Schmerzensgeld obwohl Notwehr?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es schon einen Gerichtstermin gab, dann hast du schon einen Anwalt? Wenn nicht, dann wird es höchste Zeit. Gibt es womöglich ein Urteil in Abwesenheit?

Der Sachverhalt klingt nach Notwehr (auch Präventivnotwehr ist erlaubt), ist aber sicherlich ganz stark Auslegungssache. Entscheiden wird das ein Richter. Wenn er dir Notwehr zugesteht, ist auch die Schmerzensgeldforderung haltlos.

Wie hat sich denn seine Absicht, dich zu schlagen, gezeigt? Und waren die drei folgenden Schläge wirklich notwendig, um den Angriff abzuwehren (Nowehrexzess)?

supersascha2 
Beitragsersteller
 26.08.2017, 14:19

Ja der Termin ist allerdings erst in 3 Monaten, aber es ist hart mit so etwas konfrontiert zu werden, vorallem weil es wie gesagt meine erstes und hoffentlich letztes Mal ist das ich jemanden schlagen muss. Vlt habe ich vergessen zu erwähnen das ich relativ klein bin mit 162cm und er war locker 2 Köpfe größer.. wie soll ich den reagieren wenn jemand einmal auf nett tut nur reden möchte und dann unten ein ganz anderes spiel spielt. Ich habe keinerlei prügelerfshrung, da schoss das Adrenalin halt in mir hindurch, wäre es nicht so gewesen wäre ich der jenigen der geschlagen worden wäre ( vlt sogar mehr )  das war auch nicht geplant von mir, aber wie soll man reagieren wenn man es noch nie gemacht hat..also wenn der Richter es als Notwehr sieht muss ich trotzdem zahlen ? Und in meine Augen war es notwendig.. da ich niergendswo hin fliegen konnte und der schnellste bin ich auch nicht, ich will keine Behauptungen stellen, nur Vermutungen, er wäre mir sicherlich hinterhergerannt dann wäre es auf das gleiche hinaufgelaufen.. ich habe ihn auch gesagt das er etwas weiter weg bleiben soll und mir nicht zu nahe bin auch einige Schritte nach hinten gegangen..

Cwmystwyth  26.08.2017, 15:50
@supersascha2

Noch mal, wichtig! Nimm dir einen Anwalt. Und lass ihn reden - keine Aussage bei Polizei oder Staatsanwaltschaft. Aber das dürfte ja eh schon gegessen sein.

In Notwehr ist alles erlaubt, um einen andauernden(!) oder unmittelbar bevorstehenden(!) Angriff nachhaltig(!) zu beenden. Du musst aufzeigen, dass du dich bedroht gefühlt hast. Das sollte nich so schwer fallen, weil 1) zwei Zeugen (ja die werden gehört), 2) keine Motivation zur Gewalt - die hatte eher der Ex und 3) bedrohliches Verhalten eines köprerlich überlegenen. Dazu kommt ein erwiesenermaßen friedfertiger Charakter auf deiner Seite. Das sieht doch mal ganz gut aus.

Das dreimalige Nachschlagen kann damit erklärt werden, dass er sich noch bewegt hat und der Angriff nicht nachhaltig beendet war.

Bei Notwehr ist es üblich, dass es durch ein Gericht entschieden wird. Also mach dir keine Gedanken.

Wenn das Strafverfahren zu deinen Gunsten entschieden ist, wird der Ex mit keinem Zivilverfahren mehr Erfolg gegen dich haben. Also: du musst nichts zahlen. Im Gegenteil: deine Anwaltskosten für das eigene Strafverfahren forderst du bei ihm ein.

Noch mal: nimm dir einen Anwalt. Einen guten Straf(!)verteidiger.

Und dann viel Glück.

supersascha2 
Beitragsersteller
 26.08.2017, 16:48
@Cwmystwyth

Ich danke dir soviel, wirklich das macht mir mut!!

Das Problem ist, ichhabe das Gefühl mein Anwalt ist nicht so gut( aus meinem Ort ) und er hat auch einen Anwalt ( außerhalb ca. 40km) seiner ist richtig gut, ich weiß nicht so recht ob mein Anwalt es hinkriegt.. Geld will er auch..

