Sattel verkauft bei ebay kleinanzeigen.jetzt angeblich kaputt..muss ich Geld zurückgeben ?
Hallo, bräuchte mal ne Einschätzung!
Habe am 12.1. einen Reitsattel bei Ebay Kleinanzeigen verkauft und am 13.1. ist er schon angekommen. Käuferin sagt , alles gut angekommen, danke für die gute Verpackung . ER wurde versichert verschickt , gut verpackt mit Originalrechnung. Jetzt behauptet die Käuferin am 2.2. dass der Sattler den Sattel geöffnet hat und der Baum gebrochen ist ..also der Sattel schrott sei. Ich bin sicher dass der Sattel intakt war als ich ihn verschickt habe. Die Käuferin hat den Sattler dann ohne meines Wissens beauftragt ein Gutachten zu erstellen. Sie will mir den Sattel nun kaputt zurückschicken und ihr Geld zurück! Sie will mir die 150€ für die Sattlerkosten ihrerseits in Rechnung stellen , Aber das geht doch nicht oder?
Der Sattel war in Ordnung und sie hat ihn vom 13.1. bis zur Ankunft des Sattlers am 22.1. zu Hause gehabt ...Was weiß ich was in dieser Zeit mit dem Sattel geschehen ist ?
Da sie leider mit Paypal bezahlt hat ( 315€ ) hat sie nun auch noch das Recht auf Käuferschutz??? Das kann doch nicht wahr sein! Ich fühl mich betrogen!!! Ich besorge extra einen Sattelkarton, packe ihn ordentlich mit Zeitung ein .... der Sattel wurde neu gepolstert und hat neue Gurtstrippen bekommen ... das alleine war schon so teuer wie der Kaufpreis!!! Was kann ich jetzt machen?? Sie droht mir mit nem Anwalt.... will mir den Sattel jetzt kaputt schicken..aber der muss doch wenigstens in Originalzustand hier wieder ankommen..... sie will auch ihr Geld zurück, vorher schickt sie den Sattel nicht los...was soll ich tun???? Kann ich bei paypal auch nen ANtrag auf Verkäuferschutz stellen??? Mein schöner Sattel... hätte ich das vorher alles geahnt ... Was kann ich tun, was würdet ihr an meiner Stelle tun? Habe oft gelesen im Internet das paypal eher für den Käufer handelt und das Geld zurückbucht, dann steh ich da ohne Sattel und ohne Geld :(( Viele Grüße und danke für eure Antworten . Kerstin
3 Antworten
Ich glaube nicht das Sie ein Anwalt anschalten wird. Du kannst sie ja mal fragen wo sie das Gutachten erstellen lässt. Denn kannst du da mal anrufen und fragen ob auf ihrem Namen ein Gutachten erstellt wird. So jetzt beantworte ich deine Frage:
Vorweg: Ich hoffe du hast Gewährleistung/Garantie und andere Ansprüche ausgeschlossen.
Ungeachtet des Gewährleistungsausschlusses könnte der Käufer Sie allenfalls dann mit Erfolg in Anspruch nehmen, wenn er beweisen könnte, das der Sattel mangelhaft ist, und der 1. Mangel schon in dem Zeitpunkt vorhanden war, bevor du ihn an das Transportunternehmen abgeben hast. Es könnte ja auch sein dass das Transport Unternehmen den Sattel beschädigt hat. Wenn ihm das 1. gelingt kann er dich trotzdem noch nicht 100% haftbar machen. Denn er muss auch beweisen dass du von diesem Mangel wusstest und ihn extra verschwiegen hast.
imager761,
Was mit du jetzt mit Blödsinn? Meint du meine Antwort ? Als ich die Antwort geschrieben habe bin ich davon ausgegangen das sie die Sachmängelhaftung USW... ausgeschlossen hat. Dies schreibt ja fast jeder Privat Verkäufer mittlerweile in seine Anzeige. Außerdem steht in der Frage das sie sich sicher ist das der Sattel vorher heile war. So auch habe ich meine Antwort geschrieben. Somit muss die Käuferin ja beweisen das der Sattel von anfang an beschädigt war. Es sei denn es ist zu erkenne dass das Transportunternehmen den Sattel beschädigt hat. Dann kann sie sich an denen wenden.
Also, laut der Käuferin war der Karton okay und nicht beschädigt ...
aber ich bin mir auch sicher dass der Sattel okay war . Wenn es ihrem Sattler passiert wäre, würde es doch keinen Sinn machen es mir nicht zu sagen :( Nie wieder ebay Kleinanzeigen ...
Hallo, ich habe das leider nicht expilzit in die Anzeige geschrieben mit der Gewährleistung :(
Ich hoffe Paypal gibt mir die Chance auf ne Gegendarstellung.
Das wirklich blöde ist, dass der Sattel nun nicht mehr im Urzustand ist, da sie ihn komplett vom Sattler hat zerlegen lassen... Der muss doch wenigstens so zurück kommen, wie ich ihn verschickt habe oder? Danke für die ANtwort Wissenswisser !
Paypal wird wahrscheinlich dem Käuferschutzantrag entsprechen und das Geld erstatten: "Ware entspricht nicht der Beschreibung".
Das kannst Du dann nur zivilrechtlich durchfechten.
- Wurdest du vor dem 02.02. von der Käuferin über irgendeinen Schaden informiert?
- Hat Dein Sattel wenigstens ein nicht verwechselbares Kennzeichen? Bei Elektro-Geräten wäre das die Seriennummer.
