Schriftliche Vereinbarung über verkürzte Stundenanzahl, wegen verkürzter Betreuungszeit fürs Kind?
Hallo, ich bin seit Ende meiner Elternzeit zu 100% in Kurzarbeit bei einer Zeitarbeitsfirma. Dort habe ich einen unbefristeten Vertrag mit rund 150 Stunden monatlicher Arbeitszeit.
Nun gibt es einen neuen Auftrag und ich soll wieder arbeiten, was mich ja grundsätzlich sehr freut. Allerdings hat die Kita meiner Tochter immer noch verkürzte Betreuungszeiten, wodurch ich diese Stunden nicht erreichen kann. Ich bin alleinerziehend.
Erst wollte mir die Firma einen neuen Vertrag andrehen, das habe ich abgelehnt. Jetzt habe ich heute einen Termin im Büro. Die Dame will mit mir eine schriftliche Vereinbarung über die verkürzte Stundenzahl und entsprechende Vergütung aufsetzen. Sie sagt, wenn ich das nicht unterschreibe und nur für zB 6 Stunden/Tag bezahlt werde, dann könnte ich die Firma auf das restliche Geld verklagen. Ist das nicht Schwachsinn? Ich arbeite dann von zu Hause aus und man könnte auf die Sekunde nachvollziehen, wie viel ich gearbeitet habe. Und sobald die Kita wieder regulär öffnet, würde ich natürlich Vollzeit arbeiten.
Nun meine Frage: Muss ich irgendwas unterschreiben, oder reicht es, wenn ich mich auf §275 BGB (Ausschluss der Leistungspflicht) berufe, weil es mir ja nicht zuzumuten wäre, zu arbeiten, wenn es keine Betreuungsmöglichkeit für mein Kind gibt?
LG und schonmal danke :)
1 Antwort
Auf § 275 BGB hast du dich ja bereits berufen. Allerdings ist es für den AG auch nicht ungewöhnlich, wenn er dies gerne schriftlich fixieren würde. Die Dame hat nämlich nicht Unrecht.
Ich vermute mal du wirst nicht nach Stunden bezahlt, sondern bekommst ein Festgehalt? Sonst müsste man ja über das Geld nicht reden, es würde sich an Hand der neuen Stundenzahl errechnen.
Hier solltest du neben der geänderten Arbeitsstunden und den Lohn, auch die tägliche Arbeitszeit fixieren, sowie die zeitliche Befristung dieser Vereinbarung oder dass du mit einer Frist von ? einseitig die Beendigung der Vereinbarung mitteilen kannst.
Wenn du die Elternzeit noch nicht erschöpft hast - evtl käme auch ein Antrag auf Teilzeit während Elternzeit in Betracht.