Rufmord oder kein Rufmord?

4 Antworten

Rufmord würde ich das nicht unbedingt nennen, solange in dem Video niemand persönlich beleidigt wird und/oder Tatsachen verdreht werden (um z.B. den Park mutwillig zu schädigen), die in Wirklichkeit nicht so sind. Sollte der Park wirklich in die Jahre gekommen sein und jemand ein Video darüber machen so ist das meines Erachtens in die Meinungsfreiheit einzustufen.

Rufmord gibt es nicht in der Rechtsprechung.

Üble Nachrede, Verleumdung und Beleidigung kann man nur gegen eine Person tätigen.

Ob geschäftsschädigendes Verhalten vorliegt, das muss man prüfen. Kommt darauf an, wie das Video gestaltet ist, und welche Absicht dahinter steckt. Aber das wäre ein zivilrechtlicher Fall.

Würde der Freizeitpark namentlich genannt?

Waren die Sachen falsch, die gezeigt wurden?

Antonia674 
Beitragsersteller
 07.04.2020, 20:12

Der Freizeitpark wurde Namentlich genannt. Aber da war nochwas da waren ein paar Fahrgeschäfte, die in Reparatur waren.

Fcklve  07.04.2020, 20:13
@Antonia674

Dann ist es vermutlich kein Rufmord. Immerhin entsprach die Kritik den Tatsachen

Es gibt Rufmord nicht als Straftatbestand.