Rückwirkend Kündigen (Arbeitnehmer)
Ich habe eine Frage im Arbeitsrecht.
Ist es möglich, ein Arbeitsverhältnis rückwirkend zu kündigen? Soll heißen, Zeitarbeitsfirma Z stellt Arbeitnehmer AN von September 2012 bis März 2013 ein. Der letzte vermittelte Job war Mitte Dezember 2012.
Im Februar 2013 möchte die Z vom AN, dass er eine rückwirkende Kündigung abschickt, da es sozialversicherungstechnische Vorteile hat. Da hier eine "zufällige" Pause von 2 Monaten entstanden sind und man dadurch wieder einen sozialversicherungsfreien Neuanfang zu Ende Februar legitimieren könne.
Zusammengefasst bedeutet das: Arbeitsvertrag wird zum 15.12.12 aufgehoben und zum 30.2.13 wird ein neuer Arbeitsvertrag unterzeichnet.
Die Frage wäre jetzt - kann ich überhaupt rückwirkend kündigen? Oder wäre es sinnvoller einfach eine normale Kündigung mit Datum des 15.12.12 auszustellen? Oder gibt es ein Gesetz das mir vorschreibt, dass Datum von heute auf Dokumente zu schreiben?
Danke schonmal und beste Grüße
3 Antworten
Erstens hört sich das wie der Versuch der Manipulation gegen über den Sozialversicherungsträgern an, wie es Der Schopenhauer in seiner Antwort schon angedeutet hat - und diese Rückdatierung wäre Betrug.
Zweitens kann das Arbeitsverhältnis - da es sich ja offensichtlich um ein befristetes Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund gehandelt hat - sowieso nicht gekündigt werden (es sei denn, die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung wurde ausdrücklich im Arbeits- oder einem anzuwendenden Tarifvertrag vereinbart), da das Teilzeit- und Befristungsgesetz nur eine Beendigung durch Fristablauf vorsieht (§ 15 Abs. 1 und 3).
Dazu käme noch, dass dann durch das Eintreten einer Pause seit der letzten Befristung rechtlich keine erneute Befristung ohne Sachgrund mit diesem Arbeitgeber erlaubt wäre.
Der Rat: Lass die Finger davon!
Du musst dir dann darüber im Klaren sein, dass du dann im Januar nicht krankenversichert warst.Den Beitrag musst du dann selbst zahlen.
Was soll das überhaupt heißen, dass das sozialversicherungstechnische Vorteile hat? Für wen denn?
Eine rückwirkende Kündigung ist technisch gar nicht möglich. Die Firma musste doch bis spätestens 10. Januar den Beitrag entrichten. Wie soll das denn gehen?
Den Beitrag zahle ich als Student eh selbst. Damit haben die gar nichts zutun. Es wäre nur so, dass nach Ablauf eines Jahres für die Firma SV Beiträge anfallen würden. Daher ist gängige Praxis, die ANs (wenn es zwischendurch gerade passt) für 2 Monate aus dem Vertrag zu nehmen und danach fängt das Jahr mit neuem Vertrag von neuem an zu laufen.
Aber da es gar nicht möglich ist, scheint mir das alles recht dubios und ich werde denen keine Kündigung schicken. Nachher blühen mir deswegen noch rechtliche Konsequenzen...weil ich denen einen Gefallen tun wollte.
Das hört sich alles wie Betrug an den Sozialversicherungsträgern (also an allen Beitragszahlern) an. Rückwirkend kann man nicht kündigen...