Aufjedenfall danke ich dir, meine Freundin hAt mir gerade erzählt das der ex Freund zu ihr in meinte,"dich werde ich zwar nicht mehr kriegen, aber dafür sein Geld" wie dreist ist das denn ???? Wäre es vielleicht sogar möglich das er sich schlagen lassen wollte und der Zeuge der ausgerechnet von den vielen Leuten gegen mich aussagt ? Weil irgendwie erscheint es mir doch sehr komisch.? Oder ist das dem Richter egal, schließlich habe ich ja wirklich zugeschlagen auch wenn es Notwehr war und ja ich fühlte mich immer noch bedroht von ihm schließlich ist er größer und hat vielleicht mehr Erfahrungen in Gewalt Sachen und wie soll das Aussehen, ich wehre den Schlag ab, schlage zurück und er lässt es auf sich beruhren ? Das sieht doch schon in der Vorstellung komisch aus.. ich hatte Glück das er nicht komplett ausgerastet ist.. ich will wirklich nicht als Unschuldslamm dastehen, aber so im Endeffekt will er mich schlagen und noch Geld dafür weil er es nicht geschafft hat...:-(

Cwmystwyth  26.08.2017, 23:33
@supersascha2

Es ist manchmal schwierig, die Qualität eines Anwalts zu beurteilen, wenn man nicht vom Fach ist. Aber oft ist das eigene Gefühl ja schon ganz richtig. Das musst du überlegen, ob du den Anwalt wechselst. Aber vor deutschen Gerichten geht es nicht so  zu wie in amerikanischen Filmen. Es ist wichtiger, was der Mann drauf hat, nicht wie er sich verkauft. Das kann ein Richter schon erkennen. Ist dein Anwalt denn ein Strafrechtler?

Im Raum Düsseldorf ist Udo Vetter ein vorzüglicher Strafrechtler.

supersascha2 
Beitragsersteller
 27.08.2017, 08:47
@Cwmystwyth

Danke das du dir soviel Zeit nimmst.. ich komme leider aus Bayern, wäre das möglich das ich ihn nehme oder wäre es vlt seltsam wenn die anderen es sehen ? Ich kann das echt nicht fassen.. meine Anwältin ist eine Fachänwaltin   Strafrecht 

supersascha2 
Beitragsersteller
 27.08.2017, 08:55
@supersascha2

War es ein Fehler von mir und ich hätte einen Strafverteidiger nehmen sollen? Er hat zB einen Anwalt genommen der wohl bekannt ist habe ich im Nachhinein erfahren, aber warum macht er dies wenn er denn unschuldig sei...

Cwmystwyth  27.08.2017, 09:18
@supersascha2

Nein, bleib mal ruhig! Wie gesgt: wie gut die Anwältin wirklich ist, kannst du nicht wirklich beurteilen.

Und wenn es schief geht und du tatsächlich verurteilt wirst, dann wird da vielleicht eine kleinere Geldstrafe bei raus kommen. Das heisst aber trotzdem immer noch nicht, dass du schmerzensgeld bezahlen musst. Das ist nämlich wahrscheinlich ein anderer Prozess.

Wenn es schiefgeht, kannst du immer noch in Berufung gehen und vielleicht dann mal über einen anderen Anwalt nachdenken.

supersascha2 
Beitragsersteller
 27.08.2017, 11:52
@Cwmystwyth

Ich danke dir, ich bin ehrlich kein krimineller sonst hätte ich mir ja über die Konsequenzen in klaren sein sollen und nicht rumheulen...es ist so ein komischeres verfahren wo ich vom Staat und ihn angezeigt worden bin..deshalb kam schon das Schmerzensgeld auf mich zu.

