Parkrempler OHNE Schaden!
Hallo Leute,
ich war heute bei einem Schnellimbiss, und als ich wieder in mein Auto einstieg, trat ich Kupplung und schnallte mich an. Während ich dies tat, begann das Auto wohl nach vorne zu rollen, und rollte auf das Heck eines anderen Autos. (der Motor war NICHT an, ich bin KEIN Stück gefahren!) Man sieht weder bei dem anderen Auto noch bei meinem auch nur den geringsten Kratzer. Ist auch nicht verwunderlich, denn dafür ist das Auto einfach zu langsam drauf gerollt. Nachdem ich 5 min auf den Fahrer des anderen Fahrzeugs wartete und dieser nicht kam, überlegte ich, was ich tun sollte.
Ich googlete mit meinem Handy und fand einen Artikel von einem Fachanwalt für Strafrecht, Dr. André Pott. Dieser besagte, solange kein Schaden entstanden ist, fällt dies auch nicht unter Fahrerflucht. Da war ich beruhigt, und fuhr nach Hause.
Nichts desto trotz wollte ich hier noch einmal abklären, ob ich mich soweit richtig verhalten habe und wenn nein, was ich zu tun habe.
Grüße, masterpopel123
11 Antworten
Ich würde die Sache entspannt sehen. Was hättest Du dem Besitzer des anderen Wagens auch sagen sollen, wenn er aufgetaucht wäre? "Sehen sie mal, ihr Wagen hat nicht den geringsten Kratzer!"
Es ist und bleibt trotzdem Fahrerflucht. Du hättest, auch wenn DU keinen Schaden entdeckt hast, die Polizei verständigen müssen. Die wären gekommen oder hätten dir gedagt, was zu tun ist und deine Daten aufgenommen. Und nur fünf Minuten auf den anderen Fahrer zu warten, ist ebenfallls nicht in Ordnung. Selbst wenn du einen Zettel mit kurzer Beschreibung und deinen Kontakdaten dem anderen an die Windschutzscheibe geklemmt hättest, ist es im Sinne des Gesetze immer noch Fahrerflucht.
Wie hast du beurteilt, dass kein Schaden entstanden ist? Es geht nicht um Lackschäden oder Risse, sondern vor allem um die Stoßstangenhalter. Schon bei kleinen Unfällen können sie brechen bzw. sich verformen. Das müssen sie, um Aufprallenergie zu absorbieren. Was sie aber auch nur einmal machen. 5 Minuten Wartezeit waren da zu kurz, du hättest die Polizei informieren müssen (nicht über die Notrufnummer!), die dann den Halter anhand des Kennzeichens ermitteln kann. Erst in einer Werkstatt kann selbiger dann feststellen (lassen), ob und in wie fern das Auto beschädigt wurde.
also ohne einer information am anderen fahrzeug finde ich sowas schon arg grenzwertig. man muss einen schaden nicht immer sehen, da kann sich auch mal quasi unsichtbar ein millimeter verziehen und schon ist etwas undicht.
DU kannst nicht beurteilen, ob da nicht doch ein Schaden war. Denn man sieht nicht jeden Schaden. Du hättest deine Nummer hinterlassen sollen.