Darf man auf Twitch Videos/Playlists/Shows von YouTube streamen?
Der Titel ist nicht sehr genau, deshalb will ich meine Frage näher erläutern.
Nehmen wir mal diese Playlist:
https://www.youtube.com/playlist?list=PL5JK9SjdCJp_MoWGAWdBmJPj9CmFvBMJJ
Hier spielen ein paar YouTuber ein Spiel. Dürfte ich als Streamer auf so ein Video reagieren?
Ich schätze mal schon, aber wie siehts aus, wenn ich gleich mehrere Folgen hintereinander anschaue? Ist das erlaubt?
Eine etwas andere Sache wären TV Shows. Dürfte ich mir sowas wie die Folgen von "Deutschland Sucht Den Superstar" anschauen im Stream? (Natürlich nur solange diese Videos auf YouTube anschaubar sind.)
Ich bedanke mich schon mal hier bei denen, die sich die Zeit nehmen, um meine Frage zu beantworten :)
2 Antworten
Ja, du darfst, falls du auf die Videos reagierst, dies auf Twitch veröffentlichen (siehe Paragraph 24 UrhG).
Lediglich das Anschauen von anderen Streams ist auf Twitch verboten.
Lg
Vielen Dank :)
Das § 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung eines geschützten fremden Werkes haben nur "(2) Der Urheber" dieses Werkes, steht in UrhG § 15 Allgemeines, und dessen Vertragspartner, die eine § 31 Einräumung von Nutzungsrechten erhalten haben.
Und jedes Video ist so ein geschütztes fremdes Werk, schreibt UrhG § 2 Geschützte Werke.
Du musst dir also ein Nutzungsrecht besorgen von einem der Rechte-Inhaber. Davon gibt es aber Ausnahmen, siehe etwa
Diese Ausnahmen greifen in deinem Fall aber mutmaßlich nicht.
Gruß aus Berlin, Gerd
Danke, ich hab mir schon fast gedacht, dass die Antwort von @GerdausBerlin nicht ganz stimmen kann :)
Trotzdem auch danke für die Mühe :D
Für UrhG § 24 gilt aber die Regel, dass man ein eigenes Werk schaffen muss, und nicht nur über ein fremdes Werk berichtet oder dieses kommentiert oder gar nur konsumiert vor laufender Kamera.
Eine weitere Regel aus der Rechtsprechung besagt: "Das geschützte ältere Werk darf danach nur als Anregung für das Zweitwerk dienen. Die Züge des Erstwerks müssen gegenüber denen des Zweitwerks verblassen." Quelle: http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz
Urheberrecht §24
Lg