Sachbearbeiter war im Urlaub, deswegen Antrag beim Jobcenter nicht bearbeitet
Also jetzt zu meinem Problem. Ich habe einen Erstantrag für Alg 2 gestellt, da ich aus einer anderen Stadt umgezogen bin und man dann ja alles neu einreichen muss beim neuen JC. Ich habe eine Woche vor Abgabetermin alle erforderlichen Unterlagen abgegeben, damit alles bearbeitet werden kann und ich rechtzeitig mein Geld bekomme. Bis gestern habe ich mir auch keine Gedanken gemacht, weil kein Schreiben kam, dass noch was fehlte etc. Ich dachte einfach " Ruf mal an, ob alles ok ist und wie weit alles fertig geworden ist, weil es nur noch zwei Tage bis zur Auszahlung sind." Da wurde mir doch ganz patzig am Telefon gesagt, dass sie grade vor zwei Tagen aus dem Urlaub gekommen sei und sich gar nichts angeguckt hätte. Ich solle den Vermieter anrufen, dass die Miete später kommt und müsste mich wohl gedulden. Dazu muss ich sagen, dass ich im 8. Monat schwanger bin und nicht mal eben noch ne Woche oder mehr auf Geld verzichten kann da ich mich wohl auch ernähren muss und Tickets kaufen muss um zum Arzt zu fahren. Noch zur Info: meine Unterlagen wurden in über zwei Wochen noch nicht einmal angeschaut. Das ist doch nicht in Ordnung, oder? Ich kann doch nicht auf alles warten nur, weil die Dame in den Urlaub fährt. Muss sie dann nicht vertreten werden? Was kann ich jetzt machen und wie soll ich weiter vorgehen. Über gute Ratschläge würde ich mich sehr freuen. Lg
2 Antworten
Eine Bearbeitung eines Antrages dauert in der Regel 4 - 6 Wochen,wenn du erst 2 Wochen wartest,dann ist das doch noch im Rahmen,du hättest ihn dann noch früher abgeben müssen !
Wenn du nicht noch etwas warten kannst,dann ziehst du dir am Freitag früh aktuelle Kontoauszüge und gehst damit persönlich zum Jobcenter,da sagst du an der Anmeldung das du Mittellos bist,deinem Kind und dir nichts mehr zu essen kaufen kannst und auch deine Miete für den kommenden Monat nicht zahlen kannst.
Dir steht dann ein Vorschuss auf deine Leistungen zu,da du dem Grunde nach ja Anspruch auf Leistungen haben wirst,darfst dich hier nur nicht mit Lebensmittelgutscheinen abspeisen lassen,dir steht entweder eine Barauszahlung zu und wenn das nicht möglich wäre,müssen sie dir einen Scheck zur sofortigen Einlösung ausstellen.
Danke, für die Antwort. Ich werde mich gleich morgen früh auf den Weg machen. Früher abgeben war leider nicht drin, weil das mit der neuen Wohnung ziemlich kurzfristig geklappt hat. Dazu muss ich aber auch noch sagen, dass das Jobcenter davon wusste und mir zugesichert hat das alles klappt. Von Urlaub ohne Vertretung war da keine Rede.
Das ist ja echt ein Ding, dass das Jobcenter dich so in der Luft hängen lässt und offenbar nicht mal eine Urlaubsvertretung hat. Du hast aber einen Anspruch auf eine Abschlagszahlung nach § 42 SGB I:
"Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach, ist aber zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, so kann der Grundsicherungsträger auf die Leistungen für den laufenden Monat einen Vorschuss zahlen, der später auf die bewilligten Leistungen angerechnet wird (§ 42 Abs. 2 Satz 1 SGB I)."
Du fährst am besten möglichst bald zum Jobcenter und lässt dir den Abschlag auszahlen. Ist nur leider meist mit viel Wartezeit verbunden.
Danke, dass werde ich gleich morgen früh machen