was ist ein divisionsverfahren? (Polizeilich gesehen)

3 Antworten

Doch, das ist beides schon passiert. Die Tat wurde angezeigt und die Polizei wird in dem Fall mit Sicherheit auch ermittelt haben. Weil der Vorgang nämlich erst nach Abschluß der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft abgegeben wird. Und dort wurde entschieden, daß die Verfehlung nicht sooo groß ist, daß es schon zu einer Gerichtsverhandung kommen muß. Der Staatsanwalt hat deshalb entschieden, das Verfahren gegen Dich nach § 45 JGG einzustellen, wenn Du noch eine kleine Auflage erfüllst. Ich vermute, Du mußt zu einem ermahnenden Gespräch antreten. Würdest Du das nicht tun, würde das Verfahren wieder aufgenommen und Du würdest vor dem Jugendrichter beim Amtsgericht angeklagt. Dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Am Ende würdest Du dann zu einer Strafe verurteilt werden.

Du meinst ein Diversionsverfahren :-) im Rahmen des Jugendstrafrechts....

Du bekommst Auflagen von der Staatsanwaltschaft und ein Gespräch mit dem Jugendamt, dann wird das Verfahren eingestellt. Eine Auflage kann zum Beispiel Sozialstunden aber auch eine Schadenswiedergutmachung sein. Weitere Infos findest du hier:

http://www.drk-jena.de/pdf/KJFTIPRODiv.pdf

Diversion bedeutet eine Umgehung von formellen Strafverfahren, wie einer Anklage vor Gericht. Durch die Auflage von Weisungen, wie beispielsweise das Ableisten von gemeinnützigen Arbeitsstunden, kann auf ein Strafverfahren verzichtet werden. Im Diversionsverfahren bekommt der Jugendliche Weisungen (z.B. Sozialstunden) auferlegt, die meist von der Jugendgerichtshilfe im Auftrag der Staatsanwaltschaft veranlasst werden. Sind diese erfüllt, wird das Verfahren eingestellt.