Ihrer Schilderung nach, 3 Schläge in den Bauch lässt die Vermutung zu damit sie über reagiert haben 

Diese Schläge sind dann nicht mehr, durch Notwehr  gedeckt 

Schmerzensgeld sehr ich da eher weniger da sie angegriffen worden 

Von gerichtlicher Seite eine Geldstrafe , wenn keine Vorstrafen 

supersascha2 
Beitragsersteller
 26.08.2017, 08:27

Ich habe keine Vorstrafen und ich konnte die Situation wirklich nicht einschätzen ich wollt ihn halt "kampfumfähig" machen. Er kam wie gesagt ganz nett ohne Hintergedanken und aufeinmal macht er sowas und ich stell mir immer vor das so einer auch in der Lage ist vielleicht eine Waffe wie ein Messer oder Pfefferspray zu benutzen, deswegen habe ich so reflexartig reagiert... es kann doch nicht sein das ich 26 Jahre alt bin und aufeinmal jemanden schlage ...

Alexuwe  26.08.2017, 11:20
@supersascha2

Ich wollte ihn halt kampfunfähig machen......

bei Notwehr  , wie es der Name schon sagt 

, wehren sie eine drohende Gefahr ab ,, 

Das ist, ihrer Schilderung nach mit dem ersten Schlag geschehen  womit dieser wohl auch gerechtfertigt gewesen ist 

Danach haben sie, ohne zwingenden Grund ....

supersascha2 
Beitragsersteller
 26.08.2017, 14:31
@Alexuwe

Er kam immer wieder auf mich zu was soll ich den machen vorallem weil ich selbst verwirrt  bzw unter adreanalin war, muss ich wirklich warten bis er mich trifft? Wie soll das denn funktionieren..

Alexuwe  26.08.2017, 14:33
@supersascha2

Notwehr ist nunmal ein sehr dehnbarer Begriff und fast jeder versucht sich damit zu entschuldigen 

ihnen bleibt nur den Sachverhalt zu schildern, genau wie es sich aus ihrer Sicht abgespielt hat .

und niemals mit den Zeugen etwas abreden, das geht erst richtig nach hinten los 

supersascha2 
Beitragsersteller
 26.08.2017, 14:46
@Alexuwe

Ja ich hoffe es geht, warum sollte ich mit den Zeugen etwas besprechen ? Es ist wirklich so passiert und warum geht es nach hinten los wenn man etwas abredet? Darf ich meine Freundin also nicht fragen was sie aussagen wird ? 

Cwmystwyth  26.08.2017, 15:52
@Alexuwe

Das ist Bullshit. Kampfunfähig ist er, wenn er sich nicht mehr bewegt oder flüchtet. Egal wieviele Schläge es braucht.

Naja, womit hat er denn angefangen? Laut dem was du schreibst hast du als erste zugeschlagen. Du schreibst er wollte dich schlagen, aber kannst du seine Gedanken lesen? So blöd das auch klingt, aber du Zweifelsfall erst den anderen zu hauen lassen! Siehst ja was bei rauskommt! Beleidigung rechtfertigen nicht unbedingt Gewalt und gerade weil du mich dann warst und er betrunken sollte man ja meinen, dass du die Situation besser unter Kontrolle hattest bzw dich besser unter Kontrolle hättest haben müssen!

Aber ganz allgemein gesprochen, ja es ist schon recht einfach als unschuldige Person schuldig gesprochen zu werden.

ninchens  26.08.2017, 11:11

ja genau das ist der Punkt, du kannst es eben nicht beweisen! Selbst wenn er in dem Moment vorgehabt hätte dich zu schlagen, er hat es nicht getan und du kannst nicht nachweisen er es wollte! und böse gucken ist auch keine Rechtfertigung, jemanden zu schlagen!

ninchens  26.08.2017, 10:39

ja auch das ist deine Wahrnehmung, denn wie gesagt, du kannst nicht hellsehen! Wenn da gegenüber behauptet dass er die Hand nur gehoben hat und zu gestikulieren, wer von euch beiden sagt dann die Wahrheit? Nicht alles ist so wie man selber als sie interpretiert! Damit will ich nicht sagen, dass du lügst! Für dich Ines in diesem Moment sicher so als würdest du gleich geschlagen, aber das muss nicht der Wahrheit entsprechen!

