Schaden für die Haftpflichtversicherung oder?

5 Antworten


Zeitwert? Ich glaube wohl kaum, dass der "Geschädigte" mit 50 Euro abgespeist werden darf, wenn die Jacke neu bis 300 Euro gekostet hat. Falls der Schaden nicht vollständig repariert werden kann und nur 50 Euro erhält, wird der Geschädigte ja auf dem Schaden sitzen bleiben. Darum nehme ich stark an, dass man den Neupreis der Jacke als Schadenwiedergutmachung verlangen kann. Ansonsten bleibt auch der Weg über das Gericht.

Er muss die Jacke zur Untersuchung bereit halten. Wenn sie nicht repariert werden kann, wäre der Zeitwert die Schadenshöhe. Bei einer gebrauchten Jacke ist der sehr übersichtlich. höchstens 50 €. Oder was würdest du bei ebay dafür zahlen?

Ferdi788 
Beitragsersteller
 11.10.2013, 12:39

Wird SIE dann hochgestuft, wie bei der KFZ? Es grüßt, Der Ferdi.

Der Versicherungsnehmer muß eine Schadenanzeige bei seiner Haftpflichtversicherung machen.

Diese wird vermutlich für die Reparatur durch eine Schneiderei aufkommen.

Sollte keine Reparatur möglich sein, wird wohl der Zeitwert ersetzt werden.

Möglichst schnell sollte sie es der Versicherung melden. Wenn es eine bekannte Marke ist, wird es leicht nachzuvollziheen sein, wie viel sie wert ist. Ich hatte den Fall schon mal, meine Versicherung hat anstandslos bezahlt.

das kann man der Versicherung so melden aber haftpflicht zahlt nur den zeitwert und keine 300 euro