Sattel verkauft bei ebay kleinanzeigen.jetzt angeblich kaputt..muss ich Geld zurückgeben ?

3 Antworten

Ich glaube nicht das Sie ein Anwalt anschalten wird. Du kannst sie ja mal fragen wo sie das Gutachten erstellen lässt. Denn kannst du da mal anrufen und fragen ob auf ihrem Namen ein Gutachten erstellt wird. So jetzt beantworte ich deine Frage:

Vorweg: Ich hoffe du hast Gewährleistung/Garantie und andere Ansprüche ausgeschlossen.

 Ungeachtet des Gewährleistungsausschlusses könnte der Käufer Sie allenfalls dann mit Erfolg in Anspruch nehmen, wenn er beweisen könnte, das der Sattel mangelhaft ist, und der 1. Mangel schon in dem Zeitpunkt vorhanden war, bevor du ihn an das Transportunternehmen abgeben hast. Es könnte ja auch sein dass das Transport Unternehmen den Sattel beschädigt hat. Wenn ihm das 1. gelingt kann er dich trotzdem noch nicht 100% haftbar machen. Denn er muss auch beweisen dass du von diesem Mangel wusstest und ihn extra verschwiegen hast.

imager761  08.02.2016, 06:47

Blödsinn: Nur wenn man als Privat-VK eine nach Übergabe gesetzl.
Sachmängelhaftung wirksam ausschliesst, kann man sich bei einer Mängelrüge nach gut 3 Wochen darauf berufen - das war hier aber nicht der Fall.

Wenn der Sattel in außerlich unbeschädigter Verpackung von der Beschreibung abweicht, kann die K aufgrund dieses Sachmangels immer vom Vertrag zurücktreten und Kaufpreis erstattet verlangen: §§ 434, 437 BGB :-O

Mit dem papypal-Käuferschutz braucht es da keinen Anwalt, sondern Reklamation eines von der Beschreibung abweichenden Artikels, um Erstattung durch paypal zu bekommen :-O.

WissensWisserDe  08.02.2016, 11:39
@imager761

imager761,

Was mit du jetzt mit Blödsinn? Meint du meine Antwort ? Als ich die Antwort geschrieben habe bin ich davon ausgegangen das sie die Sachmängelhaftung USW... ausgeschlossen hat. Dies schreibt ja fast jeder Privat Verkäufer mittlerweile in seine Anzeige. Außerdem steht in der Frage das sie sich sicher ist das der Sattel vorher heile war. So auch habe ich meine Antwort geschrieben. Somit muss die Käuferin ja beweisen das der Sattel von anfang an beschädigt war. Es sei denn es ist zu erkenne dass das Transportunternehmen den Sattel beschädigt hat. Dann kann sie sich an denen wenden.

Cuyahoga 
Beitragsersteller
 08.02.2016, 16:57
@WissensWisserDe

Also, laut der Käuferin war der Karton okay und nicht beschädigt ...

aber ich bin mir auch sicher dass der Sattel okay war . Wenn es ihrem Sattler passiert wäre, würde es doch keinen Sinn machen es mir nicht zu sagen :( Nie wieder ebay Kleinanzeigen ...

Cuyahoga 
Beitragsersteller
 07.02.2016, 22:37

Hallo, ich habe das leider nicht expilzit in die Anzeige geschrieben mit der Gewährleistung :( 

Ich hoffe Paypal gibt mir die Chance auf ne Gegendarstellung.

Das wirklich blöde ist, dass der Sattel nun nicht mehr im Urzustand ist, da sie ihn komplett vom Sattler hat zerlegen lassen... Der muss doch wenigstens so zurück kommen, wie ich ihn verschickt habe oder? Danke für die ANtwort Wissenswisser !


Paypal wird wahrscheinlich dem Käuferschutzantrag entsprechen und das Geld erstatten: "Ware entspricht nicht der Beschreibung".

Das kannst Du dann nur zivilrechtlich durchfechten.

  • Wurdest du vor dem 02.02. von der Käuferin über irgendeinen Schaden informiert?
  • Hat Dein Sattel wenigstens ein nicht verwechselbares Kennzeichen? Bei Elektro-Geräten wäre das die Seriennummer.
  • Hast Du die Paketnummer bei Paypal hinterlegt?