supersascha2 
Beitragsersteller
 26.08.2017, 10:53
@ninchens

Oh man wie soll man das den beweisen können... ich bin echt nicht der Typ der sowas macht. Könnte ich im Gericht denn erwähnen das er erst freundlich war und draußen dan böse geguckt hat und auf mich los ging oder interessiert es den Richter nicht

ninchens  26.08.2017, 09:10

auch das ist nur deine subjektive Wahrnehmung, vielleicht hat er die Hand bewegt um zu gestikulieren? Ich selbst z.b. gestikulieren auch sehr wild! Alles was du schilderst ist deine Wahrnehmung und dem gegenüber steht die Wahrnehmung der anderen! Und irgendwo dazwischen befindet sich die Realität.

supersascha2 
Beitragsersteller
 26.08.2017, 09:48
@ninchens

Hätte ich nicht abgewehrt, wäre die Hand in meinem Gesicht gelandet. Reicht das oder ist das immer noch die Wahrnehmung ?

supersascha2 
Beitragsersteller
 26.08.2017, 08:21

Wir waren beide nicht betrunken, das er mich schlagen wollte sah ich an seiner Hand die ich abwehren musste..

Hier handelt es sich wohl um 2 Verfahren. In einem Strafprozess ist der Staatsanwalt Ankläger und du als Beklagter hat das Recht auf einen Strafverteidiger.

Im Zivilverfahren klagt der Kläger auf Schmerzensgeld und sucht sich einen Rechtsanwalt, der das Schmerzensgeld recht hoch ansetzt, damit er als Anwalt gut verdient. Du kannst als Beklagte beantragen, die Klage abzuweisen, weil im Strafprozess festgestellt wurde, dass du in Notwehr gehandelt hast. Im Strafprozess sind Eheleute nicht verpflichtet als Zeugen gegeneinander auszusagen. das trift bei dir nicht zu, denn du bist unverheiratet. Alle Zeugen vor Gericht werden zur wahrheitsgemäßen Aussage uneidlich oder eidlich verpflichtet.

Da die Verletzungen des Klägers nicht bekannt sind, ist auch nicht einzuschätzen, ob das Schmerzensgeld angemessen ist.

Möglich wäre auch, dass der Verletzte als Nebenkläger im Strafprozess auftritt und dort das Schmerzensgeld erstreiten will.

Mir sind Provokateure bekannt, die ebendiese Strategie verfolgt haben und vor Gericht obsiegten. Viel Glück kann ich da nur wünschen. 

Ja, aber was möchtest du jetzt von uns?

Recht haben und Recht kriegen sind unterschiedliche Dinge. Aber in deinem Fall sehe ich jetzt nicht so schwarz.

Warum sollten die Aussagen deiner Freundin und deines Freundes nicht gewertet werden?

Vor einer Verhandlung wirst du doch einen Anhörungsbogen bekommen haben, bzw. bei einer Vernehmung gewesen sein. Dort hättest du soch Zeugen angeben können, egal, ob die sich äußern möchten oder nicht.

Und einer möchte sich nicht äußern und sagt gege dich aus? Klingt komisch.

Alicia54  26.08.2017, 08:23

In einer Gerichtsverhandlung müssen Zeugen aussagen, wenn sie nicht mit Dir verwandt oder verschwägert sind. Ob sie dann die Wahrheit sagen, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Aber grundsätzlich dürfen sie die Aussage nicht verweigern und werden dahingehend vom Richter informiert. Zudem müssen Verletzungen von einem Arzt attestiert worden sein. Heißt also, wenn der “Geschädigte“ nicht beim Arzt war, dürfte er es schwer haben, mit der Klage etwas zu erreichen.

supersascha2 
Beitragsersteller
 26.08.2017, 07:45

Danke das macht mir Mut, ich weiß es wirklich nicht ein Freund meinte ich soll es so machen, weil die alle keine Lust auf die Aussagen haben und es vielleicht fallen gelassen wird, wenn ich die Aussage verweigere... nein da waren mehrere Zeugen draußen die es gesehen haben, 3 davon kenne ich. Die wollen nicht aussagen. Von den anderen vielen Menschen war aber jemand der auch gegen mich aussagt, ob sie Freunde sind weiß ich nicht.