Schlüsseldienst kommt nicht...
Hallo Gute Frage Community, ich habe eine rechtliche Frage bezüglich Schlüsseldienste. Anfang des Monats sperrte ich mich aus. Hatte die Tür zugezogen, den Schlüssel aber innen im Schloss steckend vergessen. Ich rief einen Schlüsselnotdienst an. Am Telefon fragte man mich nach meinen persönlichen Daten, also Name, Telefonnummer, Adresse und sagte mir schnelle Hilfe zu. Hierbei wurde ich über keinerlei Kosten hingewiesen. Man sagte mir nur, eine gute halbe Stunde brächte der Techniker. Ich wartete eine ganze Stunde und rief dann nocheinmal an um mich zu erkundigen wo der denn bliebe. Man erbat sich eine kurze Pause und rief mich dann umgehend zurück, mit der Information, dass der erste Techniker einen Unfall hatte, aber man auf der Suche nach Ersatz sei, der dann umgehend losfahren würde, man mich aber auf jeden Fall telefonisch darüber in Kenntnis setzen würde. Diesen Anruf erhielt ich nicht. Nach vergangenen 2 Stunden ohne Info und Techniker bestellte ich den Dienst dann ab, da ich die Tür mithilfe eines Nachschlüssels nun doch aufbekommen hatte. Die Sache sei erledigt und man entschuldigte sich am Telefon. Nun erhielt ich später eine Rechnung über an und Abfahrt eines Technikers. Dieser ist hier aber nie aufgetaucht und ich konnte ja nicht wissen dass er unterwegs ist mangels angekündigten Anrufs. Muss ich diese Rechnung Zahlen?
14 Antworten
Du hast nichts unterschrieben, also wirst du auch nichts bezahlen müssen.
Da hätte ja auch jemand theoretisch in deinem Namen anrufen können, deshalb lassen sich die Firmen immer einen Auftragszettel unterschreiben und den hat er ja nicht, weil er gar nicht da war
Du schreibst:
Die Sache sei erledigt und man entschuldigte sich am Telefon
Dann betrachte die Sache auch als erledigt. Spätestens als du abgesagt hattest, hätte man dich informieren müssen, dass der Mann schon fast bei dir ist.
Ich würde nicht zahlen!
Und wenn es zu einem Mahnbescheid kommt, leg einfach Widerspruch ein.
Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, dann forderst du sowohl den Techniker, der angeblich den Unfall hatte wie auch den Techniker, der angeblich zu dir unterwegs war als Zeugen auf.
GGf. auch noch die den Unfall aufnehmenden Polizisten und die Werkstatt, wo das Unfallauto repariert wurde.
Schreib einfach noch mal ganz sachlich zurück, das was ich oben zitiert habe.
Die Sache sei erledigt!
Nein,.....auf keinen Fall,...
Im Normalfall musst du eine Unterschrift auf dem Auftragsformular leisten, wenn ein Techniker vor Ort ist.
Der verunfallte Techniker kann - meiner Meinung nach - keine Rechnung für seine "verunglückte" Anfahrt stellen.
Mit der Rücknahme deines Auftrages im 2. Telefongespräch wird jedoch u. U. eine bis dahin erbrachte Leistung zu bezahlen sein!
hallo. Siehe dazu auch meine eigene Antwort für mehr Info.
Wie genau sind die Kosten, die da unter umständen zu Zahlen sind denn entstanden? Wie soll ich nachvollziehen, dass der Techniker zu mir und nicht zur nächsten Würstchenbude unterwegs war, wenn die mich nich darüber in Kenntnis setzen, wie sie es telefonisch angekündigt haben? Kannst du mir da näheres nennen?
Für eine nie erbrachte Leistung musst du auch nicht zahlen. Besonders unter den Schlüsseldiensten gibt es viele "Schwarze Schafe". Ich würde mich zuerst bei eine Verbraucherzentrale erkundigen und ggf. vom Rechtschutz gebrauch machen.