Rundfunkbeitrag Geld zurückfordern!
Ich habe mich weil ich dachte das ich kein Bafög bekomme für den Rundfunkbeitrag angemeldet. Jedoch habe ich gleichzeitig eine E-Mail geschrieben das sie nichts abbuchen sollen weil ich denen einen bescheid schicken werde über eine Befreiung. Diese E-Mail habe ich am 18. März geschrieben. Im Juni haben sie mir einfach ein halbes jahr abgebucht. Nach der Abbuchung haben sie mir ein Brief geschickt mit der Befreiung das ich sie unterschreiben soll. Den hab ich unterschrieben und noch vermerkt das ich den Bescheid sobald ich Ihn bekomme an sie weiter leite. Den Bescheid kriege ich laut Bafög Amt Ende August.
Jetzt wollte ich mein Geld zurück fordern. Die Dame an der Hotline hat mir laut und deutlich gesagt das es mein Pech ist und ich das Geld nicht bekomme. Ich hätte meine Kontodaten nicht angeben sollen. Ich habe darauf hin geantwortet das ich gleichzeitig eine E-Mail geschrieben habe wo ich meine Situation geschildert habe. Daraufhin hat sie nur geantwortet das sie eine Bearbeitungszeit von 10 Wochen haben und 2 Monate keine 10 Wochen sind und es immer noch mein Pech ist und ich nichts zurück gezahlt bekomme.
Wie hoch stehen meine Chancen das ich das Geld zurück klagen kann? Lohnt es sich zum Anwalt zu gehen?
LG
5 Antworten
Hallo,
zunächst folgender Tipp: Kommuniziere nicht mit irgendwelchen Telefondamen, die keine Ahnung haben und auch nicht per E-Mail, sondern ausschließlich schriftlich mit dem Beitragsservice.
Rechtlich ist das ganze folgendermaßen: Wenn Du Deinen Antrag auf Befreiuung innerhalb von zwei Monaten nach Ausstellung des Bafögbescheides stellst, wirst Du rückwirkend zu Beginn des Leistungszeitraumes befreit.
Also was tun:
- Abwarten und Tee trinken, bis der Bafög-Bescheid kommt
- Wenn der Bescheid da ist, einen Brief aufsetzen "...hiermit beantrage ich eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag rückwirkend zum 01.10.2012. Der beiliegende Bescheid wurde erst am xx.xx.xxxx ausgestellt, die Zweimonatsfrist ist damit gewahrt. Ich bitte sie, mir die bereits bezahlten Beiträge für die Monate 01-08/13 zurückzuerstatten..."
- Geld kommt zurück und alles ist gut.
Dass Du allerdings erstmal in Vorleistung gehen musst, lässt sich nicht vermeiden.
Also die Sachlage ist richtig, eine Befreiung gilt ab Antragstellung.. du kannst 2 Monate rückwirkend befreit werden.. Ein Antrag auf Befreiung ist mit ner Unterschrift wirksam.. Ende August bekommst du einen Bescheid, Juli und der volle Monat August zählt, das sind 2 Monate.. Das halbe Jahr Januar-Juni) ist bereits abgebucht und ist so richtig... So ein Aufwand mit Klage und Anwalt geht ins Leere, aber versuchen kannst du das trotzdem :-)
Du bist ja erst ab September Bafögbezieher und vorher wirst Du auch nicht von den Beiträgen befreit.
Schick den Bescheid hin und der Rest wird sich finden.
Ich habe Vergessen zu sagen das dieser Bescheid von Oktober 2012 ab gültig ist. Ja das Bafög Amt hat 10 Monate gebraucht um mein Antrag zu bewilligen.
Habe vergessen zu sagen das der Bewilligungsbescheid von Oktober 2012 aus gilt! Ja das Bafög Amt hat 10 Monate gebraucht bis sie es auf die Reihe bekommen haben mir das Bafög zu bewilligen.
du willst wegen den 100 € klagen? sies sportlich und merks dir fürs nächste mal.
Habe eh Rechtsschutz. Ich bin ein Student und sehe das nicht ein das ich als ehrlicher Bürger der sich anmeldet bestraft werden soll und was zahlen soll was er nicht muss.