Muss ich den Schornsteinfeger in die Wohnung lassen?
An unserer Haustür hängt eine schriftliche Ankündigung des Schornsteinfegers, dass morgen die Abgasführung und Immisionsschutzmessung der Gasfeuerstätten und Kehrung vorgenommen wird. Das ist so ein Standard-Zettel in gelb weiß. Dort steht auch, dass man den Weg zur Wohnung freihalten soll, wenn man nicht zuhause ist, den Schlüssel einem Nachbarn geben. Aber der hat doch garnichts in meiner Wohnung zu suchen?! Ich habe weder Kamin, noch Gasherd. Die ganzen Ableseklamotten sind im Keller.
9 Antworten
Evtl. hast Du aber eine Gasheizung oder einen Gas-Durchlauferhitzer in der Wohnung. Ansonsten betrifft der Zettel Dich nicht, deshalb hängt er ja auch nur allgemein an der Haustür...
Du wirst doch wissen, ob die Heizung bei Dir in der Wohnung oder im Keller ist und wo das warme Wasser herkommt (mal abgesehen davon, dass es natürlich aus der Leitung kommt, aber Milch kommt ja auch von der Kuh und nicht aus dem Supermarkt)...
ne Heizung steht in jedem Zimmer oder nicht??^^ Ich hab hier nur im Bad nur einen Wasserzähler.
Ich hoffe nicht, dass in jedem Zimmer eine Heizung steht, sondern nur ein Heizkörper. Aber wenn in jedem Zimmer eine Heizung steht, solltest Du den Schornsteinfeger vielleicht doch reinlassen...
oh shit, ich muss schon über mich selbst lachen. Ich bin so unwissend :-( Also ja HeizKÖRPER stehen in den Zimmern. Mehr nicht!
Sind denn an den Heizkörpern direkt in der Mitte jeweils so kleine Geräte mit Flüssigkeitsröhrchen oder Digitalanzeige dran???
nein sind nicht.
Ich habe jetzt zur Sicherheit den Schornsteinfeger angerufen voll peinlich. Der muss nur in den Keller. Trotzdem vielen Dank fürs Helfen!! Dafür gibts auch den Stern^^
ja musst du, hast du was zu verbergen?
nein, ich bin nur zu dem zeitpunkt nicht da um jmd reinzulassen...
ja, auf jeden fall
bei meiner mutter war er gestern, da musste er nur in den keller....
Das ganze Problem mit dem Schornsteinfeger-SONDER-Recht kann hier wegen der vielfältigen rechtlichen und praktischen Aspekte nicht dargestellt werden. Interessenten finden einen Einstieg in die Problematik über: http://sfr-reform.carookee.com
Hinsichtlich des Fragestellers muss man zunächst unterscheiden, ob dieser MIETER oder EIGENTÜMER ist. Als EIGENTÜMER steht es ihm zu, den Schornsteinfeger ZU BEAUFTRAGEN, d.h. auch Termine zu vereinbaren! Für Mieter spielt es zunächst praktisch keine Rolle, ob da ein Schornsteinfeger Einlass begehrt oder z.B. ein Heizungsableser. Vorausgesetzt, der Feger handelt IM AUFTRAG des Vermieters. Bei BERECHTIGTEM Interesse muss ein Mieter Arbeiten in der gemieteten Wohnung dulden und ermöglichen (rechtzeitig angekündigt und zu einem angemessenen Zeitpunkt).
Wenn in der Wohnung jedoch KEINE Anlagen sind, die einer Prüfungspflicht nach KÜO unterliegen, braucht niemand einen Dritten in seine grundrechtlich geschützte Wohnung einzulassen. Und ein Ersuchen, den Schlüssel an einen Nachbarn zu geben, sollte man schon aus Prinzip ablehnen. Wer haftet denn, wenn etwas beschädigt wird oder plötzlich etwas fehlt? Wenn somit eine Pflicht (z.B. zur Prüfung einer Gas-Therme) besteht, den Feger einzulassen, so bleibt immer noch das RECHT, ihm alternative Terminvorschläge zu machen. Wer also berufstätig ist, kann Termine am Abend oder Samstags vorschlagen. Der Feger hat dann ja die Wahl, sich zu entscheiden.
ja man
woher weiß ich denn, dass sowas in meiner Wohnung ist?