Rückerstattung bei Privatkauf?

5 Antworten

Dann solltest du den Verkäufer mal den Unterschied zwischen Widerruf/Rücknahme und Reklamation erklären.

Der Private Verkäufer kann die grundlose Rücknahme/Widerruf ausschließen. Das hat er gemacht.

Er kann aber nicht die Reklamation ausschließen.

D.h. Der Artikel war nicht so, wie er in der Beschreibung dargestellt wurde, daher ergibt sich für den Verkäufer eine Nachbesserungspficht oder eben die Pflicht, das Geld zurück zu erstatten. Du hast ja nicht das erhalten, was du bei Ihm bestellt hast. Versuch ihm das klarzumachen und dann solltest du auch dein Geld zurück erhalten.

Notfall reicht auch erstmal eine Drohung mit Anwalt oder Betrugsanzeige. So eine Drohung wirkt Wunder.

ja, über den zivilrechtsweg, nur halt ohne anwalt

du brauchst doch dafür keinen anwalt

FrankPrv 
Beitragsersteller
 18.01.2019, 21:32

Danke für den Tipp, werde weiter Recherchieren. Schönes WE!

Wenn Du deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und begründet hast, setze eine angemessene und datierte Frist zur Rückzahlung des Kaufpreises.
Einen Mahnbescheid kannst Du bei Gericht auch ohne Anwalt beantragen.

Falls der Verkäufer dann immer noch nicht zahlt, mußt Du eben klagen.

Wie schon gesagt, selber den Zivilen Rechtsweg einschreiten.

  1. Nochmals per Einschreiben zur Zahlung auffordern und mit Mahnverfahren drohen.
  2. Bei Nichtzahlung Mahnverfahren einleiten

Mahnverfahren einfach mal selber googlen bzw wenn die 1 Frist verstrichen ist, kannst du ja nochmal hier nachfragen.

FrankPrv 
Beitragsersteller
 18.01.2019, 21:32

Vielen Dank für die ausführliche Infos, werde der Sache nachgehen.

Nun ja, die Rücknahmerverpflichtung betrifft vor allem gewerbliche Händler, Private können das ausschließen

Und durch das Zurückschicken erwirbst Du leider nicht das Recht auf Rückerstattung.

Du kannst natürlich beim Amtsgericht Klage erheben, aber um Erfolg zu haben, mußt Du nachweisen, welche Mängel verschwiegen wurden, daß diese nicht typisch für den gebrauchten Artikel sind und daß  der Artikel deshalb nicht "bestimmungsgemäß" benutzt werden kann.

FrankPrv 
Beitragsersteller
 19.01.2019, 14:54

Der Verkäufer hat die Rücksendung übernommen. Kann er das Geld auch behalten? Ist das nicht Betrug soweit er eine Falsche und arglistig Verschwiegene Beschreibung gegeben hat?

Midgarden  19.01.2019, 21:01
@FrankPrv

Wenn er Entscheidendes verheimlicht hat, könnte es Betrug sein und Du könntest ihn anzeigen.

Aber: Du mußt den verheimlichten Mangel beweisen und Dein Geld bekommst Du dabei nicht zurück.