Schimmel wegen zu niedrigem Fliesenspiegel?
Hallo zusammen,
die mutter von meinem freund wohnt seit über 20 Jahren in der selben Mietswohnung und wollte nie etwas gemacht oder ersetzt haben außer vielleicht n Abfluss freimachen. Jetzt haben sie und ihr Sohn bei dem Vermieter angefragt weil im Badezimmer über dem zu niedrigen fliesenspiegel an der wand schimmel ist. Der Vermieter hat einen los geschickt der sich das mal anguckt und der meinte ernsthaft, das es sein kann das Sie das selber zahlen muss weil das bad zum baden da sei und nicht zum duschen und so ein mist. Stimmt das das sie das selber zahlen muss? Das kann doch nich sein das in der Wohnung seit über 20 Jahren nichts passiert ist und dann bei Schimmel den Mieter sitzen lassen weil das Bad angeblich nich zum duschen wäre...warum is dann n Duschkopf drin? Warum steht nicht im Mietvertrag das nur gebadet werden darf? Ich würde mich verarscht fühlen. Ich hatte auch selber mal schimmel in der Wohnung wo der Vermieter nichts gemacht hat und mein Sohn bekam Neurodermitis und Asthma.
Muss sie sich jetzt mit der aussage zufrieden geben? Kann sie Rechtlich dagegen vorgehen wenn der Vermieter das ablehnt den schimmel zu entfernen und den Fliesenspiegel zu erhöhen? Oder ggf eine Mietminderung?
Danke schon mal im voraus.
8 Antworten
Wenn der F liesenspiegel nicht hoch genug ist, dann ist die Badewanne eben nicht zum Duschen geeignet. Bildet sich durchs Duschen dann Schimmel, ist der Mieter schadenersatzpflichtig. Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, "irgendwas" an der Wohnung zu machen außer Instandsetzungen - auch nicht, wenn 20 Jahre nix passiert ist.
Wenn der Schimmel aufgrund eines Mieterverschuldens entstanden ist, dann trägt die Mutter auch die Kosten der Beseitigung.
Auch wenn man duscht (das kann der Vermieter gar nicht verbieten), kann man Schimmel vermeiden, in dem man das Bad hinterher ordentlich lüftet.
Ein Anspruch auf Vergrößerung des Fliesenspiegels besteht grundsätzlich nicht.
Es muss aber eine andere Lüftungsmöglichkeit geben. Hier dürfte wenigstens ein elektrischer Lüfter verbaut sein, oder?
Dieser sollte mal auf Funktionalität geprüft werden. Wenn die Bewohner aber gern mal sehr heiß und lange duschen, nützt der auch wenig.
Ich würde hier einfach mal prüfen, ob der Schimmel nur oberflächlich auf der Tapete liegt, d.h. weggewischt werden kann.
Das mit dem Abwischen sage ich ihr, dann soll sie das mal testen. Ein Lüftungsgitter ist da aber ob der geht weis ich leider nicht, müsste ich sie fragen erstmal.
Um Gottes Willen. Das habe ich hier auch schon gelesen aber ... AUF GAR KEINEN FALL WISCHEN ! Man verteilt dadurch die Sporen schön auch auf nicht befallenen Flächen! Besser, mit einem mit Spiritus getränkten Schwamm auf die verschimmelten Flächen tupfen und den Schwamm dann wegschmeissen. Den Schwamm nicht versuchen auszuwaschen.
Ich habe das auch nicht auf die Schimmelbeseitigung bezogen, sondern auf die Ursachenforschung.
der schimmel ist in erster linie ein zeichen mangelhafter oder falscher belüftung. eine hohe raumluft-feuchtigkeit oder nasse wände (ggf. noch tapeziert) fördert das schimmelwachstum, die sporen sind überall aber wachsen eben nur ein einer für sie förderlichen umgebung.
ob ich in einer badewanne dusche, meinen hund bade oder den silvesterkarpfen schwimmen lasse, geht den vermieter einen feuchten kehrricht an. aber er muss nicht den wünschen nach veränderungen der befliesung nachkommen. daher muss ein mieter eben nach jedem duschen, bei dem eine ungeflieste wand nass wird, dafür sorgen, dass sie schnell und komplett abtrocknet.
