Ist es erlaubt, Pilze aus dem eigenen Wald zu verkaufen?
Hallo, Und zwar geht es darum, dass ich in unserem privaten Wald eine Menge an Steinpilzen gefunden hab, die eindeutig zu identifizieren sind. Nun stellt sich die Frage, da ich als Gastronom keine pilze im normalen Wald sammeln und verkaufen darf, darf ich das, wenn es mein eigener Wald ist, aus dem die Pilze kommen?
6 Antworten
Nicht, wenn es Pilze sind, deren Art unter Naturschutz stehen (wie beim Steinpilz). Da sind nur Mengen für den Eigenverbrauch erlaubt. Außerdem wäre es ein Gewerbe, für das Du nicht angemeldet bist.
Eingeschränkter Naturschutz. Der findet in den Landesforstgesetzen Niederschlag, in dem nur 1 kg pro Tag geholt werden darf. Es interessiert in waldreichen Regionen aber keinen Menschen, ob du nun 1 kg, oder 10 kg aus dem Wald holst. Wer sinnig sammelt, wird auch in den Folgejahren an allen Stellen wieder welche finden.
Es ist glaub ich nicht erlaubt weil nicht sicher gestellt werden kann das nicht nicht doch giftige Pilze darunter sind.Und wenn dann Menschen vergiftet werden könnte das dann eine Körperverletzung sein.
Forstrecht ist Ländersache aber deinen Privatwald darfst du grundsätzlich bewirtschaften, solange du dich an das Forstrecht hältst. Dazu gehört auch regelmäßige Erzeugnisse des Waldes wie Pilze abzuernten. Wenn du schon Gewerbe als Gastronom hast dürfte es auch damit kein Problem geben wenn du das ordnungsgemäß abrechnest.
Ob du dafür haften willst wenn ein Steinpilz doch mal kein Steinpilz ist und du die Behandlung deiner Kunden bezahlen musst sei mal dahingestellt. Das ist keine Rechtsberatung.
Die stehen doch nicht unter Naturschutz! Hier ist es üblich, in Mastjahren einen Teil des Fundes an Gastronomen zu verkaufen.
Du brauchst dazu lt. Bundesnaturschutzgesetz die Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde, indem es deutlich heißt die Gerwebliche Entnahme von Beeren, Pilzen und Kräutern bedarf eine Genehmigung...
Generell nein, da es sich um eine nicht angemeldete gewerbliche Handlung handelt. Ich kenne zwar keine Fälle in denen jemand dafür ne Strafe bekommen hat (im normalem Außmaß)
Aber es gibt Gesetze die das allgemeine Pflücken von Pilzen im Wald regeln. Maximal 1-2 Kilo pro Person pro Tag sind erlaubt...
Nur, wenn es für den Eigenbedarf ist!
Da kräht kein Hahn nach. Bei uns zumindest nicht, wo in guten Jahren hunderte Kilogramm Steinpilze den Besitzer wechseln.....
Ich sehe gerade: Steinpilze stehen unter Naturschutz. Du kannst sie wohl leider doch nicht für den Verkauf sammeln.