Schaden durch DVaG Berater. Wie gehe ich jetzt vor?
Dem langjährigen Vermögensberater meines Mannes ist ein eklatanter Fehler unterlaufen, der uns 5000 Euro Schaden verursacht hat. Diesen Fehler hat er uns gegenüber auch zugegeben, will ihn aber nicht der DVaG melden mit der Begründung: dann sinkt mein Ranking! Wir haben uns dann an seinen Vorgesetzten gewandt, aber dieser will davon nichts wissen, da es sich um seinen Top-Berater handeln würde und er sich das absolut nicht vorstellen kann. Der Ombudsmann/frau ist dafür nicht zuständig, weil es sich um ein Problem mit der DVaG und nicht mit einer Versicherung handelt.
Wie können wir jetzt vorgehen, denn einen Anwalt können wir uns finanziell nicht leisten?
6 Antworten
Jeder Vermögensberater hat eine Vermögensschadenhaftpflicht. Ich würde direkt an die Zentrale in Frankfurt schreiben und mich dort beschweren. Von dort muss es eine Reaktion geben.
Lass prüfen ob es sich um Fahrlässigkeit handelt. Vielleicht kannst du Stafrechtlich dagegen angehen. Ansonsten lass die finger von dieser Firma. Die Grundidee von dem Unternehmen ist super, da allerdings ohne jegliche Kontrolle jeder Idiot da arbeiten kann ist die Wahrscheinlichkeit hoch das du bei Falschen Mitarbeitern landest.
Hab da auch mal kurz gearbeitete, und mich hat schockiert wem die alles ein Vertrag anbieten.
Hallo NicoleBender,
normalerweise haben Vermögensberater eine private Berufshaftpflichtversicherung. Fragt den guten Mann mal, ob diese den Schaden übernehmen würde, wenn er den Schaden meldet. Dann braucht er das nicht über die DVaG zu machen.
Möchte er das nicht, würde ich weiterhin den Weg über den Vorgesetzten gehen. Da würde ich dann allerdings nicht mehr telefonisch sondern schriftlich agieren. Sammelt Beweise, vielleicht bekommt ihr von dem Mann was schriftlich, wenn nicht dann haltet seine Aussage protokolliert fest und schickt das mit. Im Zweifel bis an die Zentrale.
Wenn alles nicht hilft, werdet ihr wohl oder übel an einem Anwalt nicht vorbeikommen.
Viele Grüße
DatSchoof
Ob sich das der Vorgesetzte vorstellen kann oder ob er das nicht wissen will ist ja ziemlich egal.
Ihr könnt sicherlich das Ganze schlüssig darlegen und das gegenüber der DVAG. Vorher kann sich ja der Berater noch äußern wie es weitergehen könnte.
Ob er für den "eklatantenFehler" haften muß ist sicherlich auch eine Frage der Umstände.
Was wollt ihr denn von ihm, 5000 Euro?
Wenn er euch die eindeutig schuldet, aber nicht zahlen will: Gerichtliches Mahnverfahren ("Mahnbescheid"). Kostet nicht viel.