Schubabschaltung Polizei?
Guten Tag Community,
auf diesem Wege möchte ich micht schlau machen in dem Bereich der Schubabschaltung!
Hat eine schonmal wegen der Abschaltung Probleme mit der Polizei bekommen wenn ja was kommt da auf mich zu? Stilllegung oder nur Mängelkarte?
3 Antworten
Hallo,
wenn man das Motorsteuergerät manipuliert (und nichts anderes ist das) so erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.
Denn es reicht ja nicht, das Ventil der Kraftstoffzuleitung anzusteuern, man muß ja auch noch einige andere Parameter verändern,um das idiotische Auspuffknallen zu provozieren.
Die Schubabschaltung wird in der Regel deaktiviert, damit sich das Fzg anhört, als hätte es einen Motorschaden, evtl um Mitleid zu erregen oder so. Jedenfalls stellt das eine Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens dar, was nach §19 Abs 2 StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Natürlich wäre das Fzg erstmal per Abschlepper dem Sachverständigen zuzuführen, anschließend kann das Ganze rückgebaut und eine Abnahme zwecks Widererlanung der Betriebserlaubnis gemacht werden.
Das ist etwas zu wenig information um das korrekt zubeantworten.. die Schubabschaltung meist bei NFz ist heute bei den meisten Fahrzeugen Serienstand..
Hast du selbst was gebastelt oder warum ist das bemängelt worden ?
Die Schubabschaltung funktioniert so, wenn man das Gas wegnimmt und zB bei Bergabfahrten mit dem Motor die Geschwindigkeit hält ( Schubbetrieb ) oder bremst.. Das sorgt für sogenannte Nullförderung des kraftstoffsystems und spart so nebenbei auch kraftstoff und Abgase..
Ohne Schubabschaltung läuft der Motor mit Grundlast weiter also Standgasbetrieb,..
Was daran falsch oder zu bemängelt sein soll kann ich nicht nachvollziehen..
Hast völlig recht , was anderes hab ich auch nicht geschrieben . Der Fragesteller schreibt weder was noch ob er was gemacht hat und so bleiben als Erklärungsversuche nur Grundlagen.. Du hättest es gerne besser erklären können..
Joachim
Entschuldige, aber "Nullförderung" ist bei Dieselmotoren von Anfang an vorhanden gewesen,nur Benzinmotoren bekamen erst recht spät ein Schubabschaltventil für den Schiebebetrieb.
Als "Schiebebetrieb" wird beim Kfz. die Bewegung des Motors durch das Fahrzeug bezeichnet,das kann nicht nur Bergab sein sondern auch im Auslauf auf gerader Strecke (solange man nicht auskuppelt).
Von daher ist ein "Abschalten" dieser Kraftstoff-Einsparfunktion auch widersinnig, denn man wirft im wahrsten Sinne des Wortes Geld zum Fenster raus.