Das ist generell schwierig.
Der niedrige Fliesenspiegel kann, muss aber nicht Grund für den Schimmel sein. Natürlich muss der Vermieter da jetzt erst mal beweisen, dass der Schimmel nicht aufgrund baulicher Mängel vorliegt.
Theoretisch könnte es in dem Fall aber auch sein, dass das Verschulden beim Mieter liegt.
Natürlich ist es Quatsch zu sagen, dass man in einer Badewanne nicht duschen darf. Der Mieter muss aber auch darauf achten, dass er beim Duschen da die Wand nicht völlig durchweicht. Man müsste da jetzt wirklich die genauen Gegebenheiten kennen.
Die Sache ist ja die....wenn sich der Vermieter weigert, da was zu machen bzw. den Schimmel fachgerecht entfernen zu lassen, wird es auf eine Klage hinauslaufen.
Den Fliesenspiegel muss der Vermieter jetzt aber nicht unbedingt erhöhen. Auch muss nicht unbedingt im Laufe der Jahre unbedingt irgendwas ersetzt werden.
das es sein kann das Sie das selber zahlen muss weil das bad zum baden da sei und nicht zum duschen
Das ist insofern richtig, weil die Wohnung schon in diesem Zustand war, als sie von Deiner Mutter angemietet wurde. Wenn sich also während der Nutzung heraus stellt, dass es ungünstige Folgen haben kann, wenn man duscht, dann muss man als Mieter dafür sorgen, dass diese Folgen eben nicht eintreten. Man hat keinen Anspruch darauf, dass an dem Bad was geändet wird, solange es so gebraucht werden kann, wie am Anfang.
Ich nehme nicht an, dass es sich um ein "Dunkelbad" handelt, sondern um ein Bad mit Fenster. Das bedeutet, wenn Schimmel an den Wänden auftritt, wird zu wenig oder falsch gelüftet.
Richtig wäre:
Nach dem Duschen Wände und Fliesen abwischen, dass die Nässe schon mal weg ist von den Wänden. Dann Fenster auf und möglichst mit Durchzug mehrere Minuten lang löschen. Dann haben auch die nicht gefliesten Wände eine Chance zum abtrocknen.
Falsch wäre:
Wenn man die Wände / Fliesen nicht abwischt und das Fenster lediglich stundenlang kippt, denn dann passiert genau das, was jetzt erkennbar ist.
Die Wände sind nass, kühlen erst recht aus, aber die Feuchtigkeit bleibt im Raum.
Falls es doch ein Dunkelbad ist, hat es vermutlich einen Abluftschacht. Der Filter darin setzt sich im Lauf der Zeit zu und irgendwann geht zu wenig durch. Das würde erklären, warum erst jetzt Schimmel auftritt und nicht schon all die Jahre.
Für Deine Mutter gilt:
Entweder sie passt ihr Verhalten an die Gegebenheiten an, was evtl. auch bedeuten würde, dass sie nicht mehr im Stehen duschen kann oder sie sucht sich eine andere Wohnung, wo bis zur Decke oder jedenfalls weiter rauf gefliest ist.
Sie sollte in jedem Fall zusehen, dass sie den Schimmel los wird, bevor sie auch noch schadensersatzpflichtig gemacht wird. Der Schaden könnte darin bestehen, dass der gesamte Putz abgemacht, die Wände mit Bautrockner getrocknet werden müssen und dann wieder neu verputzt werden muss. Das könnte ganz schön teuer werden.
Dass es an einem Badewanneneinlauf auch eine Brausegarnitur gibt, ist ganz normal seit mindestens 50 Jahren, was aber nicht heißt, dass deswegen Duschen im Stehen möglich sein muss.
Das Badezimmer hat kein Fenster und die Tür sind nachdem Geduscht wurde immer weit auf weis nicht ob das reicht.