Rücktrittsrecht Verkäufer Hund?
Hallo ihr Lieben.
Ich habe gestern von jemand Privatem, einen Welpen gekauft.
Es war von Anfang an klar, dass die den Hunde LOS WERDEN wollen.
Ich wollte nur schauen, ob es mit meiner Hündin Zuhause klappt und habe daher 300 € angezahlt. Ich habe einen Kaufvertrag, wo beide Parteien unterschrieben haben. In dem Vertrag steht NICHTS von einem Widerrufsrecht.
Es steht drin, dass der Verkäufer mir den Impfpass aushändigen muss, dies ist aber immer noch nicht geschehen.
Und jetzt zu dem Hauptproblem:
Die Verkäuferin, eine 17 Jährige die aber auch unterschrieben hat, will den Hund zurück haben.
Geht das so einfach ? Ich möchte den Hunde nicht mehr abgeben, er fühlt sich bei mir Pudelwohl und ich habe mich schon so in ihn verliebt.
BITTE HELFT MIR !!!
9 Antworten
Die Verkäuferin, eine 17 Jährige die aber auch unterschrieben hat, will den Hund zurück haben.
Der Vertrag war nur schwebend wirksam, wahrscheinlich waren die Eltern nicht damit einverstanden und dann ist der Vertrag unwirksam.
Geht das so einfach ?
Ja, wenn die Eltern dem Kaufvertrag nicht zustimmen ist diese unwirksam und somit auch nicht gültig.
Da der Vertragspartner 17 Jahre alt war hängt die Wirksamkeites des Kaufvertrages alleine von der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ab, was in den meisten Fällen die Eltern sind.
Natürlich da der Vertrag so nicht gültig ist.
Und wie ist das mit meiner Anzahlung? Die muss ich aber zurück gekommen oder ?
Du solltest hoffen, dass die Verkäuferin das Geld nicht vollständig auf den Kopf gehauen hat, denn sonst bekommst du gar nichts mehr.
Wer 17 ist kann keinen Hund kaufen oder verkaufen.
Den musst du tatsächlich zurück geben, wenn die 17 Jährige dir den Hund ohne die Einwilligung ihre Eltern verkauft hat.
Aber jetzt mal ehrlich, wie kann man so naiv sein und den Impfpass nicht gleich mit zu nehmen.
Muss dir doch klar sein, dass da etwas nicht stimmt.
Ich würde mal stark davon ausgehen, dass du den Hund zurück geben musst und 300.- Lehrgeld bezahlt hast.
Hunde kauft man bei seriösen Züchtern, dann passiert so etwas auch nicht.
Geht das so einfach ?
Eine 17-jährige ist nicht voll geschäftsfähig.
Ohne Einverständnis der Eltern, ist der Vertrag zwischen euch schwebend unwirksam und kann rückabgewickelt werden.
Ich stehe im Moment ein wenig auf dem Schlauch..? Ist denn der Verkauf einer Sache (was ein Hund ja bekanntlich ist) durch beschränkt GF überhaupt weiter geregelt, sofern die Erziehungsberechtigten keine Einwände gegen den Verkauf hegen und die Sache Eigentum des beschränkt GF ist?
Wie es schon erwähnt wurde, ist dein Vertragspartner noch nicht volljährig und kann somit ohne Einverständnis der Eltern den Hund zwar verkaufen, jedoch haben die immer noch das letzte Wort.
Da hilft leider auch kein Vertrag, da es im Gesetz festgelegt ist.
Sie ist mit 17 nicht voll geschäftsfähig, dass heißt ihre Eltern können den Vertrag einfach widerrufen und du musst den Hund abgeben.
Und wie ist das mit meiner Anzahlung? Die muss ich aber zurück gekommen oder ?