Brille meiner Tochter wurde im Kindergarten verlegt. Wer muss für den Schaden aufkommen?

7 Antworten

Ich würde sagen, das wird wie ein Diebstahl gehandhabt, denn eine Brille verschwindet nicht einfach so.

Wahrscheinlich wird ein neugieriges Kind die Brille genommen haben, um sie auszuprobieren oder sich damit zu verkleiden.

Die Erzieherinnen sollten mit den Kindern reden, dass sie keine Angst zu haben brauchen, wenn sie die Brille genommen haben, und dass sie sie zurückgeben sollen. Wenn ein Schaden entstanden ist, muss dafür der Kindergarten aufkommen, da die Kinder zu der Zeit unter der Aufsicht des Kindergartens standen.

Eine andere Option ist, dass sie hinter/unter irgendein Möbelstück gefallen ist, dann sollte man da noch mal suchen bzw. die Reinigungskraft fragen.

5432112345  13.09.2018, 19:23

Nein, der Kindergarten haftet nicht für verlorene Gegenstände wenn man nicht mangelnde Sorgfalt nachweisen kann. Wenn die Erzieherin die Brille auf die Fensterbank bei einem geöffneten Fenster gelegt hätte, wäre das mangelnde Sorgfalt gewesen.

CAPTAlN  13.09.2018, 19:32
@5432112345

Ich sagte, wenn ein Kind die Brille genommen und zerstört hätte

5432112345  13.09.2018, 19:45
@CAPTAlN

Bitte zitiere die Aussage "wenn ein Kind die Brille [...] zerstört hätte" aus deinem Text:
" Ich würde sagen, das wird wie ein Diebstahl gehandhabt, denn eine Brille verschwindet nicht einfach so.

Wahrscheinlich wird ein neugieriges Kind die Brille genommen haben, um sie auszuprobieren oder sich damit zu verkleiden.

Die Erzieherinnen sollten mit den Kindern reden, dass sie keine Angst zu haben brauchen, wenn sie die Brille genommen haben, und dass sie sie zurückgeben sollen. Wenn ein Schaden entstanden ist, muss dafür der Kindergarten aufkommen, da die Kinder zu der Zeit unter der Aufsicht des Kindergartens standen.

Eine andere Option ist, dass sie hinter/unter irgendein Möbelstück gefallen ist, dann sollte man da noch mal suchen bzw. die Reinigungskraft fragen."

Mal abgesehen davon ist es auch völlig egal wie die Brille verschwunden ist, ob Diebstahl, Zerstört, Verloren oder von Aliens entführt und welche Schlüsse du oder irgendwer aus dem Verschwinden zieht. Das einzige Kriterium ist, ob man der Kita objektiv eine Sorgfaltspflichtverletzung vorwerfen kann oder nicht.

In diesem Fall muss der Kindergarten entgegen deiner Behauptung nicht für die Brille aufkommen.

CAPTAlN  13.09.2018, 19:57
@5432112345

"Wenn ein Schaden entstanden ist, muss dafür der Kindergarten aufkommen" was im Zusammenhang steht mit "Wahrscheinlich wird ein neugieriges Kind die Brille genommen haben"

Schäden, die nicht im normalen Rahmen liegen (und ein Kind, das mit der Brille eines anderen Kindes spielt ist meines Ermessens nicht im normalen Rahmen. Normal wäre beispielsweise, dass die Brille fallengelassen wird und dabei kaputt geht), fallen unter die Aufsichtspflicht der Erzieherinnen

5432112345  13.09.2018, 20:15
@CAPTAlN

Nein, denn die Erzieherinnen haben keine Aufsichtspflicht über das Hab und Gut der Kinder und sind demnach auch nicht dafür haftbar zu machen.

Was hier "dein Ermessen" ist spielt überhaupt keine Rolle und ich disskutiere an diesem Punkt auch nicht weiter. Es gibt hier keinen Anscheinsbeweis - wenn du der Erzieherin kein Fehlverhalten nachweisen kannst, dann bleibst du auf dem Schaden sitzen, das ist Fakt. Und das irgendwas weg gekommen ist, ist kein Beweis für ein Fehlverhalten. Punkt.

5432112345  14.09.2018, 12:57
@CAPTAlN

Kein Problem, gern geschehen.

