Schreckschusswaffen wie ordnungsgemäß mitführen?

6 Antworten

http://www.berlin.de/polizei/service/waffen_srs.html

Der Erwerb und Besitz von Gas- oder Schreckschusswaffen (Fachbegriff: Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen; abgekürzt: SRS-Waffen) mit PTB-Zulassungszeichen ist ab 18 Jahren frei. Alle Personen, die diese Waffen in der Öffentlichkeit bei sich tragen (führen), müssen einen so genannten "Kleinen Waffenschein" besitzen.

Anträge dafür können bei den Polizeiabschnitten abgeholt und auch dort wieder abgeben werden.

Für die Beantragung des "Kleinen Waffenscheins" ist die Vorlage der Waffe(n) nicht erforderlich.

Erteilungsvoraussetzung für einen solchen Waffenschein sind außer dem Alterserfordernis von 18 Jahren die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung Diese ist zum Beispiel dann nicht gegeben, wenn Vorstrafen vorliegen oder Alkoholabhängigkeit besteht.

Wer die Waffe in der Öffentlichkeit dabei hat, muss immer auch den "Kleinen Waffenschein" und seinen Personalausweis oder Pass mitführen, ansonsten sind Geldbußen fällig, die bis zu 10.000 Euro betragen können.

Der bloße Besitz von Gas- und Schreckschusswaffen in den eigenen Räumen oder auf dem eigenen Grundstück ist erlaubt.

Wird jemand beim Führen solcher Waffen ohne Erlaubnis angetroffen, dann ist das eine Straftat. Es droht eine Gefängnisstrafe bis zu 3 Jahren und die Einziehung der Waffe.
Das Schießen in der Öffentlichkeit ist allerdings - außer in Notwehr - auch mit dem "Kleinen Waffenschein" verboten. Das gilt auch an Silvester!
Ausnahmen gibt es nur in wenigen Einzelfällen, z.B. für Theater- / Filmaufführungen oder als Startzeichen bei Sportveranstaltungen. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet.

Für Gas- und Schreckschusswaffen ohne PTB-Zeichen gilt wie bisher, die Waffenbesitzkarten- und Waffenscheinpflicht.

Du darfst Schreckschusswaffen ab 18 bestellen bzw kaufen.Du darfst damit auch in deiner Wohnung oder deinem Haus machen was du möchtest.Du darfst sie auch nach drausen nehmen aber entladen und verschlossen in einem Koffer oder so.Also wenn du sie transportieren möchtest.Willst du die Waffe geladen nach drausen nehmen dann brauchst du den kleinen Waffenschein.Kannst dann aber trotzdem nicht damit rumballern sondern darfst sie auch wieder nur gut verschlossen transportieren.So oder so du darfst damit drausen nicht schießen (Außer es ist dein Grundstück) Du darfst sie nur transportieren.Entladen und verschlossen transportieren = brauchst du nichts.Geladen und verschlossen transportieren = Kleiner Waffenschein.Nur auf deinem Grundstück darfst du damit machen was willst.

http://polizei.rbk-direkt.de/module/Behoerdenlotse/Formularhandler.aspx?id=407

gugst du hier.Einfach ausfüllen und bei der Waffenbehörde abgeben.Wenn du nicht weißt wo das ist schreibst du in google deinen Ort und "Waffenbehörde".Dann gehst dahin und gibst ab.Du darfst nicht alkoholabhängig sein und darfst keine Vorstrafen haben außer höhstens einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe und einer Geldstrafe.Bla Bla.Du musst dann einige Wochen warten bis der kleine Waffenschein kommt.Musst auch was für ihn zahlen aber ich bin mir jetzt nicht sicher wieviel.Glaub zwischen 50-100 Euro oder so

Nur mit leichtem Waffenschein und Erlaubnis darfst du sie mitführen. Ansonsten Waffe und Magazin nicht sichtbar und getrennt von einander transportieren (Hier zählen nicht linke und rechte Hosentasche=D  )

Wenn Dich ein Polizist anspricht, zeigst Du ihm Deinen Kleinen Waffenschein, der benötigt wird, wenn genehmigungsfreie Waffen ausserhalb eines befriedeten Geländes - also der Öffentlichkeit - mit sich geführt werden

Hi, also als erstes musst du einen kleinen Waffenschein machen.Dann musst du erst mal eine zur Selbstverteidigung geeignete Waffe kaufen.Z.B.eine Röhm RG9,Walther PK 380,Walther PP.Diese waffen haben eins gemeinsam:sie haben einen außen liegenden Hahn mit Sicherheitsrast damit der Hahn nicht auf dem Schlagbolzen liegt und falls die Waffe herunterfällt kein ungewollter Schuss auslöst.Dann brauchst du geeignete Munition.Ich empfehle Pfefferkartuschen von Walther.Wenn du die Waffe dann holstrieren willst musst du ein volles Magazin in die Waffe einführen sie dann durch laden und dann die Waffen entspannen.Entsichen und ins Holstern.Wenn dich ein Polizist anspricht den KWS vorzeigen und alles sachlich erklären.