Sachbeschädigung-Holzzaun

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Bei mutwilliger Zerstörung greift keine Haftpflicht,der entstandene Schaden muss ersetzt werden. Gut das die Einsicht war den Zaun selber zu reparieren ist schon ein Anfang,da könnte die Staatsanwaltschaft die Strafe mildern,man hätte eben nicht noch mal in den Zaun treten sollen was beim Anlehnen passierte währe dann keine mutwillige Zerstörung gewesen.

Sagt einfach dass ihr dass gar nicht wart.

lptareas  07.01.2012, 17:11

Scheiße bauen und dann noch vertuschen ... großartiger Vorschlag

Zu zahlen ist der Sachwert des beschädigten Teils des Zaunes sowie die fachgerechte Ausbesserung.

Was euch erwartet ... nachdem die Sache angeklagt wurde wird sich Staatsanwaltschaft und Richter damit beschäftigen und was dann dabei rauskommt hängt davon ab, wie alt ihr seid, und ob ihr vorher schonmal (womöglich mit etwas ähnlichem) aufgefallen seid.

Hilf123 
Beitragsersteller
 07.01.2012, 17:17

wir sind 16 und 17 nein wir sind haben sowas noch nie voher gemacht... Wie viel wird uns das ungefähr kosten?

lptareas  07.01.2012, 17:27
@Hilf123

soviel, wie der entstandene Schaden beträgt - das hat mit der Anzeige aber nix zu tun.

Wegen der Anzeige gibts dann vermutlich n paar Arbeitsstunden für euch, da die Richterschaft bei jugendlichen normalerweise keinen Verdienst voraussetzt. Die Anzahl der Stunden hängt davon ab, ob ihr den Schaden bereits beglichen habt oder plausibel begleichen wollt, wie euer Eindruck beim Richter ist etc.

ObamasFaust  07.01.2012, 17:28
@Hilf123

Wahrscheinlich nur die Reperatur und dann dürft ihr ersmal ordentlich Sozialstunden leisten

wenn es so war wie du sagst sollte die haftpflicht zahlen

derberndohned  07.01.2012, 17:10

Die Haftpflicht soll auch dafür Zahlen das die Herren weitere "Latten" eingetreten haben? nicht dein ernst, oder? ;D

Und ja, Zahlen sowieso und das ist nicht ganz Günstig. :/

teichbauprofi  07.01.2012, 17:10

Bei mutwilliger Zerstörung? Wohl kaum!