CAPTAlN  14.09.2018, 13:48
@5432112345

Ich weiß nicht, wo du da "Danke" herausgelesen hättest. Du behauptest etwas, ich bin da anderer Meinung, aber wenn du nicht weiter darüber diskutieren willst, werde ich wohl nicht mit mir selbst reden.

5432112345  14.09.2018, 22:18
@CAPTAlN

Wenn du meinst...

Das hängt von der Hausordnung ab.

Wenn dort drin steht, dass sie für verlorene Gegenstände nicht aufkommen, dann könnte es sein, dass sie fein raus sind.

ElseKling91 
Beitragsersteller
 13.09.2018, 19:00

Auch wenn, eine Erzieherin der Einrichting dafür verantwortlich ist? Mein Kind hat die Brille ja nicht selbst verloren, sondern die Erzieherin hat die Brille verlegt!

precursor  13.09.2018, 19:07
@ElseKling91

Frage dort mal nach, ob die versichert sind.

Dann kann die Versicherung den Schaden bezahlen, und gut ist.

5432112345  13.09.2018, 19:24
@ElseKling91

Hätte sie das Kind mit Brille auf der Nase schlafen lassen sollen? Wohl kaum...

ElseKling91 
Beitragsersteller
 13.09.2018, 20:05
@5432112345

Wo in meiner Frage steht diese Aussage denn bitte zur Debatte? 🤦‍♀️ Dennoch: die gut gemeinte Absicht ist in meinen Augen kein Freifahrtsschein dafür, an die Seite gelegte Gegenstände, am Ende der Geschichte nicht mehr wieder zu finden. Und als Erzieherin sollte man wie ich finde, weit genug mitdenken können um Privateigentum eines Kindes so an die Seite zu legen, dass andere Kinder nicht heran kommen geschweige den etwas weg nehmen können.

5432112345  13.09.2018, 20:07
@ElseKling91

🤦‍♀️

Doch, ist es...

Versuche doch mal im Kindergarten auf die Sachen von nur einer Gruppe zu achten.

ElseKling91 
Beitragsersteller
 13.09.2018, 20:07

In wie fern beantwortet das meine Frage? Wenn die Erzieherin die Brille meiner Tochter an sie Seite legt-schön und gut, aber dann doch bitte so, dann es für andere Kinder nicht möglich ist besagte Gegenstände wegzunehmen oder zu entwenden. Das liegt ganz im Ermessen des Personals!!

Eine verlorene Brille gehört zum Lebensrisiko und der Erzieherin ist keine mangelnde Sorgfalt nachzuweisen, daher bleibt ihr auf dem Schaden sitzen.

ElseKling91 
Beitragsersteller
 13.09.2018, 20:08

Die Erzieherin steht doch sogar dazu, dass sie die Brille verbaselt hat!?

5432112345  13.09.2018, 20:23
@ElseKling91

Und trotzdem haftet sie nicht dafür. Etwas zu verlieren ist noch kein Fehlverhalten. Wenn Sie die Brille weggeworfen hätte, drauf getreten wäre oder sie so platziert hätte, dass ein Fremder von der Straße danach greifen könnte, dann muss sie die Brille ersetzen. Das Verschwinden der Brille allein ist noch kein Beweis für ein solches Fehlverhalten.

Dir sollte klar werden, dass im deutschen Rechtsystem nicht automatisch derjenige für einen Verlust haftbar zu machen ist, der zuletzt im Besitz einer Sache war. Sonst wirst du in deinem Leben noch öffter solche "Überraschungen" erleben.

Evtl Haftpflicht? Ich würd mal einfach bei der Krankenkasse anrufen, den Fall schildern und fragen.

Und dann mit der Einrichtungsleitung und der Gruppenleitung zusammen ein Gespräch suchen. In diesem besprechen das 1. nochmal überall nach dieser Brille gesucht wird (in jeder Spielecke, in jedem Verkleidungskasten, in der kompletten Garderobe, im Sportraum, auf dem Außengelände) plus ein gut sichtbarer Aushang an der Eingangstür für die anderen Eltern (plus Farbfoto dieser Kinderbrille): "Liebe Eltern und Großeltern, mein Kind hat am Soundsovielten ihre Brille innerhalb der Kindergartenzeit verloren. Ich bitte Sie die Augen offen zu halten. Falls sie diese Brille irgendwo finden geben sie diese doch bitte bei der Einrichtungsleitung oder bei Frau X oder Frau Y der Gruppe "Fröschle" ab."

Das wären zumindest die aktiven direkten Maßnahmen die ich ergreifen würde.