- Hast Du die Paketnummer bei Paypal hinterlegt?
Ich fühl mich betrogen!!!
Das ist anscheinend leider die übliche Art des Einkaufs geworden. Warum hast Du Paypal-Zahlung angeboten? Warum hast Du nicht auf Abholung bestanden?
Da Du für die Kosten in Vorlage treten musst, ist es Deine Entscheidung. Ich würde mir (in diesem Fall) einen Anwalt nehmen und alle meine Möglichkeiten, um solchen Handlungen einen Riegel vorzuschieben und mein Geld plus Zusatzkosten zu erhalten, durchfechten lassen.
Danke Haikoko, zu deinen Fragen, der Sattel hat kein Erkennungszeichen und ich habe die NUmmer des Paketes nicht bei Paypal hinterlegt. Sie hat mir erst am 2.2 bescheid gegeben, dass der Sattel defekt ist, sie hatte ihn aber schon am 13.1. bei sich.
Danke TeeTier ...denke es sieht nicht gut aus für mich ..leider!! Sehr ärgerlich dass ich überhaupt Paypal angeboten habe!
Könnte ich Paypal nicht einfach jetzt kündigen? Noch hat sie ja keinen Antrag auf Käuferschutz gestellt.
Würde den Sattel ja zurücknehmen, aber doch nicht zerfleddert und kaputt :(
Könnte ich Paypal nicht einfach jetzt kündigen? Noch hat sie ja keinen Antrag auf Käuferschutz gestellt.
Nein, dann wird Paypal einen Inkassodienst beauftragen, das Geld von Dir wieder einzutreiben.
und ich habe die NUmmer des Paketes nicht bei Paypal hinterlegt
Das kannst / solltest Du umgehend nachholen, s. Verkäuferschutz-Richtlinie.
Den Rest s. imager761
wobei ich da noch einen Grund für Dich in der zeitlichen Verzögerung der sogenannten Reklamation sehe. Zitat aus Deiner Frage:
Der Sattel war in Ordnung und sie hat ihn vom 13.1. bis zur Ankunft des
Sattlers am 22.1. zu Hause gehabt ...Was weiß ich was in dieser Zeit mit
dem Sattel geschehen ist ?
und:
Jetzt behauptet die Käuferin am 2.2. dass der Sattler den Sattel
geöffnet hat und der Baum gebrochen ist ..also der Sattel schrott sei.
Vom Innnenleben eines Sattels habe ich keine Ahnung.
Evtl. noch erwähnenswert:
http://www.ebay.de/gds/Garantie-EU-Recht-Gewaehrleistung-bei-Privatverkauf-/10000000017536235/g.html
Neueren Datums ist das BGH-Urteil Aktenzeichen: VIII ZR 96/12
Gewährleistungspflichten bei eBay-Privatverkauf
Darum und wegen der Daten und fehlender Reklamation beim Verkäufer würde ich einen Anwalt einschalten:
xxx.falle-internet.de/de/html/ap_rr_garan1.php
xxx bitte durch www ersetzen
Jetzt, wo das Kind in den Brunnen gefallen ist, kommen deine Einsichten zu spät:
- Als Privatverkäufer bietet man niemals paypal an. Der Käuferschutz greift nämlich bei behaupteter Abweichung nahezu ausnahmslos zu Lasten des VK, nach dessen Einschätzung überhaupt nicht gefragt wird :-O
- Als Privatverkaüfer schliesst man immer eine gesetzliche Sachmängelhaftung wirksam aus: "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel. Die Haftung des Verkäufers wegen schuldhafter Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit und bei grobem Verschulden bleibt davon unberührt." Damit wäre Mängelreklamtion nach Übergabe ausgeschlossen :-)
Tatsächlich darf die K wg. eines Sachmangels Rücktritt vom Vertrag erklären und Kaufpreis einschl. Versandkosten erstattet verlagen, Rechtsgrund: §§ 434, 437 BGB.
Jedenfalls dann, wenn die Sendung außerlich unbeschädigt keinen Transportschaden des Paketdienstes erkennen liess, § 447 BGB.
Nur in zwei Punkten irrt die K: Da eine Rückabwicklung nach Rücktrittserklärung Zug um Zug stattfindet, braucht eigentlich keine der Vertragparteien vor der anderen zu reagieren. Wenn ein Käufer aber zeitnah sein Geld zurück erhalten will, sollte er das Kaufobjekt herausgeben.
Und die Gutachterkosten trägt sie selbst.
G imager761
Dankeschöön, na dann geh ich jetzt mal davon aus das Sattel und Geld weg sind... das Paypal so drauf ist konnte ja niemand ahnen... vielen Dank für eure Antworten ... So ein Mist!!!
Blödsinn: Nur wenn man als Privat-VK eine nach Übergabe gesetzl.
Sachmängelhaftung wirksam ausschliesst, kann man sich bei einer Mängelrüge nach gut 3 Wochen darauf berufen - das war hier aber nicht der Fall.
Wenn der Sattel in außerlich unbeschädigter Verpackung von der Beschreibung abweicht, kann die K aufgrund dieses Sachmangels immer vom Vertrag zurücktreten und Kaufpreis erstattet verlangen: §§ 434, 437 BGB :-O
Mit dem papypal-Käuferschutz braucht es da keinen Anwalt, sondern Reklamation eines von der Beschreibung abweichenden Artikels, um Erstattung durch paypal zu bekommen :-O.