Schornsteinfeger: Zugangsrecht zur Wohnung obwohl kein Gas im Haus?
Hallo,
muss man einem Schornsteinfeger auch dann Zugang zu seiner Wohnung gewähren, wenn man über keinerlei Gasgeräte (mehr) verfügt und dem entsprechend seit vielen Jahren kein Schornsteinfeger mehr in die Wohnung wollte?
Auf der Ankündigung sind die üblichen Abgaswertmessungen etc als Grund angegeben – auf Nachfrage bzw. Erläuterung, dass es diese Geräte gar nicht gibt, ließ der Schornsteinfeger mitteilen, dass er diesmal "trotzdem" in alle Wohnungen des (gasfreien) Hauses müsse. (Aus welchem Grund auch immer).
Oder ist man dazu nur verpflichtet, wenn man über eine relevante, zu überprüfende "Gaseinrichtungen" verfügt? Immerhin gilt es, ggf. einen Tag Urlaub zu nehmen, denn genauere Zeiten geben die Herrschaften ja nicht an...
Danke und Gruß
9 Antworten
Hallo peter39,
Sie wohnen vermutlich in einem Mehrfamiliehaus. Entweder gibt es dort noch Wohnungen mit Feuerstätten oder diese sind siet kurzem ausgebaut/abgehängt. Das einfachste für Schornsteinfeger ist, dies vor Ort zu überprüfen als lange auf schriftliche Bestätigungen zu warten und zu bitten.
Sind noch Feuerstätten vorhanden (vielleicht Holzöfen) muss ja trotzdem ein Schornsteinfeger zum Kehren kommen. Macht der Schornsteinfeger eine Feuerstättenschau, muss er neben den Feuerstätten jeder Art auch deren Verbindungsstücke und die Schornsteine begehen/prüfen. Dann kann es sein, dass er auch in Ihre Wohnung muss, weil dort der noch betriebene Schornstein hindurchführt.
Vieles klärt sich, wenn man mal den Schornsteinfeger anruft und konkret nachhakt. Sollte er dann tatsächlich hinein müssen, ist sicherlich ein Ersatztermin ohne Urlaub denkbar. So würde ich jedenfalls handeln, denn die Überprüfung des Schornsteinschaftes in Ihrer Wohnung dauert nur kurz.
MfG.
Storteper
Nein, wenn man keinen Gasanschluss hat und auch sonst keine Feuerstätte - muss der Schornsteinfeger nicht in die Wohnung - dann muss er schon mit dem Gesetz oder der Verordnung kommen, in der das genau drin steht.
Zunächst einmal prüft ein Schornsteinfeger ja nicht nur mit Gas betriebene Heizgeräte, sondern generell auch Zentralheizungen, Kamine und Öfen etc., welche (an einen Schornstein) fest installiert wurden.
Obwohl ich die Gesetzeslage zwar nicht genau kenne, spreche ich dem Schornsteinfeger zunächst einmal die selben Rechte zu wie dem Stromversorger. Dieser hat auf Deinem Grundstück selbst dann ein Wegerecht, wenn dort keine Leitungen verlegt sind - ganz einfach um zu ermöglichen, dass entsprechende Wartungsarbeiten durchgeführt werden können.
Zentralheizung wird vom Schornsteinfeger überprüft?? Das habe ich in 20 Jahren noch nicht erlebt, auch in Altbauten. Und in der aktuellen Wohnung war wie gesagt auch noch nie einer... Daher kommt es mir ja auch seltsam vor.
Erst einmal vorweg, wer sich wirklich mal intensiv mit diesem Thema befassen möchte und wirklich wissen möchte, was Schornsteinfeger seit 2013 dürfen und was nicht, dem sei geraten sich unter amazon schlau zu machen. Dort wird unter dem Suchbegriff: Feuerstättenbescheid gute Literatur angeboten.
Doch nun zu Ihrer Frage. Jeder Schornsteinfegerbetrieb hatte bis Ende 2012 für seinen zu verwaltenden Kehrbezirk einen Feuerstättenbescheid zu erstellen. Darin stehen je Haus / Grundstück die Feuerstätten drin, die dort vorhanden sind.
Fernerhin regelt dieser Bescheid wann was bearbeitet werden muss.
Aufgabe eines Schornsteinfegers ist es aber auch von Zeit zu Zeit nachzusehen, das nennt sich dann Feuerstättenschau, ob alles auch noch so ist, wie er das in seinem o.g. Bescheid festgelegt hat.
Gibt es in diesem Haus z.B. eine Zentralheizung im Keller und der dazugehörige Schornstein verläuft durch verschiedene Wohnungen bis über Dach, so ist es seine Pflicht genau diese Wohnungen zu betreten, um nachsehen, ob der Schornstein dort Schäden aufweist. Wie schon erwähnt, seit 2013 alle 3 - 4 Jahre.
Andere Wohnungen haben ihn nur zu interessieren, wenn er nachvollziehbar zu vermuten hat, dass dort irgendwo Öfen angeschlossen wurden, von denen er bisher nichts wusste. Das kann dadurch passieren, dass er auf irgendeinem Nachbardach steht und es qualmt ein eigentlich unbenutzter Schornstein.
Er ist ja schließlich für den Brandschutz verantwortlich.
Sprechen Sie bitte den Schornsteinfeger an, ob er diese begründete Vermutung hat und informieren Sie bitte die Hausverwaltung darüber, dass Sie Einsicht in den Feuerstättenbescheid für dieses Haus haben wollen. Sollte es die besagte Zentralheizung im Keller geben und der Schornstein dazu verläuft durch Ihre Wohnung, können Sie den Zutritt nicht verweigern.
Okay, dort sind alle möglichen Heizformen gelistet, aber nicht, warum der S. in Wohnungen mit Zentralheizung muss...