Rückgaberecht bei Privatverkauf?
Hallo,
ich habe Gestern einen Satz Felgen mit Winterreifen privat über eine Facebook-Gruppe verkauft.
Gestern abend kommt eine Mail vom Käufer, dass die Felgen in der Kombination mit den Reifen nicht in der ABE aufgeführt wurden. Ich selbst hab die Felgen nie gefahren und nur weiterverkauft. Der Vorgänger hatte die Reifen genau so von einem VW Autohaus bekommen. Jetzt meine Frage: besteht für mich eine Rückgabepficht? Die Reifen und die Felgen sind in einem sehr guten Zustand, keinerlei Kratzer und die Reifen sind gerade mal 3000km gelaufen.
Der Käufer droht mir jetzt schon mit einem Anwalt. Habe nach der Drohung jetzt erst mal jeden Kontakt eingestellt.
Viele Grüße
6 Antworten
Erst mal meinst du sicher eine Rücknahme-Pflicht, und keine Rückgabe...... Nein, generell bist du nicht verpflichtet, eine privat verkaufte Ware zurückzunehmen. Dass die Kombination bei dem Käufer nicht passt, kannst du nicht wissen. Und der Käufer kann vor dem Kauf prüfen, ob es passt.
Anders liegt der Fall, wenn du eine Eigenschaft zugesichert hast. Z.B.: "Verkaufe Kompletträder, passend für VW Touran". Nun hat der Käufer einen Touran, aber die Räder sind an diesem Fahrzeug nicht erlaubt, dann empfehle ich dir, diesen Verkauf rückabzuwickeln.
Damit bist du nach meinem Dafürhalten auf der sicheren Seite. Wenn du Nerven hast (und ich hätte sie), würde ich der Zukunft gelassen entgegen sehen. Lass den Käufer mal mit einem Anwalt trommeln. Einen für ihn positiven Urteilsspruch eines Richters bekommt er nicht.
Keine Ahnung, ob du irgendeinen Fehler gemacht hast.
Doch ohne ein Verschulden deinerseits kann er seine Erklärung wegen Irrtums anfechten; dann nimm die Sachen zurück und verlange von ihm Übernahme der Versandkosten.
das werden Kompletträder gewesen sein, dazu braucht es keine ABE. Wohl ein Versuch die Reifen zurückzugeben weil sie nicht ans Auto passen.
Der Käufer droht mir jetzt schon mit einem Anwalt.
Einschüchterungsversuch, lass ihn mal machen.
Hast Du den Käufer darauf hingewiesen, dass sie keine ABE haben, oder für welches Fahrzeug sie zu verwenden sind? Dann hast Du ein Problem.
Ich habe dem Käufer noch 4 Stunden vorher die ABE geschickt. Es ist zwar nur ein Auszug davon aber darauf kam keine Reaktion. Was stimmt, die Felgen in Kombination stehen nicht so in der ABE drin. Aber ich glaube, das steht in einem anderen Teil der ABE. Immerhin wurde das ganze genau so von einem großen VW Autohaus vermarktet... Aber mal ganz im ernst, ich hatte die ABE Nr. vorher hingeschickt. Das hätte dann vorher noch auffallen müssen und ist dann nicht mehr mein Problem, oder?
Brauchst die nicht zurück nehmen. Es ist seine Sache sich zu informieren. Ich denke ja mal nicht, dass du ihm zugesagt bzw. versicher hast, dass der Reifen aus sein Auto passen. Ist sein Fehlkauf. Soll er weiterverkaufen und gut ist.
Nein, ich habe geschrieben "Winterräder für VW, Audi, Skoda, Ford. All diese Fahrzeuge stehen in der ABE drin. Natürlich nicht jedes Fahrzeug aber das hätte sich dann klären müssen, nachdem ich die ABE zugeschickt habe.