Rückgaberecht auf Willhaben?
Hallo erstmal!
Vor kurzem (1 Woche) habe ich Schuhe auf Willhaben verkauft die ich tatsächlich nie getragen habe. Nun hat der Käufer sie bekommen mir das Geld gegeben und heute schreibt er, dass er nicht glaubt dass sie Originale sind und wie uns auf etwas einigen sollen, falls nicht, würde er mich anzeigen! Doch gilt das Rückgaberecht bei einem Privatverkäufer überhaupt? (Habe die Schuhe tatsächlich nicht in Europa bestellt sind aber trotzdem Originale)
2 Antworten
Er kann glauben oder nicht glauben was er will. Wenn er nicht nachweisen kann, dass die Schuhe Plagiate sind erübrigt sich sein zivil- oder strafrechtlicher Anspruch.
Es gibt kein Widerrufs- oder Rückgaberecht Im P2P-Bereich, wenn nicht explizit eins vereinbart wurde.
Vielen Dank!!👍☺️
Du musst als privater Verkäufer keine Ware zurücknehmen.
Ansonsten welche Merkmale führt er als Nachweis an, dass es sich bei diesen Schuhen um "Fake" handeln soll?