schließfach einfach öffnen lassen
darf der arbeitgeber ein schließfach vom nicht anwesenden einfach öffnen? beispielsweise um zu sehen ob da iwas drin ist? muss man den Arbeitnehmer da vorher drüber informieren oder nicht? oder darf er das gar nicht?
danke für die antworten!
4 Antworten
Der Schrank selbst ist zwar Firmeneigentum, aber der Inhalt ist ja dein Eigentum. Wenn der AG den Schrank öffnen will ohne Anwesenheit der MA, dann muss er durch einen Aushang am Spind darauf aufmerksam machen, wie z.B. "wenn bis zum 15.11.13 nicht alle Spinde ordnungsgemäß beschriftet wurden, dann wird der Hausmeister die unbeschrifteten Spinde aufbrechen und diese neu vergeben".
Der AG muss den AN eine angemessene Frist setzen, dass dieser reagieren kann.
Wie es rein rechtlich diesbezüglich aussieht, weiß ich leider nicht!
Aber von logischen Denken her, sollte man davon ausgehen, dass der AG dem AN eine Nachricht zukommen lassen sollte, wegen dem Spind. So kann der AN (wenn in seinem Zustand möglich) oder ein Angehöriger vorbeikommen und den Spind öffnen, wenn die alle mal geöffnet werden müssen.
okay...eig schon denk ich mir. reicjt da ne sms oder ne Nachricht auf dem Anrufbeantworter?
In irgendeiner Form. Sei es Mail, Infoschreiben per Post, SMS oder Anruf. Oder dass du über den "Flurfunk" davon über Kollegen erfährst, die dich halt mal nach Feierabend anrufen und dir Bescheid geben (weiß ja nicht, wie gut du mit deinen Kollegen kannst und ob jemand deine Nummer hat).
leider nicht sonderlich. meine nummer hat nu der chef und die stellvertretung...zurzeit bin ich krank geschrieben. ....
Wenn ein bestimmter Verdacht vorliegt, darf er es öffnen. Dieser Verdacht muss aber ausgesprochen sein und vorher mit dem Arbeitnehmen abgesprochen sein. Wenn dieser sich weigert das Schließfach zu öffnen, hat man ja was zu verbergen. Was den Verdacht dann widerum bestätigen würde.
bei was für einen verdacht wäre es denn gerechtfertigt?
Vielleicht wenn etwas gestohlen wurde.
aso ok nee hab ich ja nich ;)
Ich hätt jetzt gedacht, dass darf er nur im begfündeten Fall. Also a la, da kommt Rauch raus und der öffnet, um womöglichen Kokelbrand zu verhindern. Ansonsten kenn ich das als Privatsphäre.. mein ehemaliger AG, der uns Spinde stllte, hätte die nie geöffnet, eben aus dem gRUND: bZW: EBEN NUR BEI SINNVOLLETR BEGRÜNDUNG:
Die haben den sogar, als ich krank war, nichta uf meine Bitte geöffnet 8also in meiner Abwesenheit, hatte gebeten,w em uNTERLAGEN ZU GEBEN)
mhh okaY...bei uns stehen die in sonem kleinen raum mit allerhand anderem zeug, da riecht es immer muffig. nicht das die auf die idee kommen, das es aus meinem schließfach kommt und die den dann öffnen um nachzusehen.
Nein das darf er nicht.Privatsphäre
auch nicht, wenn er meint das es daraus riecht? ? bzw den verdacht hat?
Wenn er einen begründeten Verdacht hat, der auch vorher ausgesprochen wurde, dann kann der AG sich das Recht nehmen den Spind zu öffnen. Allerdings muss der entsprechende MA vorher darüber informiert worden sein!
Hättest Du die Leiche denn nicht woanders verschwinden lassen können?
das schließfach ist ja nich sehr groß...da passt grad mal n kleiner Rucksack rein ;)
und wenn der AN solange krankgeschrieben ist, das er von diesem aushang nichts mitbekommt?