Schülerin, Teilzeit was nun?
Hallo, ich habe ein Problem bzw. Ich weiß nicht wirklich, wie es weiter gehen soll.. Ich bin Schülerin und werde im August eine Teilzeitbeschäftigung annehmen und im Oktober wieder eine normale Aushilfetätigkeit.. Jetzt ist die Frage, wer übernimmt die Krankenversicherung oder wie wird es weitergehen? Also von der Teilzeit auf die Aushilfe runtergestuft? Kann mir jemand das genau erklären, was da genau passieren wird ? Oder hat jemand Erfahrungen gemacht ?
Ich bitte dringend um Rat, bevor ich mich falsch entscheide!
Vielen lieben Dank!
5 Antworten
Bist du nun noch Schülerin oder hast du die Schule abgeschlossen, dass du jetzt Aushilfsjobs statt einer Lehre machst?
Ich habe ja erwähnt, dass ich Schülerin bin :)
Bist du sozialversicherungspflichtig beschäftigt, zahlst du und dein AG nach gesetzlichen Vorgaben verteilt die Krankenkasse, danach, wenn es nicht mehr sozialversicherungspflichtig wäre könntest du bei deinen Elten wieder mitversichert sein.
Hier lohnt es sich aber vorher bei der Krankenkasse zu melden! Die können dir sagen, wie du Probleme vermeidest...
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kannst dich gewöhnlich mitversichern lassen:
- Das Familienmitglied muss in Deutschland wohnen.
- Das Familienmitglied darf nicht selbst versicherungspflichtig sein und mehr als 445 Euro monatlich verdienen. Hat es einen Minijob, liegt die Grenze bei 450 Euro monatlich.
- Das Familienmitglied darf nicht versicherungsfrei sein, zum Beispiel als gut verdienender Arbeitnehmer oder Beamter.
- Das Familienmitglied darf nicht hauptberuflich selbstständig tätig sein. Das ist zumindest dann der Fall, wenn es mehr als 18 Stunden in der Woche für die selbstständige Tätigkeit verwendet.
Danke, darf ich fragen , woher du diese Informationen hast?
Zum einen kenne ich die Regelung selbst so und den Text hab ich von hier:
https://www.finanztip.de/gkv/familienversicherung/
Super , du hast mir echt geholfen :)
Das geht nicht automatisch. Das muss deine Mutter ihrer Krankenkasse dann wieder mitteilen.
Als Schülerin bist du normalerweise doch noch über deine Eltern versichert. Diese Familienversicherung lebt wieder auf, wenn du weniger als 450 € verdienst. Das muss dann nur der Krankenkasse deiner Eltern mitgeteilt werden.
Als Minderjähriger Schüler bist du vermutlich bei deinen Eltern mitversichert
was bedeutet denn eigentlich bei dir „Teilzeitbeschäftigung“ und „normaler Aushilfsjob“?
Am besten fragst du deine Krankenkasse wie das mit der Versicherung ist
Also Aushilfe ist bis zu 450,00€ und Teilzeit ist deutlich mehr , deshalb wollte ich wissen wie es von der Teilzeit auf die Aushilfe, die Versicherungen, ablaufen wird :)
Und ich bin 18 , habe es vergessen zu erwähnen :)
Gut zu wissen. Es gibt genug Aushilfen, die ganztags arbeiten und mehr verdienen.
Aus deiner Frage und den Kommentaren entnehme ich folgendes:
Du bist Schülerin, 18 Jahre alt, hast einen Minijob und willst von August bis September mehr arbeiten, danach wieder zur Schule gehen und nebenbei eine Aushilfstätigkeit - also wieder einen Minijob - ausüben. Momentan bist du familienversichert.
Dann gilt folgendes:
Der Minijob ist unschädlich für die Familienversicherung denn er löst keine Versicherungspflicht aus.
Ist der „Teilzeitjob“ von vornherein auf die 2 Monate befristet?
Dann handelt sich nicht um eine versicherungspflichtige Beschäftigung, sondern um eine kurzfristige Beschäftigung nach § 8 SGB V.
Du kannst durchgängig in der Familienversicherung bleiben.
Voraussetzung ist, dass du danach wieder zur Schule gehst. Falls du ab Oktober eine Ausbildung beginnst, kannst du nicht in der Familienversicherung bleiben, sondern wirst ab Beginn der (Teilzeit-)Beschäftigung versicherungspflichtig.
Fazit: Kläre mit deinem Arbeitgeber ab, ob es sich um eine kurzfristige Beschäftigung handelt und mit der Krankenkasse die Versicherung.
Oh, ich freue mich grad sehr! Vielen liebend Dank!! Danke für diese Informationen!
Gern geschehen. Alles Gute!
Also kann ich, wenn ich zu Aushilfe wechsle , mich wieder der Familienversicherung anschließen ? :) also dann bin ich wieder bei meiner Mutter sozusagen versichert?