehen sich ja immer nur auf Umtausch wg. Nicht-Gefallens. Wegen Mängeln hat man die ganz normale gesetzliche Gewährleistung über 2 Jahre, runtergesetzt oder nicht (außer natürlich wenn es wg. einem bestimmten Mangel runtergesetzt ist). Aber es ging ja darum, ob mein Kontoauszug und die Zeugin reicht... Aber trotzdem Danke!

Vicki  19.03.2010, 18:05
@ratzenlady

Vorausgesetzt, es war nicht Artikel 2. Wahl.