Schülerin, Teilzeit was nun?

5 Antworten

Bist du nun noch Schülerin oder hast du die Schule abgeschlossen, dass du jetzt Aushilfsjobs statt einer Lehre machst?

Nieodergarnicht 
Beitragsersteller
 31.07.2019, 19:05

Ich habe ja erwähnt, dass ich Schülerin bin :)

Bist du sozialversicherungspflichtig beschäftigt, zahlst du und dein AG nach gesetzlichen Vorgaben verteilt die Krankenkasse, danach, wenn es nicht mehr sozialversicherungspflichtig wäre könntest du bei deinen Elten wieder mitversichert sein.

Hier lohnt es sich aber vorher bei der Krankenkasse zu melden! Die können dir sagen, wie du Probleme vermeidest...

Nieodergarnicht 
Beitragsersteller
 31.07.2019, 19:04

Also kann ich, wenn ich zu Aushilfe wechsle , mich wieder der Familienversicherung anschließen ? :) also dann bin ich wieder bei meiner Mutter sozusagen versichert?

TW1920  31.07.2019, 19:09
@Nieodergarnicht

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kannst dich gewöhnlich mitversichern lassen:

  1. Das Familienmitglied muss in Deutschland wohnen.
  2. Das Familienmitglied darf nicht selbst versicherungspflichtig sein und mehr als 445 Euro monatlich verdienen. Hat es einen Minijob, liegt die Grenze bei 450 Euro monatlich.
  3. Das Familienmitglied darf nicht versicherungsfrei sein, zum Beispiel als gut verdienender Arbeitnehmer oder Beamter.
  4. Das Familienmitglied darf nicht hauptberuflich selbstständig tätig sein. Das ist zumindest dann der Fall, wenn es mehr als 18 Stunden in der Woche für die selbstständige Tätigkeit verwendet.
Nieodergarnicht 
Beitragsersteller
 31.07.2019, 19:14
@TW1920

Danke, darf ich fragen , woher du diese Informationen hast?

Nieodergarnicht 
Beitragsersteller
 31.07.2019, 19:20
@TW1920

Super , du hast mir echt geholfen :)

DerHans  02.08.2019, 11:47
@Nieodergarnicht

Das geht nicht automatisch. Das muss deine Mutter ihrer Krankenkasse dann wieder mitteilen.

Als Schülerin bist du normalerweise doch noch über deine Eltern versichert. Diese Familienversicherung lebt wieder auf, wenn du weniger als 450 € verdienst. Das muss dann nur der Krankenkasse deiner Eltern mitgeteilt werden.

Als Minderjähriger Schüler bist du vermutlich bei deinen Eltern mitversichert

was bedeutet denn eigentlich bei dir „Teilzeitbeschäftigung“ und „normaler Aushilfsjob“?

Am besten fragst du deine Krankenkasse wie das mit der Versicherung ist

Nieodergarnicht 
Beitragsersteller
 31.07.2019, 19:02

Also Aushilfe ist bis zu 450,00€ und Teilzeit ist deutlich mehr , deshalb wollte ich wissen wie es von der Teilzeit auf die Aushilfe, die Versicherungen, ablaufen wird :)

Nieodergarnicht 
Beitragsersteller
 31.07.2019, 19:03
@Nieodergarnicht

Und ich bin 18 , habe es vergessen zu erwähnen :)

Helefant  01.08.2019, 10:24
@Nieodergarnicht

Gut zu wissen. Es gibt genug Aushilfen, die ganztags arbeiten und mehr verdienen.

Aus deiner Frage und den Kommentaren entnehme ich folgendes:

Du bist Schülerin, 18 Jahre alt, hast einen Minijob und willst von August bis September mehr arbeiten, danach wieder zur Schule gehen und nebenbei eine Aushilfstätigkeit - also wieder einen Minijob - ausüben. Momentan bist du familienversichert.

Dann gilt folgendes:

Der Minijob ist unschädlich für die Familienversicherung denn er löst keine Versicherungspflicht aus.

Ist der „Teilzeitjob“ von vornherein auf die 2 Monate befristet?

Dann handelt sich nicht um eine versicherungspflichtige Beschäftigung, sondern um eine kurzfristige Beschäftigung nach § 8 SGB V.

Du kannst durchgängig in der Familienversicherung bleiben.

Voraussetzung ist, dass du danach wieder zur Schule gehst. Falls du ab Oktober eine Ausbildung beginnst, kannst du nicht in der Familienversicherung bleiben, sondern wirst ab Beginn der (Teilzeit-)Beschäftigung versicherungspflichtig.

Fazit: Kläre mit deinem Arbeitgeber ab, ob es sich um eine kurzfristige Beschäftigung handelt und mit der Krankenkasse die Versicherung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Nieodergarnicht 
Beitragsersteller
 31.07.2019, 19:23

Oh, ich freue mich grad sehr! Vielen liebend Dank!! Danke für diese Informationen!