Rückgaberecht bei Sattelkauf?

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde es zumindest erstmal versuchen auf Wandlung zu bestehen.

Genügend Möglichkeiten zur Nachbesserung waren ja nun schließlich gegeben.

Nightlover70  15.08.2017, 18:07

Kommt auf einen Versuch an.
Hab ja nicht geschrieben das es klappt.
Schlimm genug, dass es nach drei Jahren noch immer nicht klappt.

Urlewas  15.08.2017, 16:41

Nach 3 Jahren...?

Ein Rückgaberecht gibt es nie.

Ob du nach 3 Jahren noch Gewähreistungsansprüche geltend machen kannst, bezweifel ich. Meine oder die Meinung anderer zählt aber nicht, hier geht es um eine juristische Frage, die klar geregelt ist.

Welche Gewährleistung hat der Sattler gegeben?

Es ist ganz normal, dass man einen Sattel mindestens alle halbe Jahre kontrollieren und ggf anpassen lassen muss. 

Du hast doch nicht etwa erwartet, dass du ein mal einen Sattel kaufst und der dann für immer passt? 

Bis jetzt war der Sattler doch zugänglich und hat sich bemüht, die Sache in den Griff zu bekommen.  Ich würde einfach den morgigen Termin abwarten und schauen, welche Lösung er Dir anbietet. Dann kann immer noch freundlich verhandelt werden, wenn Du mit seinem Angebot nicht einverstanden bist. Freundlich ist hier tatsächlich das Schlüsselwort, denn auf diese Weise erreicht man meistens mehr. 

Was ich nicht verstehe, ist, dass ein Sattel passt, sich dann verändert und Du dann ein Pad drunterpackst anstelle, ohne den Sattler zu kontaktieren. Bevor ich sowas täte, würde ich doch immer erst gucken lassen, warum der Sattel plötzlich nicht mehr passt.

Rechtlich hast Du keine neue Garantie bei der Wandlung bekommen. Es gilt immer die Garantiezeit vom Erstkauf. Nichts desto trotz muss ja eine Lösung gefunden werden. Du schreibst nicht, um welchen Sattel, welches Fabrikat es sich handelt, lediglich, dass er teuer genug war. Das sagt leider nicht wirklich was aus, weil da die Ansichten variieren, was teuer ist und was nicht. Mitunter kann man aufgrund des Herstellers gewisse Prognosen abgeben. Es gibt da sehr kulante und weniger kulante. Das, was Du schreibst, gibt auch keinen Aufschluss über die Qualität des Sattels. Es gibt Leute, die finden schon einen Wintec-Plastiksattel teuer genug und andere empfinden einen soliden Stübbebsattel im unteren Segment als teuer. Wir mussten gerade einen Maßsattel für eines unserer Pferde kaufen, weil der einen sehr breiten Wirbelkanal benötigt - DAS war teuer.🙈 

In der Regel bekommt man einen Austausch ohne Draufzahlen meist nur hin, wenn man den gleichen Sattel noch mal nimmt. Willst Du genau das aber nicht, freunde Dich besser mit dem Gedanken an, ein wenig Geld drauflegen zu müssen.

Die Gewährleistung ist abgelaufen und damit bestehen dem Sattler gegenüber keinerlei Ansprüche mehr.

http://www.finanztip.de/garantie-gewaehrleistung/

Jeder Händler muss 24 Monate Gewährleistung (anderes Wort dafür:
Mängelhaftung) auf Neuwaren und zwölf Monate auf Gebrauchtwaren einräumen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet, unter anderem durch § 439 und § 476 BGB. Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte.


Wie ist Eure Meinung.


Und wer hier irgendwelche Meinungen hat - ist vollkommen irrelevant. Es zählen nur Fakten.

001Ronja 
Beitragsersteller
 15.08.2017, 12:50

Der "Zweite Sattel" ist ja erst ein Jahr alt.

wilees  15.08.2017, 12:51
@001Ronja

Für Dich bedauerlich - aber auch der "Umtausch" einer Ware führt nicht zur Verlängerung der Gewährleistungsfrist.