Ich fühl mich betrogen!!!

Das ist anscheinend leider die übliche Art des Einkaufs geworden. Warum hast Du Paypal-Zahlung angeboten? Warum hast Du nicht auf Abholung bestanden?

Da Du für die Kosten in Vorlage treten musst, ist es Deine Entscheidung. Ich würde mir (in diesem Fall) einen Anwalt nehmen und alle meine Möglichkeiten, um solchen Handlungen einen Riegel vorzuschieben und mein Geld plus Zusatzkosten zu erhalten, durchfechten lassen.

Cuyahoga 
Beitragsersteller
 07.02.2016, 22:44

Danke Haikoko, zu deinen Fragen, der Sattel hat kein Erkennungszeichen und ich habe die NUmmer des Paketes nicht bei Paypal hinterlegt. Sie hat mir erst am 2.2 bescheid gegeben, dass der Sattel defekt ist, sie hatte ihn aber schon am 13.1. bei sich.

Danke TeeTier ...denke es sieht nicht gut aus für mich ..leider!! Sehr ärgerlich dass ich überhaupt Paypal angeboten habe!

Könnte ich Paypal nicht einfach jetzt kündigen? Noch hat sie ja keinen Antrag auf Käuferschutz gestellt.

Würde den Sattel ja zurücknehmen, aber doch nicht zerfleddert und kaputt :(

haikoko  08.02.2016, 09:13
@Cuyahoga

Könnte ich Paypal nicht einfach jetzt kündigen? Noch hat sie ja keinen Antrag auf Käuferschutz gestellt.

Nein, dann wird Paypal einen Inkassodienst beauftragen, das Geld von Dir wieder einzutreiben.

und ich habe die NUmmer des Paketes nicht bei Paypal hinterlegt

Das kannst / solltest Du umgehend nachholen, s. Verkäuferschutz-Richtlinie.

Den Rest s. imager761

wobei ich da noch einen Grund für Dich in der zeitlichen Verzögerung der sogenannten Reklamation sehe. Zitat aus Deiner Frage:

Der Sattel war in Ordnung und sie hat ihn vom 13.1. bis zur Ankunft des
Sattlers am 22.1. zu Hause gehabt ...Was weiß ich was in dieser Zeit mit
dem Sattel geschehen ist ?

und:

Jetzt behauptet die Käuferin am 2.2. dass der Sattler den Sattel
geöffnet hat und der Baum gebrochen ist ..also der Sattel schrott sei.

Vom Innnenleben eines Sattels habe ich keine Ahnung.

Jetzt, wo das Kind in den Brunnen gefallen ist, kommen deine Einsichten zu spät:

  1. Als Privatverkäufer bietet man niemals paypal an. Der Käuferschutz greift nämlich bei behaupteter Abweichung nahezu ausnahmslos zu Lasten des VK, nach dessen Einschätzung überhaupt nicht gefragt wird :-O
  2. Als Privatverkaüfer schliesst man immer eine gesetzliche Sachmängelhaftung wirksam aus: "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel. Die Haftung des Verkäufers wegen schuldhafter Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit und bei grobem Verschulden bleibt davon unberührt." Damit wäre Mängelreklamtion nach Übergabe ausgeschlossen :-)

Tatsächlich darf die K wg. eines Sachmangels Rücktritt vom Vertrag erklären und Kaufpreis einschl. Versandkosten erstattet verlagen, Rechtsgrund: §§ 434, 437 BGB.

Jedenfalls dann, wenn die Sendung außerlich unbeschädigt keinen Transportschaden des Paketdienstes erkennen liess, § 447 BGB.

Nur in zwei Punkten irrt die K: Da eine Rückabwicklung nach Rücktrittserklärung Zug um Zug stattfindet, braucht eigentlich keine der Vertragparteien vor der anderen zu reagieren. Wenn ein Käufer aber zeitnah sein Geld zurück erhalten will, sollte er das Kaufobjekt herausgeben.
Und die Gutachterkosten trägt sie selbst.

G imager761

Cuyahoga 
Beitragsersteller
 08.02.2016, 10:50

Dankeschöön, na dann geh ich jetzt mal davon aus das Sattel und Geld weg sind... das Paypal so drauf ist konnte ja niemand ahnen... vielen Dank für eure Antworten ... So ein Mist!!!