Rückerstattung bei Privatkauf?
Vor kurzer Zeit habe ich ein Artikel (Elektronik) von Privatperson erworben (bezahlt durch Überweisung) dass ein bestimmtes Mangel laut Inserat haben sollte. Nach Erhalt und Inspektion, konnte ich feststellen dass dieses nicht den beschriebenen Zustand bzw. andere und nicht erwähnte Mängel nachweisbar sind.
Daraufhin habe ich es zurückgeschickt und eine Rückerstattung bei den Verkäufer verlangt. Der Verkäufer hat die Sendung übernommen und hat mir das Geld nicht rückerstattet da er sich durch den Privatkauf und Rücknahmeausschluss beruht hat (und trotzdem die Sendung zurückgenommen). Was kann ich jetzt tun? Der Stundensatz von einen Anwalt ist höher als der Sachwert. Kann ich anderweitig das Geld einfordern?
5 Antworten
Dann solltest du den Verkäufer mal den Unterschied zwischen Widerruf/Rücknahme und Reklamation erklären.
Der Private Verkäufer kann die grundlose Rücknahme/Widerruf ausschließen. Das hat er gemacht.
Er kann aber nicht die Reklamation ausschließen.
D.h. Der Artikel war nicht so, wie er in der Beschreibung dargestellt wurde, daher ergibt sich für den Verkäufer eine Nachbesserungspficht oder eben die Pflicht, das Geld zurück zu erstatten. Du hast ja nicht das erhalten, was du bei Ihm bestellt hast. Versuch ihm das klarzumachen und dann solltest du auch dein Geld zurück erhalten.
Notfall reicht auch erstmal eine Drohung mit Anwalt oder Betrugsanzeige. So eine Drohung wirkt Wunder.
ja, über den zivilrechtsweg, nur halt ohne anwalt
du brauchst doch dafür keinen anwalt
Danke für den Tipp, werde weiter Recherchieren. Schönes WE!
Wenn Du deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und begründet hast, setze eine angemessene und datierte Frist zur Rückzahlung des Kaufpreises.
Einen Mahnbescheid kannst Du bei Gericht auch ohne Anwalt beantragen.
Falls der Verkäufer dann immer noch nicht zahlt, mußt Du eben klagen.
Wie schon gesagt, selber den Zivilen Rechtsweg einschreiten.
- Nochmals per Einschreiben zur Zahlung auffordern und mit Mahnverfahren drohen.
- Bei Nichtzahlung Mahnverfahren einleiten
Mahnverfahren einfach mal selber googlen bzw wenn die 1 Frist verstrichen ist, kannst du ja nochmal hier nachfragen.
Vielen Dank für die ausführliche Infos, werde der Sache nachgehen.
Nun ja, die Rücknahmerverpflichtung betrifft vor allem gewerbliche Händler, Private können das ausschließen
Und durch das Zurückschicken erwirbst Du leider nicht das Recht auf Rückerstattung.
Du kannst natürlich beim Amtsgericht Klage erheben, aber um Erfolg zu haben, mußt Du nachweisen, welche Mängel verschwiegen wurden, daß diese nicht typisch für den gebrauchten Artikel sind und daß der Artikel deshalb nicht "bestimmungsgemäß" benutzt werden kann.
Wenn er Entscheidendes verheimlicht hat, könnte es Betrug sein und Du könntest ihn anzeigen.
Aber: Du mußt den verheimlichten Mangel beweisen und Dein Geld bekommst Du dabei nicht zurück.
Der Verkäufer hat die Rücksendung übernommen. Kann er das Geld auch behalten? Ist das nicht Betrug soweit er eine Falsche und arglistig Verschwiegene Beschreibung gegeben hat?